17.02.2005 - 8 Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 17.02.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Breddermann bittet um Auskunft, wer mit Blick auf die
Anbindung zum Konrad-Adenauer-Ring die ggf. entstehenden
Leitungsverlegungskosten trägt. Außerdem bittet er um Auskunft, zu welchem
Zeitpunkt die Anbindung an den Konrad-Adenauer-Ring entschieden wurde und ob
die Verwaltung wußte, dass die Leitungen der Mark E betroffen sein würden.
Herr Strähler erklärt die Planung anhand der ausgehängten
Pläne und weist daraufhin, dass die Eugen-Richter-Straße im wesentlichen auf
der gegenwärtigen Trasse geführt werde und dies u. a. auch wegen der in der
Örtlichkeit festzustellenden Stützmauern nötig sei. Eine andere Anbindung sei
aus Kostengründen nicht darstellbar gewesen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der
Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
a)
Der
Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451)
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße gegenüber seines Einleitungsbeschlusses vom
20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf
und dem in der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern/erweitern.
b)
Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch
(BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der
Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten
Stellungnahmen.
c) Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, - Gewerbegebiet
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der Begründung vom 21.12.2004 nach § 3
Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, den
oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 21.12.2004
öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451)
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße umfasst den Abschnitt der Eugen-Richter-Straße
beginnend ca. 25m östlich der Einmündung Hördenstraße bis zur Tunnelstraße. Im
Norden und Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der festzusetzenden
öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Einmündungsbereiche
Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.
