02.06.2010 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 02.06.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Warmeling lehnt den Beschlussvorschlag ab, da wieder in den Freiraum
hineingegangen werde. Herr Warnck vertritt die Ansicht, die Planung müsse neue
Konzepte entwickeln, damit bei abnehmender Einwohnerzahl nicht weiter Flächen
versiegelt werden und die Innenstadt verkomme. Herr Dr. Schmidt hält dem
entgegen, es gebe zwar Leerstände in der Innenstadt, jedoch werden auch mit
Wohnungsbaugesellschaften mehrere Projekte durchgeführt. Herr Dr. Strähler
erläutert, im Bereich Emst gebe es keine
Probleme mit Leerständen, die Wohnungsbaugesellschaften seien schon tätig. Die
in Emst vorhandenen Grünflächen sollten erhalten bleiben, so dass nochmals in
die Freifläche hineingegangen werde. Herr Voigt stimmt dem Beschlussvorschlag
zu und erklärt hinsichtlich des Flächenverbrauchs und der Ansprüche der älteren
Bevölkerung stets abwägen zu müssen. Herr Grzeschista weist darauf hin,
der Bereich sei de jure bereits vor Jahren
vom Rat als Wohnfläche beschlossen, so dass mit der Vorlage eine Eingrenzung
des Bereiches erfolge. Aus seiner Sicht sei ein entsprechender Bedarf in Emst
vorhanden, so könne eine weitere Nachverdichtung im inneren Emster Bereich
vermieden werden. Herr Warnck hält ein näheres Wohnen an der Infrastruktur für
eine bessere Lösung. Herr Dr. Hülsbusch erläutert die Gründe der Ablehnung
durch den Landschaftsbeirat. Hauptsächlich sei die Eingriffsbilanzierung sowie
Kompensation als unzureichend angesehen worden. Herr Prof. Dr. Ullrich regt an,
Kompensation nicht nur in den Wald und auf Flächen der Stadt Hagen
durchzuführen.
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1 und
den auszuklammernden Teil 2 und eine geringfügige Erweiterung des Teiles 1 im
Bereich des Köhlerweges südöstlich der Buswende.
Das Plangebiet des Teiles 1 umfasst
· den Köhlerweg im Bereich der Buswende,
· nordöstlich des Köhlerweges (Richtung Autobahn) die
Flurstücke
Gemarkung Holthausen, Flur 1, Flurstücke Nr. 526, 528,
455 tlw., 1534 tlw. und
· südwestlich des Köhlerweges die Flurstücke
Gemarkung Delstern, Flur 3, Flurstücke 154 tlw. und
241 tlw. .
b)
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 1 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung
vom 01.04.2010 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses
und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bebauungsplanentwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Nächster
Verfahrensschritt:
Nach
der öffentlichen Auslegung wird im 4. Quartal die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes
angestrebt.
Anlagen zur Vorlage
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125,7 kB
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772,6 kB
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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Anlagen
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(wie Dokument)
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