08.06.2010 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Oberste Berghaus bemängelt, dass von den ursprünglichen gestalterischen Zielsetzungen, die auch im Rahmen von Wettbewerben festgesetzt worden seien, nicht viel übrig geblieben wäre.

 

Hierauf erwidern die Herren Schädel und Dr. Ramrath, dass sich im Laufe der Zeit sowohl Eigentümer und Rat, als auch die Verwaltung von der großen Lösung Emst IV verabschiedet hätten. Dies sei sicherlich nicht ungedingt gewollt gewesen aber zwischenzeitlich hätten sich Markt und Realisierbarkeit erheblich verändert.

 

Herr Buddeberg spricht sich gegen die vorgesehene Erweiterung aus, da auch die Befürchtung besteht, dass dies nicht die letzte sei.

 

Im Gegensatz dazu spricht sich Herr Thormählen für die Erweiterung und zukünftige Bebauung aus.

 

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1 und den auszuklammernden Teil 2 und eine geringfügige Erweiterung des Teiles 1 im Bereich des Köhlerweges südöstlich der Buswende.

 

Das Plangebiet des Teiles 1 umfasst

 

·      den Köhlerweg im Bereich der Buswende,

·      nordöstlich des Köhlerweges (Richtung Autobahn) die Flurstücke

Gemarkung Holthausen, Flur 1, Flurstücke Nr. 526, 528, 455 tlw., 1534 tlw. und

·      südwestlich des Köhlerweges die Flurstücke

Gemarkung Delstern, Flur 3, Flurstücke 154 tlw. und 241 tlw. .

 

 

b)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des  Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 1 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 01.04.2010 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach der öffentlichen Auslegung wird im 4. Quartal die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes angestrebt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage