Beschlussvorlage - 0576/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
European Energy Award(R) - Energiepolitisches Arbeitsprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Hans-Joachim Wittkowski
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; HEB - Hagener Entsorgungsbetrieb; SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts; FB65 - Gebäudewirtschaft; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur; VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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09.09.2010
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.09.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.09.2010
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt das „Energiepolitische
Arbeitsprogramm“ der Stadt für die Zertifizierung im Rahmen des European
Energy Awards®.
2. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind hinsichtlich möglicher Kosten für
die Stadt Hagen die besonderen Restriktionen für Kommunen ohne genehmigtes
Haushaltssicherungskonzept (insbesondere § 82 GO) zu beachten.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat hat am 13.12.2007 die
Teilnahme der Stadt Hagen am Zertifizierungsverfahren European Energy Award®
beschlossen. Ziel des europäischen Zertifizierungs- und Auszeichnungsprogramms
ist es, durch den effizienten Umgang mit Energie und die verstärkte Nutzung
erneuerbarer Energien in den Städten einen Beitrag zu einer nachhaltigen
Energiepolitik, zum kommunalen Umweltschutz und somit zu einer zukunftsfähigen
Entwicklung unserer Städte zu leisten.
Die erforderlichen Eigenmittel für
die Teilnahme am Wettbewerb wurden durch den Beitrag über die Klimaschutzmittel
der Mark-E AG ermöglicht. Das Projekt startete in Hagen Ende 2008. Ende 2009
wurden dem Umweltausschuss die Ergebnisse der Ist-Analyse und deren Bewertung
vorgelegt.
Die Vorlage informiert über die
Aufstellung des energiepolitischen Arbeitsprogramms 2010/2011. Das aktualisierte energiepolitische
Arbeitsprogramm in Form des Maßnahmeplanes enthält die wichtigsten Aktivitäten
für die nächsten Jahre. Es soll nach dem Prinzip des
European Energy Award® “Analysieren – Planen – Durchführen
– Prüfen – Anpassen” kontinuierlich überprüft und im Laufe
der Zeit modifiziert werden.
Der
notwendige dritte Schritt für eine Verleihung des European Energy Award® wird
durch den Beschluss des Rates zum Energiepolitischen Arbeitsprogramm und zum
Maßnahmenkatalog für die Zertifizierung erst möglich. Nach erfolgtem Beschluss
kann die Anmeldung zur Auditierung und im Weiteren zur Verleihung erfolgen.
Begründung
Energiepolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Hagen
Mit dem Beitritt zum
internationalen Klimabündnis der Städte im Jahr 1991 und dem Beschluss des
Klimaschutzkonzeptes 1992 hat die Stadt Hagen sich verpflichtet, die CO2-Emissionen
auf der Basis von 1990 bis zum Jahr 2030 um 10 % alle 5 Jahre zu reduzieren.
Dies gilt für jeden der drei Bereiche: Privater, öffentlicher und gewerblicher
Sektor, Industrie und Verkehr.
Der 20-Punkte-Ratsbeschluß (von
2007) stellt zusammen mit den in der Vergangenheit vorbereiteten Energie- und
Klimaschutzkonzepten eine wichtige Grundlage für ein noch zu erstellendes
abgestimmtes Klimaschutzprogramm in den folgenden Jahren dar. Im letzten Jahr
eingeleitete Vorstöße Klimaschutzprojekte in Teilbereichen z.B. um Nahwärmestandorte
und Blockheizkraftwerke in städtischen Einrichtungen umzusetzen, konnten ohne eine
entsprechende Bundesförderung nicht genutzt werden.
Für die Teilnahme am
Zertifizierungsverfahren des European Energy Awards® war als erste notwendige
Vorraussetzung der Ratsbeschluss vom 13.12.2007 erforderlich.
Das energiepolitische Arbeitsprogramm
zum European Energy Award® soll ergänzender Bestandteil der Beschlüsse der
Hagener Gremien werden, die in der Vergangenheit zum Thema Klimaschutz und
Energie erfolgten.
Im Rahmen des Energie-Teams,
welches sich aus Fachleuten der Mark-E AG, des städtischen Fachbereiches
Stadtentwicklung und Stadtplanung, des Fachbereiches Personal und Organisation,
der Hagener Straßenbahn AG, der Stadtentwässerung Hagen, der Gebäudewirtschaft
Hagen und des Umweltamtes zusammensetzt (Anlage 1), wurde diskutiert, welche
Aufgaben zur CO2-Minderung in den Folgejahren bis zum Ende 2012 bewältigt
werden sollen und mit welchen Mitteln dies erreicht werden könnte.
Das Energiepolitische
Arbeitsprogramm der Stadt Hagen ist mit den Mitgliedern des Energie-Teams der Stadt
Hagen mit dem zuständigen Dezernenten für Umwelt abgesprochen und reflektiert
ein Maßnahmenbündel in allen Handlungsfeldern des Zertifizierungsprozesses.
Mittlerweile hat die Zwischenbilanz zum European Energy Award® gezeigt, dass
sich auch Hagen auf gutem Weg für eine Auszeichnung mit dem europäischen Preis
befindet. In allen Bereichen des Prozesses der Entwicklungsplanung, der
kommunalen Gebäude, der Ver- und Entsorgung, der Mobilität sowie der internen
Organisation und Kommunikation und Kooperation bieten sich weiter zu
verfolgende Ansätze. In allen Bereichen wurden in der Stadt Hagen bereits
Schritte unternommen, mehr Klimaschutz und Energieeffizienz im täglichen
Geschäft umzusetzen.
Die Maßnahmen
des European Energy Award® sind parallel mit Bezug zum 20-Punkte-Programm des
Ratsbeschlusses der Stadt Hagen zum Klimaschutz aus dem Jahre 2007 zu sehen.
Der „20-Punkte-Ratsbeschluss mit den Maßnahmen aus den 4 Bereichen: „A
– Konzern Stadt, B – Externe Maßnahmen, C – Verkehr und D
– Weiterentwicklung Klimaschutzkonzept“ wird somit bei allen
Maßnahmenpunkten berücksichtigt.
Das
energiepolitische Arbeitsprogramm mit seinem Maßnahmenkatalog als
Beschlussvorlage – die zweite notwendige Voraussetzung – sind
nachfolgend in Listenform dargestellt (Anlage 2). Untergliedert sind die Listen
in die sechs Hauptmaßnahmenbereiche des European Energy Award®-Katalogs, die
sich wiederum aus einzelnen Maßnahmen zusammensetzen. Für jede vorgesehene Maßnahme
ist eine Aussage über vorhandene oder erforderliche Beschlüsse und den
geplanten Zeitraum getroffen.
Die
Erstellung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms und des Maßnahmenplans
erfolgte durch die Zuordnung bereits beschlossener Maßnahmen und von Vorschlägen
als Ergebnis einer intensiven Diskussion im Energie-Team zu den einzelnen
Punkten des European Energy Award®-Katalogs. Für die Auswahl der Vorschläge
waren die erkannten Defizite aus den Punktbewertungen und die Umsetzbarkeit
maßgeblich.
Energiepolitisches
Arbeitsprogramm und Maßnahmenplan enthalten drei Kategorien von Maßnahmen:
1.
Bereits beschlossene Maßnahmen
2.
Maßnahmen, die keines Beschlusses bedürfen. Beispiele hierfür sind
laufende Arbeiten an Optimierungen im städtischen Gebäudebestand und die
kontinuierliche Schulung der Hausmeister.
3.
Maßnahmenvorschläge, die noch nicht beschlossen sind und noch
einer Detailprüfung durch das Energie-Team bedürfen, bevor sie ggf. als
Beschlussvorlage in den Fachausschuss eingebracht werden. Ein Beschluss über
diese Maßnahmen im Rahmen des vorgelegten Energiepolitischen Arbeitsprogramms
ist somit als Prüfauftrag zu verstehen.
Das
vorgelegte energiepolitische Arbeitsprogramm stellt keine abschließende
Arbeitsgrundlage für die nächsten Jahre dar. Vielmehr soll es nach dem Prinzip
des European Energy Award® “Analysieren – Planen –
Durchführen – Prüfen – Anpassen” kontinuierlich überprüft und
im Laufe der Zeit modifiziert werden.
Empfehlung
Um
die Zertifizierung im Rahmen des European Energy Awards® zu ermöglichen, bedarf
es eines Beschlusses des Rates zum Energiepolitischen Arbeitsprogramm und zum
Maßnahmenkatalog. Nach erfolgtem Beschluss kann der notwendige dritte Schritt die
Anmeldung zur Auditierung erfolgen, dem bei erfolgreicher Prüfung die
Verleihung des European Energy Award® folgt.
Die
Verwaltung empfiehlt deshalb folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat
der Stadt Hagen beschließt das „Energiepolitische Arbeitsprogramm“
der Stadt für die Zertifizierung im Rahmen des European Energy Awards®.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Zukünftig
entstehende Kosten bei den geplanten Maßnahmen müssen im Einzelnen überprüft
werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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107,6 kB
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09.09.2010 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt das „Energiepolitische
Arbeitsprogramm“ der Stadt für die Zertifizierung im Rahmen des European
Energy Awards®.
2. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind hinsichtlich möglicher Kosten für
die Stadt Hagen die besonderen Restriktionen für Kommunen ohne genehmigtes
Haushaltssicherungskonzept (insbesondere § 82 GO) zu beachten.
Die Angaben zum Maßnahmenplan 2010/Kosten zu Ziffer 1.4.1 und Ziffer
6.1.1 werden gestrichen.
14.09.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt das
„Energiepolitische Arbeitsprogramm“ der Stadt für die
Zertifizierung im Rahmen des European Energy Awards®.
2. Die zur Durchführung des Energiepolitischen
Arbeitsprogramms notwendigen Teilmaßnahmen werden im Rahmen von Einzelvorlagen
der jeweiligen politischen Beschlussfassung - soweit noch nicht geschehen
– vorbehalten.
Die personellen Anmerkungen zu den Punkten 1.4.1
und 6.1.1 des Arbeitsprogramms werden gestrichen.
3. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind
hinsichtlich möglicher Kosten für die Stadt Hagen die besonderen Restriktionen
für Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (insbesondere § 82 GO)
zu beachten.
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Abstimmungsergebnis: |
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|
x |
Einstimmig beschlossen |
16.09.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt das
„Energiepolitische Arbeitsprogramm“ der Stadt für die
Zertifizierung im Rahmen des European Energy Awards®.
2. Die
zur Durchführung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms notwendigen Teilmaßnahmen
werden im Rahmen von Einzelvorlagen der jeweiligen politischen Beschlussfassung
– soweit noch nicht geschehen – vorbehalten.
Die
personellen Anmerkungen zu den Punkten 1.4.1 und 6.1.1 des Arbeitsprogramms
werden gestrichen.
3. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind
hinsichtlich möglicher Kosten für die Stadt Hagen die besonderen Restriktionen
für Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (insbesondere § 82 GO)
zu beachten.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Mit Mehrheit beschlossen |