Beschlussvorlage - 0263/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) Teil 1Wohnbebauung Köhlerwega) Beschluss zur Teilung und Erweiterung des Plangebietesb) Offenlegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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01.06.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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01.06.2010
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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02.06.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.06.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.06.2010
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1 und
den auszuklammernden Teil 2 und eine geringfügige Erweiterung des Teiles 1 im
Bereich des Köhlerweges südöstlich der Buswende.
Das Plangebiet des Teiles 1 umfasst
· den Köhlerweg im Bereich der Buswende,
· nordöstlich des Köhlerweges (Richtung Autobahn) die
Flurstücke
Gemarkung Holthausen, Flur 1, Flurstücke Nr. 526, 528,
455 tlw., 1534 tlw. und
· südwestlich des Köhlerweges die Flurstücke
Gemarkung Delstern, Flur 3, Flurstücke 154 tlw. und
241 tlw. .
b)
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 1 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der
Begründung vom 01.04.2010 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses
und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf
mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Nächster
Verfahrensschritt:
Nach
der öffentlichen Auslegung wird im 4. Quartal die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes
angestrebt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das
Bebauungsplanverfahren wird geteilt und der Teil 1 (Wohnen im Alter) vorrangig
weitergeführt. Nach dem Ratsbeschluss wird der Bebauungsplanentwurf zum Teil 1
mit der Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zur Stellungnahme vorgestellt.
Begründung
1. Anlass
Die ha.ge.we. hatte am 18.09.2008 den Antrag gestellt, einen
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits der Wendefläche
Köhlerweg aufzustellen. Ziel dieses Antrags war die Erstellung von
altengerechten mehrgeschossigen Wohnhäusern östlich des Köhlerweges und
westlich der Straße die Entwicklung eines Wohngebietes mit 12
Einfamilienhäusern.
2.
Verfahrensablauf
2.1
Einleitung des Verfahrens
Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 14.05.2009 diesem Antrag
entsprochen und die Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
beschlossen. (Drucksachennummer der Vorlage: 0312/2009)
2.2 Scopingtermin 14.05.2009
Die frühzeitige Beteiligung der umweltrelevanten Behörden und Trägern
öffentlicher Belange zur Abstimmung der notwendigen Umweltgutachten erfolgte in
einem Scopingtermin.
2.3 Bürgeranhörung 09.06.2009
In einer Abendveranstaltung wurden ca. 75 Bürgern das städtebauliche
Konzept für die geplante Wohnbebauung vorgestellt. Zusätzlich fand die
Bürgeranhörung für die 35. Teiländerung des Flächennutzungsplanes mit dem
Arbeitstitel Haßleyer Insel und für den Bebauungsplan Nr. 2/05 Haßleyer Insel
statt. Das Protokoll liegt der Vorlage als Anlage bei.
Nachfolgend werden die gestellten Fragen und Anregungen kurz aufgeführt.
Die endgültige Abwägung der eingebrachten Stellungnahmen erfolgt im Rahmen der Vorlage zum Satzungsbeschluss.
·
Durch die geplante Bebauung wird eine wesentliche Erhöhung des Verkehres in der Elmenhorststraße befürchtet.
·
Bedenken wegen weiterer Zunahme des Verkehres auf dem
Köhlerweg – Abkürzung zur Autobahn
·
Die Innenentwicklung sollte vorrangig vor der
Außenentwicklung betrieben werden. Als Beispiel wurde die Nutzung von alten
Gebäuden und brachliegenden Grundstücken aufgeführt.
·
Es wurden Fragen zum Lärmschutz an den neuen Gebäuden und an
bestehenden Gebäuden gestellt.
·
Der Eigentümer einer bestehenden Tischlerei wies auf den
Konflikt zwischen dem Handwerksbetrieb und der geplanten Wohnbebauung hin.
(betrifft Teil 2 des Bebauungsplanes Nr. 2/09)
2.4 Frühzeitige Behördenbeteiligung 16.10. bis zum 13.11.2009
In der Zeit vom 16.10. bis zum 13.11.2009
erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung (TöB) nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und wenn möglich bei
der Planung berücksichtigt. Nachfolgend werden die Anregungen kurz
aufgeführt. Die endgültige Abwägung der
eingebrachten Stellungnahmen erfolgt im Rahmen der Vorlage zum Satzungsbeschluss.
·
Tischlerei Dukatz:
Die
SIHK bemängelt eine nicht ausreichende Abstimmung zwischen der Vorhabenträgerin
und der Tischlerei Dukatz.
Die
gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen
bestätigen das positive Ergebnis des Lärmgutachtens. Sie weisen allerdings
darauf hin, dass die Schreinerei zukünftig von allen Seiten mit Wohnbebauung
umgeben ist und haben Zweifel, dass ein konfliktfreies Nebeneinander zukünftig
noch möglich sein wird. Es wird ein größerer Abstand zwischen der Schreinerei
und der geplanten Wohnbebauung angeregt.
Die
Schreinerei grenzt an den Bereich der geplanten Einfamilienhausbebauung an. Die
Behandllung dieser Konfliktsituation wird im Verfahren zu Teil 2 erfolgen.
·
Freiflächenverbrauch
Der
NABU Stadtverband Hagen und die Untere Bodenschutzbehörde bemängeln den Freiflächenverbrauch
und regen die Nutzung von bereits versiegelten Flächen oder Baulücken an.
Die Untere
Landschaftsbehörde spricht sich für die Reduzierung der Wohnbauflächendarstellung des
Flächennutzungsplanes auf die jetzt vorliegende Planung aus.
·
Untere Immissionsschutzbehörde
Bedenken
wegen des Autobahnlärms
Eine kostenaufwändige Lärmsanierung gem. § 47 BImSchG wird ab
2013 befürchtet.
·
Versorgungsträger
Hinweise
zum Leitungsnetz
3. Beschlüsse
Zum Beschluss a)
Planteilung
Weil die Planung für den Einfamilienhausbereich noch nicht abgeschlossen
ist, wird das Plangebiet geteilt. Das Bebauungsplanverfahren für den Teil 1
(altengerechtes Wohnen) wird vorrangig bearbeitet, während die politische
Beratung des Teils 2 über den Entwurf und die öffentliche Auslegung zu einem
späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Die Teilung des Plangebietes ist möglich,
weil beide Abschnitte unabhängig voneinander realisiert werden können.
Erweiterung des
Plangebietes
Weil
weitere Baumaßnahmen in Zukunft nicht gänzlich auszuschließen sind, sieht der Bebauungsplan
ab der Buswende Richtung Staplack auf einer Länge von ca. 40 m eine Verbreiterung
des Köhlerweges für einen verkehrsgerechten Ausbau vor. Diese Festsetzung der
Verkehrsfläche dient allerdings nur der Flächensicherung auf den privaten
Flächen beiderseits des Weges und ist für einen optionalen Ausbau gedacht. Zur
Zeit ist eine Veränderung bzw. Ausbau des Köhlerweges nicht beabsichtigt.
Hierfür ist eine Erweiterung des Plangebietes für den Teil 1 erforderlich.
Zum Beschluss b)
Mit
diesem Beschluss wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan inkl. der Begründung
als Entwurf beschlossen und für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Parallel zu der Offenlage erfolgt die Beteiligung der Behörden, der sonstigen
Träger öffentlicher Belange und der städtischen Ämter.
4. Bestandteile der Vorlage
·
Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) Teil 1
Wohnbebauung
Köhlerweg vom 01.04.2010
Teil
A -
Städtebau
Teil B -
Umweltbericht
·
Protokoll über die Bürgeranhörung am 09.06.2009
·
Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes
·
Planungsstudie Teil 1 und Teil 2
·
Gebäudeansichten
5.
Anlagen zur Begründung
Diese
Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung ausgewertet und können im
Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als
Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden.
Anlage 1
Landschaftspflegerischer
Begleitplan von weluga umweltplanung, 01.04. 2010
Anlage 2
Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag von weluga umweltplanung, 01.04. 2010
Anlage 3
Schalltechnische
Untersuchung von MODUS CONSULT, März 2010
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2,2 MB
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804 kB
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10
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837,2 kB
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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12
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(wie Dokument)
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2 MB
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13
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(wie Dokument)
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463,7 kB
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14
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(wie Dokument)
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772,6 kB
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15
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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