Beschlussvorlage - 0027/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 92 - Im Langen Lohe - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagenhier: Einleitung gemäß § 1, Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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09.03.2011
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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22.03.2011
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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24.03.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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29.03.2011
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12.07.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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31.03.2011
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14.07.2011
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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13.04.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im
Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 92
– Im Langen Lohe – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den
Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen
Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Bereich nördlich der
Mallnitzer Straße, zwischen dem Sportplatz Lohestraße im Norden, der
Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße im Süden, der Straße Im Langen Lohe im Westen
und der Waldfläche im Osten.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll bis zum 2.
Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden
erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Beschluss dieser
Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplan Teiländerungsverfahren
eingeleitet, welches eine Wohnbebauung
auf der städtischen Pferdewiese zwischen dem Lohesportplatz, dem Marktplatz
Emst und der Bebauung Mallnitzer Straße ermöglichen soll.
Begründung
Im gültigen
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Bereich als Grünfläche, ein kleiner
Teilbereich als Wald dargestellt.
Der Rat der Stadt
Hagen hat in seiner Sitzung am 25.02.2010 die Verwaltung beauftragt, unter
Erhalt des Sportplatzes Lohestraße auf der verbleibenden Fläche (Pferdewiese)
zwischen der Bebauung Mallnitzer Straße und dem Sportplatz Planungsrecht für
eine Wohnbebauung mit Lärmschutz zu schaffen.
Eine Teiländerung des
Flächennutzungsplans von Grünfläche bzw. Wald in Wohnbaufläche ist von daher
erforderlich. Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 08.10.2009 die
Vorlage „Neue Wohn- und Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan –
Vorentwurf der Stadt Hagen“ (Vorlage: 1226/2007) beschlossen. Bestandteil
dieses Beschlusses war, die Waldfläche weiterhin als Wald darzustellen. In
Abänderung dieses Beschlusses soll nun ein Teil der Fläche als Wohnbaufläche
dargestellt werden.
Im Landschaftsplan
der Stadt Hagen ist die Waldfläche als Landschaftsschutzgebiet „Emst / westlich
der A 45“ festgesetzt.
Parallel zu dem
FNP-Änderungsverfahren wird zur planungsrechtlichen Absicherung ein
Bebauungsplanverfahren mit entsprechender Zielsetzung durchgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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302,8 kB
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24.03.2011 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuss stimmt grundsätzlich der
Teiländerung Nr. 91 - Im Langen Lohe – unter der Maßgabe zu, dass die
Erschließung des Baugebietes über die Straße Im Langen Lohe und nicht über den
Habichtsweg und das private Waldgrundstück erfolgt. Die Abgrenzung des Gebietes
erfolgt entlang des Grundstücks Gemarkung Eppenhausen Flur 8 Flurstück 426. Darüber
hinaus ist das Waldgrundstück Gemarkung Eppenhausen Flur 7 Flurstück 451 des
Landschaftsschutzgebietes 1.2.2.24 „Emst/westlich der A 45“ nicht
Bestandteil des Geltungsbereiches.