Beschlussvorlage - 0803/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7/10 (622) - Bahnhof Hohenlimburg / Bahnstraße - Bebauungsplan der Innenentwicklunghier: Beschlüsse übera) Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/08 (599) - Neuordnung Bereich Bahnhof Hohenlimburg b) Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/10 (622) - Bahnhof Hohenlimburg / Bahnstraße - i.V.m. § 13 a BauGBc) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung (Bürgeranhörung, TöB-Beteiligung) gem. §§ 3 und 4 BauGBd) öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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08.12.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.12.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2010
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/08 (599) – Neuordnung Bereich Bahnhof Hohenlimburg –
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/10 (622) – Bahnhof Hohenlimburg / Bahnstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 (Bürgeranhörung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)
Zu d)
Der Rat der Stadt beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 7/10 (622) – Bahnhof Hohenlimburg / Bahnstraße – nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt.
gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 11.11.2010 gemäß § 9
Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage
Gegenstand der Niederschrift wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst die Bahnstraße zwischen Lohmannstraße und
Langenkampstraße, sowie die östlich angrenzenden Flächen zwischen Bahnstraße
und der Brücke Langenkampstraße wo sich zurzeit das Parkhaus und des
Bahnhofsgebäude befinden. Das Plangebiet erstreckt sich unter die Brücke und endet
1,5 m vor dem Gebäude Bahnstraße 13 (Gästehaus der Hoesch Hohenlimburg GmbH). Das
Plangebiet schließt die Brücke zwischen Widerlager und Bahnanlage ein. Es erstreckt sich
nach Süden in die Fläche für Bahnanlagen zwischen Herrenstraße und dem Gebäude
Bahnstraße 13.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf
ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Bebauungsplanentwurf
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche
Auslegung im 1. Quartal 2011 durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach Abschluss des Investorenauswahlverfahrens
für das Hohenlimburger Parkhaus wurde der DK Projektentwicklung GmbH der
Zuschlag erteilt, die daraufhin das Parkhaus und angrenzende städtische Flächen
erworben hat. Das Konzept der DK Projektentwicklung GmbH sieht den Abriss des
Parkhauses vor, um dort Einzelhandelsflächen für einen Vollsortimenter und
einen Discounter zu errichten. Auch das Bahnhofsgebäude wird von der DK
abgerissen, um dort die notwendigen Stellplätze und einen Seitenbahnsteig für
die Bahnstation zu errichten. Der Bushof (ZOB) soll in die Bahnstraße neben den
Seitenbahnsteig verlagert werden, sodass an dieser Stelle ein
„Kombi-Bahnsteig“ entsteht.
Das bestehende
Planungsrecht setzt das Parkhaus mit einem „Busbahnhof“ fest, sowie
öffentliche Verkehrsflächen und Bahnflächen. Das Grundstück des Parkhauses und
Teile aus den Bahn- und Verkehrsflächen sollen zukünftig als ein Kerngebiet
festgesetzt werden, um die Einzelhandelsnutzung baurechtlich zu ermöglichen. Außerdem
ist das Planungsrecht für die Bewilligung öffentlicher Fördermittel für die
Verlagerung des ZOB erforderlich.
Mit Ratsbeschluss im Juni 2008 zur Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/08 - Neuordnung Bereich Bahnhof Hohenlimburg –
im „beschleunigten Verfahren“ wurde bereits beschlossen, auf eine
Bürgeranhörung zu verzichten. Aufgrund einer Rechtsunsicherheit in Zusammenhang
mit der Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 08.08.2008 (Aushang) wird
jenes Verfahren eingestellt und die Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahrens
beschlossen. Auch dieser Bebauungsplan wird als ein Bebauungsplan der
„Innenentwicklung“ im „beschleunigten Verfahren“ eingeleitet.
Außerdem wird, um dieses Verfahren zu beschleunigen,
auf eine frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit
(Bürgeranhörung) und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
verzichtet.
Interessierte Bürger können sich ab Bekanntmachung
dieser Beschlüsse im Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung über die
Planungen informieren.
Mit Beschluss dieser
Vorlage kann die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes bereits im ersten
Quartal des Jahres 2011 durchgeführt werden.
Begründung
Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 3/08 (599) – Neuordnung Bereich Bahnhof
Hohenlimburg – wurde am 19.06.2008 eingeleitet, um den Bereich des
Plangebietes einer städtebaulichen Neuordnung zu unterziehen. Anlass waren das
untergenutzte Parkhaus und der leer stehende Bahnhof, der für Bahnzwecke nicht
mehr benötigt wird. Außerdem war für die Bahnstraße eine Entlastung vom
Durchgangsverkehr zu erwarten. Knapp ein Jahr später, im Juni 2009, wurde
nämlich die neue Brücke über die Bahnstrecke zwischen Langenkampstraße und
Obere Isenbergstraße dem Verkehr freigegeben. Mit dieser Brücke und der
Schließung des Bahnüberganges Herrenstraße hat eine Verlagerung der Verkehrsführung
stattgefunden. Die Umbauarbeiten für die Fußgängerunterführung an der
Herrenstraße werden bald abgeschlossen.
Das Ziel der weiteren
städtebaulichen Planung ist, durch Ansiedlung von Einzelhandelsflächen die
Hohenlimburger Innenstadt über die Bahnstraße hinaus zu erweitern und ihre
Attraktivität zu steigern. Dafür wurde das fast ungenutzte städtische Parkhaus in
einem Ausschreibungsverfahren zum Verkauf angeboten, welches mit einem
städtebaulichen Investorenwettbewerb gekoppelt wurde (Ratsbeschluss, Oktober
2008).
Zu Beschluss a)
Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/08 (599) – Neuordnung Bereich Bahnhof
Hohenlimburg –
Die öffentliche
Bekanntmachung der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/08 (599)
– Neuordnung Bereich Bahnhof Hohenlimburg erfolgte durch Aushang in den
Bürgerämtern und Bezirksverwaltungsstellen ab dem 08.08.2008 für die Dauer von
einer Woche. Dieses wurde in der Presse am 08.08.2008 öffentlich bekannt
gemacht. Aufgrund gewisser Rechtsunsicherheiten wurde zwischenzeitlich das
Bekanntmachungsverfahren der Stadt Hagen geändert. Nun erfolgen öffentliche
Bekanntmachungen wieder vollständig in der örtlichen Tagespresse, wie es auch
früher üblich war. Um weitere Unsicherheiten über die Rechtmäßigkeit des
aufzustellenden Bebauungsplanes in der Zukunft zu vermeiden, wird das
Bebauungsplanverfahren Nr. 3/08 eingestellt und ein neues
Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
Zu Beschluss b)
Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/10 (622) – Bahnhof Hohenlimburg /
Bahnstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB
Die eingangs erwähnten Gründe zur Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens gelten auch für dieses neue Bebauungsplanverfahren: Die
Schaffung von Baurecht für ein städtebauliche Konzept, welches anstelle des
Parkhauses Einzelhandelsflächen vorsieht. Der Geltungsbereich dieses
Bebauungsplanes wird weiter gefasst sein, als der des einzustellenden
Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/08.
Im Exposé der europaweiten Ausschreibung zur
Überplanung und zum Verkauf des Parkhauses wird zusätzlich eine Fläche unter
dem Brückenbauwerk angeboten (ca. 900 m²). Diese Option, die der Investor
nutzen möchte, bezieht sich auf die Nutzung als Stellplatzfläche mit der
Auflage, die in diesem Bereich stehenden Brückenpfeiler mit Anprallschutzeinrichtungen
nach Absprache und Genehmigung durch die zuständige Fachverwaltung zu sichern.
Im Zuge der Brückenbaumaßnahme hatte die Stadt Hagen diese Fläche von der
Hoesch Hohenlimburg GmbH gekauft. Damit unter der Brücke Stellplätze angelegt
werden können, wird das Plangebiet um diesen Bereich erweitert, um auch die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Außerdem muss der
Geltungsbereich erweitert werden, um den vom Investor geplanten Seitenbahnsteig
mit einer Länge von etwa 170 m aufzunehmen.
Der Bebauungsplan Nr.
7/10 (622) - Bahnhof Hohenlimburg / Bahnstraße wird als ein Bebauungsplan der
„Innenentwicklung“ im „beschleunigten Verfahren“ gemäß
§ 13 a BauGB eingeleitet. Die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt (s.
Begründung zum Bebauungsplan). Das Planungsrecht ist Voraussetzung für die
Bewilligung öffentlicher Fördermittel zur Verlagerung des ZOB. Dieses ist
wiederum Voraussetzung für die Beseitigung des Parkhauses, was wiederum für den
Bau der Einzelhandelsimmobilien erforderlich ist. Mit Durchführung eines
„beschleunigten Verfahrens“ werden Zeit und Kosten gespart. So wird
hierbei von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen. Außerdem
entfallen Planung und Kosten für Ausgleichsmaßnahmen.
Zu Beschluss c)
Verzicht auf die
frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 (Bürgeranhörung) und
§ 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange).
Um dieses Verfahren zu beschleunigen, wird auf eine
frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung)
und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange verzichtet.
Im einzustellenden Bebauungsplanverfahren wurden die
zuständigen Versorgungsträger bereits bezüglich der einzuziehenden
Verkehrsfläche zwischen Parkhaus und Bahnhof in Kenntnis gesetzt. Eine weitere
vorzeitige Beteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB ist nicht erforderlich. Es
wird als ausreichend betrachtet, die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung
einzuholen gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB.
Während des
Investorenauswahlverfahrens hat auf Initiative einer politischen Partei am
09.06.2009 eine Informationsveranstaltung in der Hohenlimburger Bücherei an der
Langenkampstraße stattgefunden, bei der die Investoren DK Projektentwicklung
GmbH aus Iserlohn und Meyer & Partner GmbH aus Neheim ihre konkurrierenden
Planungen einem interessierten Publikum von etwa 200 interessierten Bürgern
vorstellten. Über das Ergebnis des Verfahrens, nämlich das Votum zugunsten des
Konzeptes der DK Projektentwicklung GmbH, wurde in der Presse berichtet. Daher
wird die Information der Öffentlichkeit als gegeben und die beabsichtigte
Bürgerbeteiligung im Zuge der öffentlichen Auslegung als ausreichend
betrachtet.
Interessierte Bürger
können sich ab Bekanntmachung dieser Beschlüsse im Fachbereich Stadtentwicklung
und Stadtplanung über die Planungen informieren, also noch vor Beginn der
öffentlichen Auslegung.
Zu Beschluss d) Beschluss
zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß Ratsbeschluss
von Oktober 2008 hat das Service-Zentrum Wirtschaft (SZW) ein
Investorenauswahlverfahren für das Hohenlimburger Parkhaus durchgeführt.
Nachdem das
Auswahlgremium seine Empfehlung zugunsten der DK Projektentwicklung GmbH
abgegeben hatte, wurde das Verfahren mit entsprechendem Vergabebeschluss des
Rates im Juni 2010 abgeschlossen. Gemäß diesem Beschluss wurde inzwischen ein
Kaufvertrag mit dem Bieter abgeschlossen, der damit eine Bauverpflichtung zum
eingereichten Konzept einging.
Dieses Konzept sieht
den Abriss des Parkhauses vor, um dort Einzelhandelsflächen für einen
Vollsortimenter und einen Discounter zu errichten. Das Empfangsgebäude der Bahn wurde
zwischenzeitlich vom Investor erworben, der durch Abbruch des Gebäudes an
dieser Stelle einen Seitenbahnsteig und Raum für den erforderlichen Parkplatz
schaffen möchte. Dieser Parkplatz soll sich vor den Einzelhandelgeschäften über
die Sackgasse bis zur Bahnstation und unter die neue Brücke ausdehnen. Die DK
Projektentwicklung GmbH möchte von der
Option Gebrauch machen, unter der Brücke Stellplätze anzulegen und hat diese
Fläche, anstatt sie zu pachten, im Zusammenhang mit den anderen Flächen von der
Stadt Hagen mit der Auflage des Anprallschutzes (Brückenpfeiler) erworben. Auf
dem Dach des Einzelhandelsgebäudes sollen 67 Stellplätze für Dauerparker mit
einer Zufahrt von der Brücke angelegt werden.
Die Bahnstation soll einen
Seitenbahnsteig entlang der Bahnstraße erhalten. Der Tunnelzugang zum Mittelbahnsteig
(Fahrtrichtung Letmathe) wird umgebaut (neue Einhausung). Neben dem Bahnsteig,
in den Blickachsen der Bahnstraße, entsteht unter vornehmlicher Verwendung des
Baustoffes Glas ein Gastronomiegebäude mit der Bezeichnung
„Glascafé“.
Damit das Parkhaus
gänzlich aufgegeben werden kann, muss der „Busbahnhof“ in die
Bahnstraße verlagert werden und heißt zukünftig „ZOB –
Hohenlimburg“ (Zentraler Omnibus Bahnhof - Hohenlimburg). Entlang der
Bahnstraße werden die Haltestellen beidseitig der Herrenstraße angelegt bzw.
beidseitig des Treppenabganges zur Bahnunterführung. Durch die Anlage eines
dieser Bussteige parallel zum Seitenbahnsteig der Bahn entsteht dort ein
kombinierter Bus- / Bahnsteig (Kombi – Bahnsteig). Damit die Busse wenden
können, wird ein Kreisverkehr angelegt, der auch zur Erschließung des
Parkplatzes dient.
Die Stadt Hagen baut
den neuen ZOB mit öffentlichen Fördermitteln. Den notwendigen Eigenanteil
übernimmt der Investor. Den Seitenbahnsteig baut der Investor, ebenfalls unter
Verwendung öffentlicher Fördermittel.
Die Bahnstraße
zwischen geplantem Kreisverkehr und Langenkampstraße wird auf Kosten des
Investors als verkehrsberuhigte Zone umgebaut.
Sämtliche
Baumaßnahmen gestalten sich somit für die Stadt Hagen kostenneutral.
In dem auszulegenden Bebauungsplanentwurf
sind die Flächen festgesetzt, die zur Realisierung der Baumaßnahmen
erforderlich sind.
Der „Artenschutzrechtliche
Fachbeitrag“ und die „Gutachterliche Stellungnahme über das
Vorkommen von Fledermäusen im Bereich Bahnhof und Parkhaus in
Hagen-Hohenlimburg“ für den Bebauungsplan Nr. 3/08 (599) -Neuordnung
Bereich Bahnhof Hohenlimburg- werden in das neue Bebauungsplanverfahren Nr.
7/10 (622) – Bahnhof Hohenlimburg / Bahnstraße – übernommen. Sie
werden als Anlagen zur Begründung mit öffentlich ausgelegt. Es wir davon ausgegangen,
dass die Aussagen dieser Gutachten, dass keine Fledermäuse noch sonstige
planungsrelevanten Arten im Plangebiet vorkommen, ein Jahr nach der
Bestandsaufnahme immer noch aktuell sind.
Mit diesem Auslegungsbeschluss
könnte bereits im ersten Quartal des Jahres 2011 die öffentliche Auslegung
durchgeführt werden.
Bestandteile der Vorlage
·
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 7/10 (622) – Bahnhof Hohenlimburg / Bahnstraße – vom 11.11.2010
·
Übersichtsplan
zu Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Anlagen zur Begründung
(Diese Unterlagen
wurden zur Erstellung der Begründung ausgewertet und können im
Verwaltungsinformationssystem ALLRIS und als Original in der jeweiligen Sitzung
eingesehen werden.)
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Anlage 1
Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag für den Bebauungsplan Nr. 3/08 (599) - Neuordnung Bereich Bahnhof
Hohenlimburg -,
Herbstreit Landschaftsarchitekten, Bochum, 07.07.2009
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Anlage 2
Vorkommen von
Fledermäusen im Bereich Bahnhof und Parkhaus in Hagen-Hohenlimburg,
Gutachterliche Stellungnahme für den Bebauungsplan Nr. 3/08 (599) - Neuordnung
Bereich Bahnhof Hohenlimburg -,
biopace – Büro für Planung, Ökologie & Umwelt, Münster, 02.07.2009
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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284,2 kB
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2
|
(wie Dokument)
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485,1 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
6,6 MB
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