Beschlussvorlage - 0027/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 92 – Im Langen Lohe – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst den Bereich nördlich der Mallnitzer Straße, zwischen dem Sportplatz Lohestraße im Norden, der Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße im Süden, der Straße Im Langen Lohe im Westen und der Waldfläche im Osten.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll bis zum 2. Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden erfolgen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplan Teiländerungsverfahren eingeleitet,  welches eine Wohnbebauung auf der städtischen Pferdewiese zwischen dem Lohesportplatz, dem Marktplatz Emst und der Bebauung Mallnitzer Straße ermöglichen soll.

 

 

Begründung

 

Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Bereich als Grünfläche, ein kleiner Teilbereich als Wald dargestellt.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 25.02.2010 die Verwaltung beauftragt, unter Erhalt des Sportplatzes Lohestraße auf der verbleibenden Fläche (Pferdewiese) zwischen der Bebauung Mallnitzer Straße und dem Sportplatz Planungsrecht für eine Wohnbebauung mit Lärmschutz zu schaffen.

 

Eine Teiländerung des Flächennutzungsplans von Grünfläche bzw. Wald in Wohnbaufläche ist von daher erforderlich. Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 08.10.2009 die Vorlage „Neue Wohn- und Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan – Vorentwurf der Stadt Hagen“ (Vorlage: 1226/2007) beschlossen. Bestandteil dieses Beschlusses war, die Waldfläche weiterhin als Wald darzustellen. In Abänderung dieses Beschlusses soll nun ein Teil der Fläche als Wohnbaufläche dargestellt werden.

Im Landschaftsplan der Stadt Hagen ist die Waldfläche als Landschaftsschutzgebiet „Emst / westlich der A 45“ festgesetzt.

 

Parallel zu dem FNP-Änderungsverfahren wird zur planungsrechtlichen Absicherung ein Bebauungsplanverfahren mit entsprechender Zielsetzung durchgeführt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.03.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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22.03.2011 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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24.03.2011 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Umweltausschuss stimmt grundsätzlich der Teiländerung Nr. 91 - Im Langen Lohe – unter der Maßgabe zu, dass die Erschließung des Baugebietes über die Straße Im Langen Lohe und nicht über den Habichtsweg und das private Waldgrundstück erfolgt. Die Abgrenzung des Gebietes erfolgt entlang des Grundstücks Gemarkung Eppenhausen Flur 8 Flurstück 426. Darüber hinaus ist das Waldgrundstück Gemarkung Eppenhausen Flur 7 Flurstück 451 des Landschaftsschutzgebietes 1.2.2.24 „Emst/westlich der A 45“ nicht Bestandteil des Geltungsbereiches.

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   0

 

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29.03.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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31.03.2011 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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13.04.2011 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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12.07.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - zurückgezogen

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14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - vertagt