09.12.2004 - 15 Bebauungsplan Nr. 4/63 2. Änderung des Bebauung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Auf den Hinweis von Herrn Breddermann, die Verkehrsproblematik sei ungelöst, erläutert Herr Schädel, es handele sich dabei um ein anderes Verfahren, für das es keinen Zeitplan gebe.

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Beschluss:

zu a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluß gehörenden Bebauungsplan Nr. 4/63 -Bathey-Süd-, 2. Änderung, mit den in violetter Farbe eingetragenen und in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen/Ergänzungen, nach § 2 und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachungvom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB,i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zur 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4/63 -Bathey-Süd- vom 25.10.1999 nebst der

1. Ergänzungsbegründung vom 10.05.2004 die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen