13.04.2011 - 5 Teiländerung Nr. 92 - Im Langen Lohe - zum Fläc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 13.04.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die TOP 5 und 6 werden gemeinsam beraten.
Herr Dr. Fischer ist erstaunt darüber, dass eine Beratung der Vorlagen im HFA nicht vorgesehen
ist.
Auch der SFA war in der Beratungsfolge ursprünglich nicht enthalten. Dies
ist ein unhaltbarer Zustand, denn der Sport ist hier massiv betroffen. Nach
Mitteilung an den Oberbürgermeister hat dieser in der Ratssitzung am 31.03.11
bekanntgegeben, dass der SFA auch beteiligt wird.
Herr Dr. Fischer erinnert an die rd. 2-jährigen Diskussionen über die Bebauung der sog.
Pferdewiese am Höing und der damit verbundenen Bedrohung des Sports im gesamten
Ischelandpark. Hier hat der Ausschuss
nur mit „Zähneknirschen“ zugestimmt.
Wenn heute keine überzeugenden Maßnahmen erläutert werden, dass der Sport
nicht gefährdet wird, wird die CDU-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen, so Herr
Dr. Fischer.
Durch den mittelfristig geplanten Bau eines Kunstrasens auf Emst wird
eine noch intensivere Nutzung des Platzes möglich sein, so Herr Dr. Fischer.
Mehr Lärm entsteht, Flutlicht ist häufiger in Betrieb. Es finden zusätzlich im
Umkreis u. a. Märkte, Volksläufe, Trödelmärkte statt. Dies verursacht bereits
jetzt Lärm, den die Anwohner ertragen müssen. Die Errichtung eines
Lärmschutzwalls ist zwingend erforderlich.
Herr Dr. Fischer bittet um Erläuterung, welche Maßnahmen vorgenommen werden, um die
Lärmemission zu verringern und betont ausdrücklich, dass der Sport nicht
gefährdet werden darf.
Mit Beschluss vom 25.02.2010 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, Planungsrecht
für die Wohnbebauung mit Lärmschutz zu schaffen, so Herr Schädel.
Heute wird nur die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen.
Unter Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes möchte man einen Weg für ein Nebeneinander von Sport und
Wohnen finden.
Der Rat muss nun entscheiden, ob Planungsrecht auf Grundlage des alten
Beschlusses gewollt ist. Sollte es Konflikte zwischen Wohnen und Sport geben,
wird kein Planungsrecht geschaffen, so Herr Schädel.
Dass eine ausführliche Klärung erforderlich ist, steht außer Frage,
so Herr Michel.
Gem. Bestimmungen der Lärmemission wird Kinderlärm nicht als klassischer
Lärm bewertet, so Herr Michel weiter. Der DOSB ist bemüht, für den
Bereich Sport ähnliche Bedingungen zu schaffen.
Gem. Ratsbeschluss sollen die Erlöse aus dem Verkauf der Grundstücke
insb. auch für die Verbesserung der Sportinfrastruktur genutzt werden. Dieser
Beschluss muss auch umgesetzt werden.
Das Bebauungsplanverfahren muss klären, ob eine Wohnbebauung möglich ist,
so Herr Meier. Dieses Verfahren ist einzuleiten und kritisch zu
begleiten.
Eine Bebauung darf keine Nachteile für den Verein mit sich ziehen. Ein
Lärmschutzwall ist positiv für die bereits bestehende Bebauung anzusehen.
Herr Krippner betont, dass die offenen Fragen nur
im Bebauungsplanverfahren geklärt werden können. Wenn genaue Kosten und
Fakten ermittelt wurden, kann ein sportpolitisches Signal für oder gegen die
Bebauung gesetzt werden.
Ein Teil der Erlöse soll in den Kunstrasenbau investiert und somit dem
Verein Hagen 11 eine Perspektive aufgezeigt werden.
Herr Gronwald möchte wissen, ob sichergestellt werden kann, dass ein Teil des Verkaufserlöses zur Verbesserung von
Sportanlagen eingesetzt werden kann. Dies ist ein wichtiges Kriterium für die
Entscheidung. Herr Krippner
ergänzt, dass diesbezüglich Gespräche mit der Aufsichtsbehörde geführt werden
müssen.
Die CDU-Fraktion möchte keine Gefährdung des Sportbetriebes zulassen, so Herr
Dr. Fischer. Der Verein Hagen 11 soll unabhängig von der Wohnbebauung einen
Kunstrasenplatz erhalten. Nach Beendigung der 1. Runde soll nun die 2. Runde Kunstrasenbau
beginnen.
Im Namen der CDU-Fraktion spricht sich Herr Dr. Fischer für einen
Kunstrasenplatz, aber gegen eine Wohnbebauung aus.
Herr Meier ist überzeugt, dass eine Schallschutzwand die Situation vor Ort
insgesamt verbessert. Möglicherweise führen die Ergebnisse der Prüfung jedoch im
Nachhinein zu einer Ablehnung der Wohnbebauung.
Herr Wischnewski bittet um Zustimmung zur Einleitung des Verfahrens. Der Ausschuss kann
sich je nach Ergebnis immer noch gegen
eine Bebauung aussprechen.
Bei der Bebauung der sog. Pferdewiese am Höing wurde auf den Beschluss
des SFA keine Rücksicht genommen, so Frau Neuhaus.
Herr Dr. Fischer betont abschließend, dass die CDU-Fraktion gegen die Einleitung des Verfahrens
ist und sich daher der bei der Abstimmung enthalten wird.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung
Nr. 92 – Im Langen Lohe – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen
nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung
einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten
räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Bereich
nördlich der Mallnitzer Straße, zwischen dem Sportplatz Lohestraße im Norden,
der Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße im Süden, der Straße Im Langen Lohe
im Westen und der Waldfläche im Osten.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll
bis zum 2. Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der
Behörden erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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302,8 kB
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