15.03.2005 - 5.14 Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.14
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 15.03.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Berichterstatter: Herr Grothe
An der sehr umfangreich geführten
Diskussion beteiligen sich Herr Glaeser, Herr Klessa, Herr Homm, Herr Geisler,
Frau Purps, Herr Löwenstein, Frau Metz und für die Verwaltung Herr Schädel und
Herr Hegerding.
Herr Glaeser bekräftigt, dass der
seinerzeit gefasste Beschluss der Bezirksvertretung Hagen-Mitte, nämlich den
Anschluss an die Südumgehung zunächst in Richtung Wehringhauser Straße
voranzutreiben, entgegen der heutigen Beratung steht.
Die Diskussionsteilnehmer sind sich
einig, dass der Anschluss der Südumgehung an die Eugen-Richter-Straße ein
sensibles Thema ist, weil dies zu einem enormen Zuwachs des Durchgangsverkehrs
am Buschey führe. Durch den Stau von Quellverkehren kann es zu
Ausweichmöglichkeiten auf die Lange- bzw. Minervastraße kommen.
Herr Schädel begründet die geänderte
Vorgehensweise zur Änderung des Bebauungsplanes dadurch, dass ein vorzeitiger
Anschluss an die Eugen-Richter-Straße kostengünstiger ist. Der von der BV Mitte
damals gefasste Beschlussvorschlag sei nicht gefährdet. Die heute
Beschlussfassung sei erforderlich, um das Verfahren fortzuführen.
Herr Hegerding ergänzt die
Ausführungen von Herrn Schädel dahingehend, dass der zuständige
Ministerialbeamte vom Landesministerium die klare Vorgabe gegeben hat, zunächst
den zweiten Abschnitt, hier die Eugen-Richter-Straße, an die Südumgehung
anzubinden. Bedenken hat Herr Hegerding gegen eine Herabsetzung des
motorisierten Verkehrs auf 3,5 t, weil die dann ausstehenden Fördermittel
zurückgezogen werden könnten. Bei der Eugen-Richter-Straße handelt es sich um
eine Landstraße.
Herr Hegerding beantwortet eine
Verständnisfrage von Frau Purps hinsichtlich einer Ausweitung der
Eugen-Richter-Straße als Zone 30. Zusätzlich informiert er darüber, dass ein
Teilbereich der Eugen-Richter-Straße, mit den in Aussicht gestellten Fördermitteln,
verkehrsgerecht und zur allgemeinen Sicherheit ausgebaut werden kann. Um diese
Fördermittel zu erhalten, ist die Verwaltung an bestimmte Ziele und Zwecke
gebunden.
Die Verwaltung will den Vorschlag der
CDU-Fraktion aufgreifen und mit dem Zuschussgeber ein Gespräch führen, ob die
Einschränkung des motorisierten Verkehrs auf 3,5 t, bis zur Beendigung des
Anschlusses der Südumgehung an die Wehringhauser Straße möglich ist.
Beschluss:
1) Die
Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss
zu fassen:
a)
Der
Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451)
– Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines
Einleitungsbeschlusses vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal
ausgehängten Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich
zu ändern/erweitern.
b)
Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch
(BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der
Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten
Stellungnahmen.
c)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89
(451) 4. Änderung, - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der
Begründung vom 21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der
Begründung vom 21.12.2004 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die 4. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den
Abschnitt der Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung
Hördenstraße bis zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der
Geltungsbereich entlang der festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen
einschließlich der Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.
2)
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsmengenzählung für die
Eugen-Richter-Straße durchzuführen, und zwar für die Phase zwischen der
Anbindung an die Südumgehung Haspe und der Anbindung der Südumgehung Haspe an
die Rehstraße.
3)
Die
Bezirksvertretung Hagen-Mitte erneuert ihren Beschluss, die Nutzung der
Eugen-Richter-Straße, nach Anbindung an die Südumgehung, auf Fahrzeuge bis 7,5
Tonnen Gesamtgewicht und den ÖPNV zu beschränken.
4)
Die
Verwaltung wird beauftragt, sich für eine schnellstmögliche Realisierung des 4.
Bauabschnitts der Südumgehung Haspe (Anbindung an die Rehstraße/Wehringhauser
Straße) einzusetzen. Dabei soll mit dem Zuschussgeber geprüft werden, ob für
die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des 4. Bauabschnitts die Nutzung der
Eugen-Richter-Straße auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuzüglich ÖPNV beschränkt
werden kann.
