Beschlussvorlage - 0964/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

a)      Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines Einleitungsbeschlusses vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern/erweitern.

 

b)      Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

c)      Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der Begründung vom 21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 21.12.2004 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den Abschnitt der Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung Hördenstraße bis zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung:

 

Anlass der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – ist die erforderliche Anpassung des Planungsrechts an die veränderte Trasse der Anbindung der Eugen-Richter-Straße an den Konrad-Adenauer-Ring. Mit dieser Vorlage soll der politische Auftrag eingeholt werden, die Änderung öffentlich auszulegen.

 

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Sachverhalt

Vorlauf:

Der Rat der Stadt hat die Verwaltung mit Beschluss vom 20.02.2003 beauftragt, den seit dem 28.05.1993 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - zu ändern, damit die veränderte Trasse der Anbindung der Eugen-Richter-Straße an den Konrad-Adenauer-Ring in Ihrer neuen Trasse planungsrechtlich festgesetzt und hergestellt werden kann. Die veränderte Trasse der Eugen-Richter-Straße ist das Ergebnis der Untersuchungen zum wirtschaftlicheren Ausbau der Straße, hier insbesondere der Verzicht auf den kostenverursachenden Abbruch der alter Stützmauer zum ehemaligen Industriegeländes Klöckner.

 

Die Bürgeranhörung fand am 23.04.1998 statt. Es wurden keine Anregungen zur Planung vorgebracht.

 

 

Zu a) Änderung des Plangebietes

Die Änderung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Erfordernis, die erforderlichen Anbindungen der neuen Trasse an die bestehenden und geplanten Straßen und Wege mit festzusetzen sowie auch der Gesamtdarstellung des letztendlich rückzubauenden und neu zu gestaltenden Bereichs der westlichen Eugen-Richter-Straße. Der Grünraum südlich der neuen Verkehrstrasse wird nicht geändert.

 

Zu b) Beteiligungsverfahren

Die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 22.10. - 22.11.2004 durchgeführt.

Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen zur Planung vorgebracht.

 

1.      Hagener Naturschutzverbände

2.      Kreishandwerkerschaft Hagen

3.      mark E AG

4.      Hagener Straßenbahn AG


Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB zum Bebauungsplanverfahren Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße von den Hagenern Naturschutzverbänden, Boeler Str. 39, 58097 Hagen vom 08.11.2004.

 

Fuß- / Radwegeplanung

Der südlich entlang der Eugen- Richter- Straße geplante Fuß-/Radweg weist dadurch, dass er geradlinig parallel entlang der bisherigen Trasse der Eugen-Richter-Straße verläuft, eine gute Orientierungsmöglichkeit insbesondere für gebietsfremde Radfahrer auf. Auch höhenmäßig ist es günstiger, den Radfahrer hier zu führen.

Der nördlich der neuen Trasse der Eugen-Richter-Straße geplante Fußweg liegt höhenmäßig 3-5m unterhalb der vorhandenen hohen Stützmauer. Er bietet eine direkte fußläufige Verbindung für die SIHK und den sonstigen Berufsfortbildungseinrichtungen von der neuen Anbindung der Eugen-Richter-Straße an den Konrad-Adenauer-Ring zur Rehstraße. Der vorhandene Höhenunterschied von der Eugen-Richter-Straße zu den Einrichtungen ist Hemmnis für ihre direkte Anbindung. Der damit verbundene Flächenbedarf lässt eine Gewerbegebietsausweisung nicht zu.

Verkehrsmischfläche Eugen- Richter- Str.

Die rückzubauende Verkehrsfläche der alten Eugen-Richter-Straße bis zur Hördenstraße wird als Verkehrsmischfläche ausgewiesen.

Die Stellplätze sollen nicht nur den “Parkraumbedarf” für die Kleingärtner abdecken, sondern stellen auch für das angrenzende Gewerbegebiet ein zusätzliches Angebot dar. Wie wichtig dieser Planungsansatz ist, kann schon heute durch Betrachtung des enormen Parkdrucks im Gewerbegebiet festgestellt werden.

Die neue parallel zur Trasse der Eugen-Richter-Straße verlaufende Erschließungsstraße hat eine Länge von ca. 300m. Bei dieser Länge müssen Ausweichmöglichkeiten für Begegnungsverkehre, hier durch die Fahrbahnbreite sichergestellt, berücksichtigt werden. Zudem wurde mit der vorliegenden Planung angestrebt, zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Raum anzubieten. Für die geplanten Senkrechtstellplätze ist eine erforderliche Fahrbahnbreite von 6.00m erforderlich.

Der nördliche Fahrbahnrand wird durch einen Hochbord (zur Wasserführung) und dahinter liegendem Schrammbord begrenzt. Der Schrammbord nimmt auch die Schutzplanken auf. Der Schrammbord kann nichtversiegelnd ausgeführt werden.

Aus den beschriebenen Gründen kann die Verkehrsmischfläche nicht schmaler gebaut werden.

 

Den Anregungen wird nicht gefolgt.

 


Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB zum Bebauungsplanverfahren Nr. 2/89 (451) 4. Änderung - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - von der Kreishandwerkerschaft Hagen, Eugen-Richter-Straße 114, 58135 Hagen vom 17.11.2004.

 

 

Im Vorfeld und während der Straßenplanungsphase wurde das von der Kreishandwerkerschaft genannte Problem des fehlenden Parkraums schon vor Ort mit den Vertretern des Kompetenz- und Dienstleistungszentrums diskutiert. Die Ursache hierfür liegt in der Diskrepanz zwischen den bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplätzen zum tatsächlich benötigten Stellplatzangebot. Der Überhang kann nicht im öffentlichen Straßenraum aufgefangen werden.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist zwischen Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße ein öffentlicher Parkplatz mit ca. 45 Plätzen ausgewiesen. Darüber hinaus ist im laufenden Verfahren geplant, in der rückzubauenden Eugen-Richter-Straße ca. 50 weitere öffentliche Plätze anzulegen. Zusätzliche öffentliche Parkplätze sind wegen fehlender geeigneter Flächen im Änderungsbereich Mittel nicht vorgesehen.

Allgemein stehen Öffentliche Parkplätze uneingeschränkt allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung und können aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht auf einzelne Nutzergruppen beschränkt werden. Sollte sich aufgrund besonderer betrieblicher Bedingungen die Stellplatznachfrage von Betrieben/Einrichtungen erheblich steigern, so ist zunächst der Verursacher gehalten, auf privater Fläche Abhilfe zu schaffen. 

Der Anregung wird durch die Schaffung von Parkfläche im Bereich der zurückgebauten Eugen-Richter-Straße zum Teil gefolgt.

 

Die Einmündung der Anliegerstraße, die von Herrn Dr. Plohmann als "Handwerkerstraße" bezeichnet wurde, kann aufgrund der verkehrstechnisch erforderlichen Radien und der topographischen Situation planerisch nicht anders gelöst werden. Es ist aber vorgesehen, diesen Bereich der verlegten Eugen-Richter-Straße auf eine zulässige Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h zu beschildern. Die entsprechenden Sichtfelder (Sichtdreiecke) müssen freigehalten werden.

Der Anregung wurde teilweise gefolgt.

 

Eine Benennung der ca. 50 m langen neuen Zuwegung der Grundstücke Eugen-Richter-Straße 114 und 118 ist nicht Gegenstand des planungsrechtlichen Verfahrens.

Ein entsprechender Hinweis zur Verbesserung der Auffindbarkeit wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet.

Der Anregung wird nicht gefolgt.


Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB zum Bebauungsplanverfahren Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße von der mark E AG, Körnerstraße 40, 58095 Hagen vom 17.11.2004.

 

Der Hinweis auf die Abstimmung der Um- und Mitverlegungen von Gas-, Wasser- und Stromversorgungsleitungen wurde an die zuständigen Fachämter weitergeleitet.

 

Ein Beschluss über die Anregung ist nicht erforderlich.

 


Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB zum Bebauungsplanverfahren Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße von der Hagener Straßenbahn AG, Am Pfannenofen 25, 58097 Hagen vom 19.11.2004.

 

Der Veranlasser der Straßenbaumaßnahme, die Stadt Hagen, wird alle daraus resultierenden Kosten übernehmen. Darunter fallen auch ggf. die Verlegungen von Haltestellen.

Die Belange des ÖPNV wurden bei der Planung der Südumgehung Haspe und der Anbindung der verlegten Eugen-Richter-Straße abgestimmt.

Die Anregungen wurden bereits berücksichtigt.

 

 

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Beschlüsse

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02.02.2005 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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15.02.2005 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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17.02.2005 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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22.02.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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15.03.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1)   Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)      Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines Einleitungsbeschlusses vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern/erweitern.

 

b)      Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

c)      Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der Begründung vom 21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 21.12.2004 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den Abschnitt der Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung Hördenstraße bis zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.

 

2)      Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsmengenzählung für die Eugen-Richter-Straße durchzuführen, und zwar für die Phase zwischen der Anbindung an die Südumgehung Haspe und der Anbindung der Südumgehung Haspe an die Rehstraße.

 

3)      Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte erneuert ihren Beschluss, die Nutzung der Eugen-Richter-Straße, nach Anbindung an die Südumgehung, auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und den ÖPNV zu beschränken.

 

4)      Die Verwaltung wird beauftragt, sich für eine schnellstmögliche Realisierung des 4. Bauabschnitts der Südumgehung Haspe (Anbindung an die Rehstraße/Wehringhauser Straße) einzusetzen. Dabei soll mit dem Zuschussgeber geprüft werden, ob für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des 4. Bauabschnitts die Nutzung der Eugen-Richter-Straße auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuzüglich ÖPNV beschränkt werden kann.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 18

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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05.04.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines Einleitungsbeschlusses vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern/erweitern.

 

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der Begründung vom 21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung in Verb. mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 21.12.2004 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den Abschnitt der Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung Hördenstraße bis zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsmengenzählung für die Eugen-Richter-Straße durchzuführen, und zwar für die Phase zwischen der Anbindung an die Südumgehung Haspe und der Anbindung der Südumgehung Haspe an die Rehstraße.

 

Die Nutzung der Eugen-Richter-Straße wird nach der Anbindung an die Südumgehung auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zbd den ÖPNV beschränkt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich für eine schnellstmögliche Realisierung des 4. Bauabschnitts der Südumgehung Haspe (Anbindung an die Rehstraße/Wehringhauser Straße) einzusetzen. Dabei soll mit dem Zuschussgeber geprüft werden, ob für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des 4. Bauabschnitts die Nutzung der Eugen-Richter-Straße auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuzüglich ÖPNV beschränkt werden kann.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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07.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

a)      Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines Einleitungsbeschlusses vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern/erweitern.

 

b)      Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

c)      Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der Begründung vom 21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung in Verb. Mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 21.12.2004 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den Abschnitt der Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung Hördenstraße bis zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsmengenzählung für die Eugen-Richter-Straße durchzuführen, und zwar für die Phase zwischen der Anbindung an die Südumgehung Haspe und der Anbindung der Südumgehung Haspe an die Rehstraße.

 

Die Nutzung der Eugen-Richter-Straße wird nach der Anbindung an die Südumgehung auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zbd den ÖPNV beschränkt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich für eine schnellstmögliche Realisierung des 4. Bauabschnitts der Südumgehung Haspe (Anbindung an die Rehstraße/Wehringhauser Straße) einzusetzen. Dabei soll mit dem Zuschussgeber geprüft werden, ob für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des 4. Bauabschnitts die Nutzung der Eugen-Richter-Straße auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuzüglich ÖPNV beschränkt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen