09.03.2011 - 7.17 Teiländerung Nr. 92 - Im Langen Lohe - zum Fläc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.17
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 09.03.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der Schriftführerin:
Die folgenden Tagesordnungspunkte I:7.17 und
I.7.18 werden auf Antrag von Herrn Thormählen gemeinsam beraten.
An der Diskussion beteiligen sich die Herren
Thormählen, Glaeser, Quardt, Oberste-Berghaus und Wetzel sowie für die
Verwaltung Herr Grothe und Herr Niggemann.
Durch die Bezirksvertreter wird die Einbeziehung
des Wäldchens zur Haßleyer Straße für den Bebauungsplan kritisch hinterfragt.
Es soll den Grenzen der Teiländerung zum FNP in diesem Gebiet gefolgt werden. Eine
Wohnbebauung soll nicht grundsätzlich gestattet sein.
Herr Niggemann erklärt, dass es sich bei der
Teiländerung zum FNP um ein grobes Raster handelt und die Änderung des
Bebauungsplanes bewusst anders gewählt wurde. Es bestehen Überlegungen eine
eventuelle Bebauung in diesem Bereich zuzulassen. Auch zu diesem Zweck ist der
Bereich des Wäldchens als Erschließungs- und Versorgungsbereich notwendig. Wie
ersichtlich ist, sei auch der Sportplatz und der Marktplatz in das Plangebiet
mit einbezogen.
Herr Grothe ergänzt, dass es sich bei den
Beschlussvorschlägen nur um Gebietsabgrenzungen handelt, die nicht zwangsläufig
eine Wohnbebauung gestatten. Der Eigentümer sei an die Verwaltung mit dem
Wunsch der Bebauung herangetreten. Dies sei zu prüfen. Sollten konkrete Pläne
dazu vorliegen, würden diese auf jeden Fall der Bezirksvertretung zur
Entscheidung vorgelegt.
Zur verkehrlichen Situation, die von den Herren
Oberste-Berghaus und Thormählen hinterfragt wird sagt Herr Grothe, dass eine
Erschließung von der Straße Im Langen Lohe angedacht sei und keine direkte
Straßenverbindung von dort bis zur Haßleyer Straße eingerichtet werden soll.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im
Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 92
– Im Langen Lohe – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den
Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen
Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Bereich nördlich der
Mallnitzer Straße, zwischen dem Sportplatz Lohestraße im Norden, der
Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße im Süden, der Straße Im Langen Lohe im
Westen und der Waldfläche im Osten.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll bis zum 2.
Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden
erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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