14.12.2010 - 16 Bebauungsplan Nr. 7/10 (622) - Bahnhof Hohenlim...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Klinkert merkt an, dass in diesem Fall auch dem Verzicht auf die Bürgernahörung zugestimmt werden könne, da die Bürger in Hohenlimburg genügend beteiligt worden seien.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/08 (599) – Neuordnung Bereich Bahnhof Hohenlimburg –

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/10 (622) – Bahnhof Hohenlimburg / Bahnstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 (Bürgeranhörung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)

Zu d)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/10 (622) – Bahnhof Hohenlimburg / Bahnstraße – nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 11.11.2010 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt,  die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst die Bahnstraße zwischen Lohmannstraße und Langenkampstraße, sowie die östlich angrenzenden Flächen zwischen Bahnstraße und der Brücke Langenkampstraße wo sich zurzeit das Parkhaus und des Bahnhofsgebäude befinden. Das Plangebiet erstreckt sich unter die Brücke und endet 1,5 m vor dem Gebäude Bahnstraße 13 (Gästehaus der Hoesch Hohenlimburg GmbH). Das Plangebiet schließt die Brücke zwischen Widerlager und Bahnanlage ein. Es erstreckt sich nach Süden in die Fläche für Bahnanlagen zwischen Herrenstraße und dem Gebäude Bahnstraße 13.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung im 1. Quartal 2011 durchgeführt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage