16.12.2004 - 38 Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB - Mühlhauser Str...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 38
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 16.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ludwig merkt an,
dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch im Hinblick auf ein bereits
geplantes Erweiterungsgelände hier ein ordentliches Bebauungsplanverfahren
gewünscht hätte, um eine vernünftige Abwägung vornehmen zu können. Außerdem sei
wieder einmal auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verzichtet worden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt für den Bereich Mühlhauser Straße die Einleitung des Verfahrens für eine Innenbereichssatzung nach § 34 (4) BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfaßt im wesentlichen die Fläche des
Flurstücks 559 Gemarkung Hagen Flur 13. Das Flurstück wird mittig, in
Verlängerung der Flurstücksgrenze 135 linear bis zum Flurstück 262, geteilt.
Somit umgreift der Geltungsbereich das Gelände an der
Mühlhauser Strasse zwischen Haus Nr. 8 und 20 (kath. Waisenhaus) und schließt
in nördlicher Richtung an der Böschungskante hinter dem bestehenden Sportplatz
ab.
Die Abgrenzungslinie verläuft vom südöstlichsten Eckpunkt
des Flurstücks 559 entlang der Mühlhauser Strasse bis zum südwestlichen
Eckpunkt des Flurstücks 559, von dort in nördlicher Richtung an der Grenze zum
Flurstück 295. Sie führt dann in westlicher Richtung weiter bis zum Eckpunkt
des Flurstücks und knickt in nordwestlicher Richtung bis zum Flurstück 135 ab.
Von dort verläuft die Abgrenzung linear in östlicher Richtung bis zum Eckpunkt
des Flurstücks 262 und weiter grenzverlaufend bis zum Eckpunkt des Flurstücks
344. Die Grenze des Satzungsbereichs schließt sich von dort wieder in Richtung
des Ausgangspunktes, dem südöstlichsten Eckpunkt des Flurstücks 559.
In dem im Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan
ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab
1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
