Beschlussvorlage - 0866/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB - Mühlhauser Straße -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.12.2004
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.12.2004
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.12.2004
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.12.2004
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.12.2004
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der
Stadt beschließt für den Bereich Mühlhauser Straße die Einleitung des
Verfahrens für eine Innenbereichssatzung nach § 34 (4) BauGB in der z.Zt.
gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der
Geltungsbereich umfaßt im wesentlichen die Fläche des Flurstücks 559 Gemarkung
Hagen Flur 13. Das Flurstück wird mittig, in Verlängerung der Flurstücksgrenze
135 linear bis zum Flurstück 262, geteilt.
Somit
umgreift der Geltungsbereich das Gelände an der Mühlhauser Strasse zwischen
Haus Nr. 8 und 20 (kath. Waisenhaus) und schließt in nördlicher Richtung an der
Böschungskante hinter dem bestehenden Sportplatz ab.
Die
Abgrenzungslinie verläuft vom südöstlichsten Eckpunkt des Flurstücks 559
entlang der Mühlhauser Strasse bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks
559, von dort in nördlicher Richtung an der Grenze zum Flurstück 295. Sie führt
dann in westlicher Richtung weiter bis zum Eckpunkt des Flurstücks und knickt
in nordwestlicher Richtung bis zum Flurstück 135 ab. Von dort verläuft die
Abgrenzung linear in östlicher Richtung bis zum Eckpunkt des Flurstücks 262 und
weiter grenzverlaufend bis zum Eckpunkt des Flurstücks 344. Die Grenze des
Satzungsbereichs schließt sich von dort wieder in Richtung des Ausgangspunktes,
dem südöstlichsten Eckpunkt des Flurstücks 559.
In dem im
Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig
dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
Sachverhalt
Der Bereich
der Mühlhauser Strasse ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf
dargestellt.
Die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB war bisher nur als Strassenrandbebauung an der Mühlhauser Strasse gegeben.
Für die
gesamte Fläche liegt der Verwaltung eine Planung mit ca. 15 Einfamilien
Einzelhäusern vor.
Weil mit
der Errichtung von Wohngebäuden an dieser Stelle eine sinnvolle Arrondierung
der vorhandenen Bebauung ermöglicht wird, soll die geplante Bebauung mittels
einer Abrundungssatzung nach § 34 (4) BauGB gesichert werden.
Aufgrund
des vorhandenen Bedarfs nach Baugrund in der Stadt Hagen ist es erforderlich,
neue Wohnbauflächen zu erschließen. Der Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen
ergibt sich trotz der aktuell sinkenden Einwohnerzahl der Stadt Hagen aufgrund
der Veränderung in den Haushaltstrukturen. Dies zeichnet sich dadurch aus, dass
Kleinfamilien vermehrt Baugebiete suchen, die eine gewachsene Infrastruktur
aufweisen, sich in einem zusammenhängenden Ortsteil befinden, jedoch an
Randlagen der Innenstadt liegen.
Gemäß des
Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses (STEA) vom 28.02.2002 soll ein
Konzept zur Offensive gegen die Abwanderung aus Hagen erarbeitet werden.
Wesentliches Ziel ist insofern die Deckung des Wohnbedarfs der Hagener
Bevölkerung. Auch die Bebauung der Freiflächen im Bereich Mühlhauser Strasse
kann einen Beitrag dazu leisten. Gerade im Stadtbezirk Eilpe / Dahl ist es
notwendig, neue Wohnbauflächen zu aktivieren, weil aktuell sehr geringe
Flächenreserven für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen.

06.12.2004 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
1)
Der Randbebauung, rund um das Schutzengelkinderheim, an
der Mühlhauserstraße wird erst zugestimmt, wenn im genannten Gebäude keine Kinder-
und Jugendeinrichtung mehr beherbergt wird.
2)
Auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird verzichtet.
08.12.2004 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem
Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
Zusatz des Landschaftsbeirates:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt, ein
Verfahren im Bereich des § 34 BauGB zu wählen, bei dem entsprechende
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umzusetzen sind.
09.12.2004 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Hagen den Beschluss der Verwaltungsvorlage - vorbehaltlich der als
notwendig erachteten Umsetzung entsprechender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen- zu fassen.
|
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |