Beschlussvorlage - 0804/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 4/63 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/63 -Bathey - Süd-a) Beschluss über die eingegangenen Anregungenb) Beschluss gemäß § 2 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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01.12.2004
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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08.12.2004
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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09.12.2004
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.12.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2004
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Beschlussvorschlag
zu a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender
Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen
zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen
in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluß gehörenden Bebauungsplan Nr. 4/63
-Bathey-Süd-, 2. Änderung, mit den in violetter Farbe eingetragenen und in der
Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen/Ergänzungen, nach § 2 und § 10
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachungvom 27.08.1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften
des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB,i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Ferner beschließt der Rat
der Stadt Hagen die Begründung zur 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4/63
-Bathey-Süd- vom 25.10.1999 nebst der
1. Ergänzungsbegründung vom
10.05.2004 die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der
Niederschrift ist.
Sachverhalt
Begründung:
Vorbemerkung
Im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, daß die
geplante Zufahrt im Bereich der Wandhofener Straße und die Aufhebung des
öffentlichen Teils der Kabeler Straße mit dem bestehenden Wendehammer im
Bereich zwischen der Einmündung Auf dem Graskamp/Kabeler Straße und dem
Wendehammer vor den Einfahrten Douglas / Rüma / Anschluss des verlegten Geh-
und Radweges zwischen Kabeler Straße und Wandhofener Straße von den betroffenen
Firmen abgelehnt wird und auch die Ansprüche der Bürger an eine die
Verkehrssituation in Kabel/Bathey entlastende Planung nicht erfüllt.
Daher wird die bestehende Verkehrserschließung unter
geringfügiger Verschiebung/Veränderung des Wendehammers beibehalten.
Der bestehende Fuß- und Radweg wird aus dem Douglasgelände
heraus an die Wandhofener Straße mit einer Verbindung zum Wendehammer Kabeler
Straße verlegt.
Die Verkehrssituation Batheys soll in einem gesonderten
Verfahren mit anderen Anschlüssen an das überörtliche Straßennetz untersucht/gelöst werden.
Verfahrensablauf und räumliche Abgrenzung
Bebauungsplan Nr. 4/63 -Bathey-Süd- , 2. Änderung:
22.08.1994
Bürgerinformation
29.09.1994 Beschluss zur Einleitung
10.12.1997 Bürgeranhörung
08.01.1998 -
13.02.1998 TÖB - Beteiligung gem.
§ 4.1
16.12.1999 Beschluss zur
öffentlichen Auslegung
06.01.2000 - 18.02.2000 TÖB - Beteiligung gem. § 3.2
17.01.2000 - 18.02.2000 Öffentliche Auslegung
Im Verlauf der Planung hat sich gezeigt, daß das mit dem
Einleitungsbeschluß festgesetzte Planänderungsgebiet nicht ausreichte und zur
Berücksichtigung der Interessen der von der Änderung direkt Betroffenen einer
geringfügigen Korrektur bedurfte.
Es wurde im Bereich der Verkehrsflächen der Kabeler Straße,
der Wandhofener Straße sowie auch für geplante Hochbauten, die die
Abstandsflächen zur Wandhofener Straße betreffen im Nordwesten das Plangebiet
erweitert und der B-Plan mit diesen Änderungen öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung sind von folgenden
Bürgern Anregungen eingegangen:
1.
Helmut
Peters, Anregungen vom 26.01.2000, Brief
2.
F.
& H. Rüssmann, Anregungen vom 18.01.2000, Brief
3.
Friedrich
Weber, Anregungen vom 09.02.2000, Brief
Die vorgebrachten Anregungen zur Erschließung Douglas/Rüma,
zur Anbindung Batheys an das übergeordnete Straßennetz und zur Verlegung des
Fuß- und Radweges im Bereich Douglas werden im Teil A dieser Vorlage behandelt.
Das erweiterte
Plangebiet ist in der neuen Fassung des Bebauungsplans Nr. 4/63
-Bathey-Süd-, 2. Änderung, dargestellt.
Änderungen/Ergänzungen:
Im Laufe des Verfahrens hat sich die Notwendigkeit ergeben,
einige geringfügige, die Grundzüge der Planung nicht berührende
Änderungen/Ergänzungen in den Plan einzuarbeiten.
Die Änderungen/Ergänzungen werden wie folgt beschrieben:
Die Verlegung des Fuß- und Radweges erfolgt ohne den
zusätzlichen Ausbau einer Straßeneinmündung für die Fa. Douglas in die
Wandhofener Straße.
Der ehemals geplante Straßenanschluss der Fa. Douglas
an die Wandhofener Straße wird aufgegeben.
Die Form des geplanten Wendehammers am Ende der
Kabeler Straße wird verändert, die bestehende Verkehrsfläche in diesem Bereich
bleibt in leicht geänderter Form öffentliche Verkehrsfläche.
Es wird ein Hinweis bezüglich der Altlasten auf dem
ehem. Tankstellengrundstück im Bereich
der Autobahnüberführung über die Wandhofener Straße eingefügt.
Die Berücksichtigung bzw. teilweise Berücksichtigung der im Laufe des Verfahrens vorgebrachten Anregungen hat keine Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung, ist also als geringfügig einzustufen, so dass eine erneute öffentliche Auslegung nicht notwendig ist.
Umsetzung der Planung:
Für die Maßnahmen Hochbau und Verlegung des Fuß- und
Radweges sowie der Umwandlung des Wendehammers Kabeler Straße zwischen der
Einfahrt Douglas/Einfahrt Rüma wurde im Verfahren der Stand nach § 33 (1) BauGB
bestätigt.
Die Bauvorhaben
Ø
Verlegung des
Fuß- und Radweges,
Ø
Änderung des Wendehammers im Bereich der
Grundstückszufahrten Douglas und Rüma
wurden bereits aufgrund dieses bestätigten
Verfahrensstandes ausgeführt.
Der ehemalige Radweg wurde entwidmet und die
Einziehungsverfügung am 30.03. 2004 bestandskräftig.
Die Kostenübernahme für die Verlegung Radweg/Umbauten
Wendehammer
wurden in einer Ursprungsvereinbarung über
Kostenübernahme vom 14.05 / 03.07 2001 und einem Nachtrag vom 17.12. 2001 /
16.01.2002 geregelt.
Die geplanten Hochbaumaßnahmen der Firmen Douglas und
Rüma, für die momentan ebenfalls ein Planungsstand nach § 33 (1) BauGB als
erreicht bestätigt wurde, werden somit auch durch die entsprechenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4/63
-Bathey-Süd- 2. Änderung ermöglicht/gesichert.
Hinweis:
Weitergehende Ausführungen/Erläuterungen und Hinweise zum
Bebauungsplanverfahren sind der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4/63 -Bathey-Süd-, 2. Änderung, vom
25.10.1999 sowie der 1. Ergänzungsbegründung zur Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4/63 -Bathey-Süd-, 2.
Änderung, vom 10.05.2004, die als Anlagen Bestandteile dieser Vorlage sind, zu
entnehmen.
Anlagen:
Begründung
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4/63 -Bathey-Süd-, 2. Änderung, vom 25.10.1999
1. Ergänzungsbegründung zur Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4/63 -Bathey-Süd-, 2.
Änderung, vom 10.05.2004
Teil A
Anregungen
von
Bürgern
Helmut Peters, Anregungen vom 26.01.2000, Brief
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Laufe des Verfahrens wurde die Anbindung an die
Wandhofener Straße für die Fa. Douglas insgesamt sehr kritisch beurteilt.
Der straßenmäßige Anschluss an die Wandhofener Straße in
diesem Bereich wird bis auf den Ausbau des verlegten Geh- und Radweges
aufgegeben.
Der an die Wandhofener Straße verlegte Geh- und Radweg wird
durch ein Hochbord und einen schmalen Grünstreifen von der Fahrbahn der
Wandhofener Strasse getrennt.
Die Verkehrssicherheit des verlegten Geh- und Radweges ist
somit gewährleistet.
Die Schaffung eines weiteren, im Südwesten von Bathey
gelegene öffentliche Verkehrsanbindung an die Wandhofener Straße, evtl. auch
eine Überprüfung einer Neu-/Wiederanbindung der Batheyer Straße an die
Wandhofener Straße wäre Gegenstand eines neu einzuleitenden
Bebauungsplanverfahrens.
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt.
F. & H. Rüssmann, Anregungen vom 18.01.2000, Brief
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß Brief/Vertrag vom 20.11.2000 haben sich die
Betroffenen dieser Planung bzgl. der Änderungen an der Wendeanlage am Ende der
Kabeler Straße sowie der rückwärtigen Zufahrtsmöglichkeit für die Fa. Rüma
geeinigt.
Die Kabeler Straße bleibt in diesem Bereich -entgegen
vorhergehender Planungsüberlegungen aus der öffentlichen Auslegung- insgesamt
öffentliche Verkehrsfläche.
Die Bewegungsfreiheit der Firma Rüma bleibt erhalten.
Die Anregungen wurden berücksichtigt.
Friedrich Weber, Anregungen vom 09.02.2000, Brief
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Laufe des Verfahrens wurde die Anbindung an die
Wandhofener Straße für die Fa. Douglas insgesamt sehr kritisch beurteilt.
Der straßenmäßige Anschluss an die Wandhofener Straße in
diesem Bereich wird bis auf den Ausbau des verlegten Geh- und Radweges
aufgegeben.
Der an die Wandhofener Straße verlegte Geh- und Radweg wird
durch ein Hochbord und einen schmalen Grünstreifen von der Fahrbahn der
Wandhofener Strasse getrennt.
Die Verkehrssicherheit des verlegten Geh- und Radweges ist
somit gewährleistet.
Die Schaffung eines weiteren, im Südwesten von Bathey
gelegene öffentliche Verkehrsanbindung an die Wandhofener Straße, evtl. auch
eine Überprüfung einer Neu-/Wiederanbindung der Batheyer Straße an die
Wandhofener Straße wäre Gegenstand eines neu einzuleitenden
Bebauungsplanverfahrens.
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt.
Stadt Hagen 10.05.2004
Vorstandsbereich
für Stadtentwicklung und Bauen
Ressort Stadtplanung
1.
Ergänzungsbegründung
zur
Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 4/63 -Bathey-Süd-, 2.
Änderung,
-2-
-2-
Vorlauf/Vorbemerkung
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hagen vom
16.12.1999 hat der Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 4/63
-Bathey-Süd-, 2. Änderung, einschließlich der Begründung vom 25.10.1999 in der
Zeit vom 17.01.2000 bis 18.02.2000 einschließlich öffentlich ausgelegen.
Die Begründung vom 25.10.1999 ist Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Für die o.a. Begründung ergeben sich aus den Verfahren die
nachfolgend aufgeführten Änderungen/Ergänzungen!
Änderungen
neu: 4.2 Infrastruktur
Die Infrastruktur für die Fußgänger und Radfahrer erfährt
eine Verbesserung, da der Fuß- und Radweg weitgehend der öffentlichen Einsicht
geöffnet wird.
Der verlegte Fuß- und Radweg zwischen Wandhofener Strasse
und der Kabeler Straße/Auf dem Graskamp wird nur im Bereich zwischen den
Firmengrundstücken "Douglas/RÜMA" mit Zäunen zu den Firmengeländen
hin abgegrenzt.
neu: 5.
Grünflächen
Der vorhandene Grünstreifen entlang der Wandhofener
Strasse/Grundstücksgrenze Douglas-Gelände bleibt bei diesen Planungen
größtenteils erhalten. Lediglich im Bereich der neuen Fuß- und Radwegeführung
zwischen Wandhofener Straße und dem Wendehammer an der Kabeler Straße wird der
Grünstreifen auf einer Breite von ca. 4m unter größtmöglicher Schonung des
umliegenden, vorhandenen Baumbestandes für den Geh- und Radweg durchbrochen.
Der aus dem Douglas-Gelände heraus verlegte Geh- und Radweg
wird durch einen schmalen Grünstreifen von der Fahrbahn der Wandhofener Straße
getrennt, deren Fahrbahnfläche nach Um-/Ausbau zusätzlich durch ein Hochbord
vom neuen, verlegten Geh- und Radweg abgesetzt ist.
neu: 7. Altlasten
Im Bebauungsplangebiet befindet sich ein Altstandort
(Tankstelle):
Ø Wandhofener Strasse (Gemarkung
Boele, Flur 32, Flurstück 246, 262, 263)
Für den Altstandort liegt ein Gutachten vor. Bereichsweise
wurden Kohlenwasserstoffbelastungen im Boden festgestellt.
Vor einer möglichen Bebauung bzw. Umnutzung des
Geländesmüssen die Kohlenwasserstoffbelastungen saniert werden.
Hinweis:
Bei den Flurstücken 246, 262,263 (Gemarkung Boele, Flur 32)
an der Wandhofener Strasse handelt es sich um einen Altstandort (Tankstelle).
Vor einer möglichen Bebauung bzw. Umnutzung des Geländes müssen die
Kohlenwasserstoffbelastungen unter gutachterlicher Begleitung saniert werden.
neu: 9.
Öffentliche Zufahrt
Eine öffentliche Zufahrt zur Wandhofener Straße nur zur
Nutzung durch die Firma Douglas wird nicht angelegt. Eine weitere öffentliche
Zufahrt/öffentlicher Anschluß an das übergeordnete Straßennetz für den Bereich
Bathey wird in einem gesonderten Verfahren erarbeitet.
neu: 10. Kosten
Der Punkt 10.1 Anfallende Kosten/Kostenverteilung
wird gegenstandslos und entfällt.
neu: 10.2
Kostenübernahme
Der Stadt Hagen entstehen, außer den internen
Planungs-/Änderungskosten bzgl. des Bebauungsplanes keine Kosten.
Die Kostenübernahme für die Verlegung Radweg/Umbauten
Wendehammer
wurden in einer Ursprungsvereinbarung über
Kostenübernahme vom 14.05 / 03.07 2001 und einem Nachtrag vom 17.12. 2001 /
16.01.2002 geregelt.
neu: 11.3 Bau
Die Bauvorhaben "Verlegung des Fuß- und
Radweges, Änderung des Wendehammers im Bereich der Grundstückszufahrten Douglas
und Rüma wurden bereits wurden aufgrund eines bestätigten Verfahrensstandes
nach § 33 (1) BauGB bereits ausgeführt.
Der ehemalige Radweg wurde entwidmet und die
Einziehungsverfügung am 30.03. 2004 bestandskräftig.
Die geplanten Hochbaumaßnahmen der Firmen Douglas und
Rüma, für die momentan ebenfalls ein Planungsstand nach § 33 (1) BauGB (Rüma)
(Douglas bereits 1998 Stand nach § 33 (2) BauGB) als erreicht bestätigt wurde,
sind fast durchgängig noch nicht begonnen worden und werden durch die
entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4/63 -Bathey-Süd- 2. Änderung ermöglicht/gesichert.
Hinweis:
Eisenbahnbetrieb:
Der Bebauungsbereich ist mit Immissionen aus dem
Eisenbahnbetrieb (Schall, Erschütterungen und evtl. elektromagnetischen
Einwirkungen) vorbelastet.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Grothe
Beigeordneter
