Beschlussvorlage - 0576/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt das „Energiepolitische Arbeitsprogramm“ der Stadt für die Zertifizierung im Rahmen des European Energy Awards®.

 

2. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind hinsichtlich möglicher Kosten für die Stadt Hagen die besonderen Restriktionen für Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (insbesondere § 82 GO) zu beachten.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat hat am 13.12.2007 die Teilnahme der Stadt Hagen am Zertifizierungsverfahren European Energy Award® beschlossen. Ziel des europäischen Zertifizierungs- und Auszeichnungsprogramms ist es, durch den effizienten Umgang mit Energie und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in den Städten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Energiepolitik, zum kommunalen Umweltschutz und somit zu einer zukunftsfähigen Entwicklung unserer Städte zu leisten.

 

Die erforderlichen Eigenmittel für die Teilnahme am Wettbewerb wurden durch den Beitrag über die Klimaschutzmittel der Mark-E AG ermöglicht. Das Projekt startete in Hagen Ende 2008. Ende 2009 wurden dem Umweltausschuss die Ergebnisse der Ist-Analyse und deren Bewertung vorgelegt.

 

Die Vorlage informiert über die Aufstellung des energiepolitischen Arbeitsprogramms 2010/2011. Das aktualisierte energiepolitische Arbeitsprogramm in Form des Maßnahmeplanes enthält die wichtigsten Aktivitäten für die nächsten Jahre. Es soll nach dem Prinzip des European Energy Award® “Analysieren – Planen – Durchführen – Prüfen – Anpassen” kontinuierlich überprüft und im Laufe der Zeit modifiziert werden.

 

Der notwendige dritte Schritt für eine Verleihung des European Energy Award® wird durch den Beschluss des Rates zum Energiepolitischen Arbeitsprogramm und zum Maßnahmenkatalog für die Zertifizierung erst möglich. Nach erfolgtem Beschluss kann die Anmeldung zur Auditierung und im Weiteren zur Verleihung erfolgen.

 

 

Begründung

 

Energiepolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Hagen

 

Mit dem Beitritt zum internationalen Klimabündnis der Städte im Jahr 1991 und dem Beschluss des Klimaschutzkonzeptes 1992 hat die Stadt Hagen sich verpflichtet, die CO2-Emissionen auf der Basis von 1990 bis zum Jahr 2030 um 10 % alle 5 Jahre zu reduzieren. Dies gilt für jeden der drei Bereiche: Privater, öffentlicher und gewerblicher Sektor, Industrie und Verkehr.

 

Der 20-Punkte-Ratsbeschluß (von 2007) stellt zusammen mit den in der Vergangenheit vorbereiteten Energie- und Klimaschutzkonzepten eine wichtige Grundlage für ein noch zu erstellendes abgestimmtes Klimaschutzprogramm in den folgenden Jahren dar. Im letzten Jahr eingeleitete Vorstöße Klimaschutzprojekte in Teilbereichen z.B. um Nahwärmestandorte und Blockheizkraftwerke in städtischen Einrichtungen umzusetzen, konnten ohne eine entsprechende Bundesförderung nicht genutzt werden.

 

Für die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren des European Energy Awards® war als erste notwendige Vorraussetzung der Ratsbeschluss vom 13.12.2007 erforderlich.

 

Das energiepolitische Arbeitsprogramm zum European Energy Award® soll ergänzender Bestandteil der Beschlüsse der Hagener Gremien werden, die in der Vergangenheit zum Thema Klimaschutz und Energie erfolgten.

 

Im Rahmen des Energie-Teams, welches sich aus Fachleuten der Mark-E AG, des städtischen Fachbereiches Stadtentwicklung und Stadtplanung, des Fachbereiches Personal und Organisation, der Hagener Straßenbahn AG, der Stadtentwässerung Hagen, der Gebäudewirtschaft Hagen und des Umweltamtes zusammensetzt (Anlage 1), wurde diskutiert, welche Aufgaben zur CO2-Minderung in den Folgejahren bis zum Ende 2012 bewältigt werden sollen und mit welchen Mitteln dies erreicht werden könnte.

 

Das Energiepolitische Arbeitsprogramm der Stadt Hagen ist mit den Mitgliedern des Energie-Teams der Stadt Hagen mit dem zuständigen Dezernenten für Umwelt abgesprochen und reflektiert ein Maßnahmenbündel in allen Handlungsfeldern des Zertifizierungsprozesses. Mittlerweile hat die Zwischenbilanz zum European Energy Award® gezeigt, dass sich auch Hagen auf gutem Weg für eine Auszeichnung mit dem europäischen Preis befindet. In allen Bereichen des Prozesses der Entwicklungsplanung, der kommunalen Gebäude, der Ver- und Entsorgung, der Mobilität sowie der internen Organisation und Kommunikation und Kooperation bieten sich weiter zu verfolgende Ansätze. In allen Bereichen wurden in der Stadt Hagen bereits Schritte unternommen, mehr Klimaschutz und Energieeffizienz im täglichen Geschäft umzusetzen.

 

Die Maßnahmen des European Energy Award® sind parallel mit Bezug zum 20-Punkte-Programm des Ratsbeschlusses der Stadt Hagen zum Klimaschutz aus dem Jahre 2007 zu sehen. Der „20-Punkte-Ratsbeschluss mit den Maßnahmen aus den 4 Bereichen: „A – Konzern Stadt, B – Externe Maßnahmen, C – Verkehr und D – Weiterentwicklung Klimaschutzkonzept“ wird somit bei allen Maßnahmenpunkten berücksichtigt.

 

Das energiepolitische Arbeitsprogramm mit seinem Maßnahmenkatalog als Beschlussvorlage – die zweite notwendige Voraussetzung – sind nachfolgend in Listenform dargestellt (Anlage 2). Untergliedert sind die Listen in die sechs Hauptmaßnahmenbereiche des European Energy Award®-Katalogs, die sich wiederum aus einzelnen Maßnahmen zusammensetzen. Für jede vorgesehene Maßnahme ist eine Aussage über vorhandene oder erforderliche Beschlüsse und den geplanten Zeitraum getroffen.

Die Erstellung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms und des Maßnahmenplans erfolgte durch die Zuordnung bereits beschlossener Maßnahmen und von Vorschlägen als Ergebnis einer intensiven Diskussion im Energie-Team zu den einzelnen Punkten des European Energy Award®-Katalogs. Für die Auswahl der Vorschläge waren die erkannten Defizite aus den Punktbewertungen und die Umsetzbarkeit maßgeblich.

 

Energiepolitisches Arbeitsprogramm und Maßnahmenplan enthalten drei Kategorien von Maßnahmen:

 

1.      Bereits beschlossene Maßnahmen

 

2.      Maßnahmen, die keines Beschlusses bedürfen. Beispiele hierfür sind laufende Arbeiten an Optimierungen im städtischen Gebäudebestand und die kontinuierliche Schulung der Hausmeister.

 

3.      Maßnahmenvorschläge, die noch nicht beschlossen sind und noch einer Detailprüfung durch das Energie-Team bedürfen, bevor sie ggf. als Beschlussvorlage in den Fachausschuss eingebracht werden. Ein Beschluss über diese Maßnahmen im Rahmen des vorgelegten Energiepolitischen Arbeitsprogramms ist somit als Prüfauftrag zu verstehen.

 

Das vorgelegte energiepolitische Arbeitsprogramm stellt keine abschließende Arbeitsgrundlage für die nächsten Jahre dar. Vielmehr soll es nach dem Prinzip des European Energy Award® “Analysieren – Planen – Durchführen – Prüfen – Anpassen” kontinuierlich überprüft und im Laufe der Zeit modifiziert werden.

 

Die Finanzierung von bisherigen Maßnahmen erfolgte im Rahmen der Teilhaushalte der beteiligten Energie-Team-Mitglieder. Die Finanzierung weiterer Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Budgets der jeweiligen verantwortlichen Stellen. Sofern zusätzliche finanzielle oder personelle Auswirkungen für die Stadt Hagen entstehen, werden zu diesen Punkten gesonderte politische Beschlüsse erforderlich.

 

Zusätzliche Mittel können nur unter Beachtung der Restriktionen für Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (insbesondere § 82 GO) bereitgestellt werden.

 

 

Empfehlung

 

Um die Zertifizierung im Rahmen des European Energy Awards® zu ermöglichen, bedarf es eines Beschlusses des Rates zum Energiepolitischen Arbeitsprogramm und zum Maßnahmenkatalog. Nach erfolgtem Beschluss kann der notwendige dritte Schritt die Anmeldung zur Auditierung erfolgen, dem bei erfolgreicher Prüfung die Verleihung des European Energy Award® folgt.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt das „Energiepolitische Arbeitsprogramm“ der Stadt für die Zertifizierung im Rahmen des European Energy Awards®.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Zukünftig entstehende Kosten bei den geplanten Maßnahmen müssen im Einzelnen überprüft werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.09.2010 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt das „Energiepolitische Arbeitsprogramm“ der Stadt für die Zertifizierung im Rahmen des European Energy Awards®.

 

2. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind hinsichtlich möglicher Kosten für die Stadt Hagen die besonderen Restriktionen für Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (insbesondere § 82 GO) zu beachten.

 

Die Angaben zum Maßnahmenplan 2010/Kosten zu Ziffer 1.4.1 und Ziffer 6.1.1 werden gestrichen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 7

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 3

 

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14.09.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt das „Energiepolitische Arbeitsprogramm“ der Stadt für die Zertifizierung im Rahmen des European Energy Awards®.

 

2. Die zur Durchführung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms notwendigen Teilmaßnahmen werden im Rahmen von Einzelvorlagen der jeweiligen politischen Beschlussfassung - soweit noch nicht geschehen – vorbehalten.

Die personellen Anmerkungen zu den Punkten 1.4.1 und 6.1.1 des Arbeitsprogramms werden gestrichen.

 

3. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind hinsichtlich möglicher Kosten für die Stadt Hagen die besonderen Restriktionen für Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (insbesondere § 82 GO) zu beachten.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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16.09.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt das „Energiepolitische Arbeitsprogramm“ der Stadt für die Zertifizierung im Rahmen des European Energy Awards®.

 

2. Die zur Durchführung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms notwendigen Teilmaßnahmen werden im Rahmen von Einzelvorlagen der jeweiligen politischen Beschlussfassung – soweit noch nicht geschehen – vorbehalten.

Die personellen Anmerkungen zu den Punkten 1.4.1 und 6.1.1 des Arbeitsprogramms werden gestrichen.

 

3. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind hinsichtlich möglicher Kosten für die Stadt Hagen die besonderen Restriktionen für Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (insbesondere § 82 GO) zu beachten.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen