Beschlussvorlage - 0964/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewerbegebiet Eugen-Richter Str./Rehstr.a) Beschluss zur Änderung des Plangebietesb) Beschluss über die vorgebrachten Anregungenc) Offenlegungsbeschluss nach §3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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02.02.2005
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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15.02.2005
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.02.2005
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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22.02.2005
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05.04.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.04.2005
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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15.03.2005
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a)
Der
Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451)
– Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines
Einleitungsbeschlusses vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal
ausgehängten Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen
Geltungsbereich zu ändern/erweitern.
b)
Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch
(BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der
Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten
Stellungnahmen.
c)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89
(451) 4. Änderung, - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der
Begründung vom 21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der
Begründung vom 21.12.2004 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) –
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den Abschnitt der
Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung Hördenstraße bis
zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der
festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der
Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.
Zusammenfassung:
Anlass der 4.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Gewerbegebiet
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – ist die erforderliche Anpassung des
Planungsrechts an die veränderte Trasse der Anbindung der Eugen-Richter-Straße
an den Konrad-Adenauer-Ring. Mit dieser Vorlage soll der politische Auftrag
eingeholt werden, die Änderung öffentlich auszulegen.
Sachverhalt
Vorlauf:
Der Rat der Stadt hat die Verwaltung
mit Beschluss vom 20.02.2003 beauftragt, den seit dem 28.05.1993
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) - Gewerbegebiet
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - zu ändern, damit die veränderte Trasse der
Anbindung der Eugen-Richter-Straße an den Konrad-Adenauer-Ring in Ihrer neuen
Trasse planungsrechtlich festgesetzt und hergestellt werden kann. Die
veränderte Trasse der Eugen-Richter-Straße ist das Ergebnis der Untersuchungen
zum wirtschaftlicheren Ausbau der Straße, hier insbesondere der Verzicht auf
den kostenverursachenden Abbruch der alter Stützmauer zum ehemaligen
Industriegeländes Klöckner.
Die Bürgeranhörung fand am 23.04.1998 statt. Es wurden keine Anregungen zur Planung vorgebracht.
Zu a) Änderung des Plangebietes
Die Änderung des Geltungsbereichs
ergibt sich aus dem Erfordernis, die erforderlichen Anbindungen der neuen
Trasse an die bestehenden und geplanten Straßen und Wege mit festzusetzen sowie
auch der Gesamtdarstellung des letztendlich rückzubauenden und neu zu
gestaltenden Bereichs der westlichen Eugen-Richter-Straße. Der Grünraum südlich
der neuen Verkehrstrasse wird nicht geändert.
Zu b) Beteiligungsverfahren
Die vorgezogene Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 22.10. - 22.11.2004 durchgeführt.
Folgende Träger öffentlicher Belange
haben Anregungen zur Planung vorgebracht.
1.
Hagener
Naturschutzverbände
2.
Kreishandwerkerschaft
Hagen
3.
mark
E AG
4.
Hagener
Straßenbahn AG
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen im Rahmen
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB zum
Bebauungsplanverfahren Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewerbegebiet
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße von den Hagenern Naturschutzverbänden, Boeler
Str. 39, 58097 Hagen vom 08.11.2004.
Fuß- /
Radwegeplanung
Der südlich entlang der Eugen-
Richter- Straße geplante Fuß-/Radweg weist dadurch, dass er geradlinig parallel
entlang der bisherigen Trasse der Eugen-Richter-Straße verläuft, eine gute
Orientierungsmöglichkeit insbesondere für gebietsfremde Radfahrer auf. Auch
höhenmäßig ist es günstiger, den Radfahrer hier zu führen.
Der nördlich der neuen Trasse der Eugen-Richter-Straße geplante Fußweg liegt höhenmäßig 3-5m unterhalb der vorhandenen hohen Stützmauer. Er bietet eine direkte fußläufige Verbindung für die SIHK und den sonstigen Berufsfortbildungseinrichtungen von der neuen Anbindung der Eugen-Richter-Straße an den Konrad-Adenauer-Ring zur Rehstraße. Der vorhandene Höhenunterschied von der Eugen-Richter-Straße zu den Einrichtungen ist Hemmnis für ihre direkte Anbindung. Der damit verbundene Flächenbedarf lässt eine Gewerbegebietsausweisung nicht zu.
Verkehrsmischfläche Eugen- Richter-
Str.
Die rückzubauende Verkehrsfläche der
alten Eugen-Richter-Straße bis zur Hördenstraße wird als Verkehrsmischfläche
ausgewiesen.
Die Stellplätze sollen nicht nur den
“Parkraumbedarf” für die Kleingärtner abdecken, sondern stellen
auch für das angrenzende Gewerbegebiet ein zusätzliches Angebot dar. Wie
wichtig dieser Planungsansatz ist, kann schon heute durch Betrachtung des
enormen Parkdrucks im Gewerbegebiet festgestellt werden.
Die neue parallel zur Trasse der
Eugen-Richter-Straße verlaufende Erschließungsstraße hat eine Länge von ca.
300m. Bei dieser Länge müssen Ausweichmöglichkeiten für Begegnungsverkehre,
hier durch die Fahrbahnbreite sichergestellt, berücksichtigt werden. Zudem
wurde mit der vorliegenden Planung angestrebt, zusätzliche Stellplätze im
öffentlichen Raum anzubieten. Für die geplanten Senkrechtstellplätze ist eine
erforderliche Fahrbahnbreite von 6.00m erforderlich.
Der nördliche Fahrbahnrand wird
durch einen Hochbord (zur Wasserführung) und dahinter liegendem Schrammbord
begrenzt. Der Schrammbord nimmt auch die Schutzplanken auf. Der Schrammbord
kann nichtversiegelnd ausgeführt werden.
Aus den beschriebenen Gründen kann
die Verkehrsmischfläche nicht schmaler gebaut werden.
Den Anregungen wird nicht gefolgt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen im Rahmen
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB zum
Bebauungsplanverfahren Nr. 2/89 (451) 4. Änderung - Gewerbegebiet
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - von der Kreishandwerkerschaft Hagen,
Eugen-Richter-Straße 114, 58135 Hagen vom 17.11.2004.
Im Vorfeld und während der
Straßenplanungsphase wurde das von der Kreishandwerkerschaft genannte Problem
des fehlenden Parkraums schon vor Ort mit den Vertretern des Kompetenz- und
Dienstleistungszentrums diskutiert. Die Ursache hierfür liegt in der Diskrepanz
zwischen den bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplätzen zum tatsächlich
benötigten Stellplatzangebot. Der Überhang kann nicht im öffentlichen
Straßenraum aufgefangen werden.
Im Geltungsbereich des
Bebauungsplans ist zwischen Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße ein öffentlicher
Parkplatz mit ca. 45 Plätzen ausgewiesen. Darüber hinaus ist im laufenden
Verfahren geplant, in der rückzubauenden Eugen-Richter-Straße ca. 50 weitere
öffentliche Plätze anzulegen. Zusätzliche öffentliche Parkplätze sind wegen
fehlender geeigneter Flächen im Änderungsbereich Mittel nicht vorgesehen.
Allgemein stehen Öffentliche
Parkplätze uneingeschränkt allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung und können
aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht auf einzelne Nutzergruppen
beschränkt werden. Sollte sich aufgrund besonderer betrieblicher Bedingungen
die Stellplatznachfrage von Betrieben/Einrichtungen erheblich steigern, so ist
zunächst der Verursacher gehalten, auf privater Fläche Abhilfe zu
schaffen.
Der Anregung wird durch die
Schaffung von Parkfläche im Bereich der zurückgebauten Eugen-Richter-Straße zum
Teil gefolgt.
Die Einmündung der Anliegerstraße, die von Herrn Dr.
Plohmann als "Handwerkerstraße" bezeichnet wurde, kann aufgrund der
verkehrstechnisch erforderlichen Radien und der topographischen Situation
planerisch nicht anders gelöst werden. Es ist aber vorgesehen, diesen Bereich
der verlegten Eugen-Richter-Straße auf eine zulässige Fahrgeschwindigkeit von
40 km/h zu beschildern. Die entsprechenden Sichtfelder (Sichtdreiecke) müssen
freigehalten werden.
Der Anregung wurde teilweise gefolgt.
Eine Benennung der ca. 50 m langen neuen Zuwegung der
Grundstücke Eugen-Richter-Straße 114 und 118 ist nicht Gegenstand des
planungsrechtlichen Verfahrens.
Ein entsprechender Hinweis zur Verbesserung der
Auffindbarkeit wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den
Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4
BauGB zum Bebauungsplanverfahren Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewerbegebiet
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße von der mark E AG, Körnerstraße 40, 58095 Hagen
vom 17.11.2004.
Der Hinweis auf die Abstimmung der
Um- und Mitverlegungen von Gas-, Wasser- und Stromversorgungsleitungen wurde an
die zuständigen Fachämter weitergeleitet.
Ein Beschluss über die Anregung ist
nicht erforderlich.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den
Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4
BauGB zum Bebauungsplanverfahren Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewerbegebiet
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße von der Hagener Straßenbahn AG, Am Pfannenofen
25, 58097 Hagen vom 19.11.2004.
Der Veranlasser der
Straßenbaumaßnahme, die Stadt Hagen, wird alle daraus resultierenden Kosten
übernehmen. Darunter fallen auch ggf. die Verlegungen von Haltestellen.
Die Belange des ÖPNV wurden bei der
Planung der Südumgehung Haspe und der Anbindung der verlegten
Eugen-Richter-Straße abgestimmt.
Die Anregungen wurden bereits
berücksichtigt.

15.03.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
1) Die
Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss
zu fassen:
a)
Der
Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451)
– Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines
Einleitungsbeschlusses vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal
ausgehängten Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich
zu ändern/erweitern.
b)
Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch
(BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der
Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten
Stellungnahmen.
c)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89
(451) 4. Änderung, - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der
Begründung vom 21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der
Begründung vom 21.12.2004 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die 4. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den
Abschnitt der Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung
Hördenstraße bis zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der
Geltungsbereich entlang der festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen
einschließlich der Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.
2)
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsmengenzählung für die
Eugen-Richter-Straße durchzuführen, und zwar für die Phase zwischen der
Anbindung an die Südumgehung Haspe und der Anbindung der Südumgehung Haspe an
die Rehstraße.
3)
Die
Bezirksvertretung Hagen-Mitte erneuert ihren Beschluss, die Nutzung der
Eugen-Richter-Straße, nach Anbindung an die Südumgehung, auf Fahrzeuge bis 7,5
Tonnen Gesamtgewicht und den ÖPNV zu beschränken.
4)
Die
Verwaltung wird beauftragt, sich für eine schnellstmögliche Realisierung des 4.
Bauabschnitts der Südumgehung Haspe (Anbindung an die Rehstraße/Wehringhauser
Straße) einzusetzen. Dabei soll mit dem Zuschussgeber geprüft werden, ob für
die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des 4. Bauabschnitts die Nutzung der
Eugen-Richter-Straße auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuzüglich ÖPNV beschränkt
werden kann.
05.04.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) –
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines Einleitungsbeschlusses
vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten
Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich zu
ändern/erweitern.
Der Rat der
Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, -
Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der Begründung vom
21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung in Verb. mit §
244 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten
Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 21.12.2004 öffentlich auszulegen.
Die
Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der
Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die 4.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) –
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den Abschnitt der
Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung Hördenstraße bis
zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der
festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der
Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsmengenzählung für die
Eugen-Richter-Straße durchzuführen, und zwar für die Phase zwischen der
Anbindung an die Südumgehung Haspe und der Anbindung der Südumgehung Haspe an
die Rehstraße.
Die Nutzung
der Eugen-Richter-Straße wird nach der Anbindung an die Südumgehung auf
Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zbd den ÖPNV beschränkt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, sich für eine schnellstmögliche Realisierung des 4.
Bauabschnitts der Südumgehung Haspe (Anbindung an die Rehstraße/Wehringhauser
Straße) einzusetzen. Dabei soll mit dem Zuschussgeber geprüft werden, ob für
die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des 4. Bauabschnitts die Nutzung der
Eugen-Richter-Straße auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuzüglich ÖPNV beschränkt
werden kann.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
07.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der
Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451)
– Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines
Einleitungsbeschlusses vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal
ausgehängten Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen
Geltungsbereich zu ändern/erweitern.
b)
Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch
(BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der
Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten
Stellungnahmen.
c)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89
(451) 4. Änderung, - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der
Begründung vom 21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung
in Verb. Mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den
oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 21.12.2004
öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) –
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den Abschnitt der
Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung Hördenstraße bis
zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der
festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der
Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsmengenzählung für
die Eugen-Richter-Straße durchzuführen, und zwar für die Phase zwischen der
Anbindung an die Südumgehung Haspe und der Anbindung der Südumgehung Haspe an
die Rehstraße.
Die Nutzung der Eugen-Richter-Straße wird nach der Anbindung
an die Südumgehung auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zbd den ÖPNV
beschränkt.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich für eine
schnellstmögliche Realisierung des 4. Bauabschnitts der Südumgehung Haspe
(Anbindung an die Rehstraße/Wehringhauser Straße) einzusetzen. Dabei soll mit
dem Zuschussgeber geprüft werden, ob für die Übergangszeit bis zur
Fertigstellung des 4. Bauabschnitts die Nutzung der Eugen-Richter-Straße auf
Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuzüglich ÖPNV beschränkt werden kann.