02.06.2010 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Warmeling lehnt den Beschlussvorschlag ab, da wieder in den Freiraum hineingegangen werde. Herr Warnck vertritt die Ansicht, die Planung müsse neue Konzepte entwickeln, damit bei abnehmender Einwohnerzahl nicht weiter Flächen versiegelt werden und die Innenstadt verkomme. Herr Dr. Schmidt hält dem entgegen, es gebe zwar Leerstände in der Innenstadt, jedoch werden auch mit Wohnungsbaugesellschaften mehrere Projekte durchgeführt. Herr Dr. Strähler erläutert, im Bereich Emst  gebe es keine Probleme mit Leerständen, die Wohnungsbaugesellschaften seien schon tätig. Die in Emst vorhandenen Grünflächen sollten erhalten bleiben, so dass nochmals in die Freifläche hineingegangen werde. Herr Voigt stimmt dem Beschlussvorschlag zu und erklärt hinsichtlich des Flächenverbrauchs und der Ansprüche der älteren Bevölkerung stets abwägen zu müssen. Herr Grzeschista weist darauf hin, der  Bereich sei de jure bereits vor Jahren vom Rat als Wohnfläche beschlossen, so dass mit der Vorlage eine Eingrenzung des Bereiches erfolge. Aus seiner Sicht sei ein entsprechender Bedarf in Emst vorhanden, so könne eine weitere Nachverdichtung im inneren Emster Bereich vermieden werden. Herr Warnck hält ein näheres Wohnen an der Infrastruktur für eine bessere Lösung. Herr Dr. Hülsbusch erläutert die Gründe der Ablehnung durch den Landschaftsbeirat. Hauptsächlich sei die Eingriffsbilanzierung sowie Kompensation als unzureichend angesehen worden. Herr Prof. Dr. Ullrich regt an, Kompensation nicht nur in den Wald und auf Flächen der Stadt Hagen durchzuführen.

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Beschluss:

a)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1 und den auszuklammernden Teil 2 und eine geringfügige Erweiterung des Teiles 1 im Bereich des Köhlerweges südöstlich der Buswende.

 

Das Plangebiet des Teiles 1 umfasst

 

·      den Köhlerweg im Bereich der Buswende,

·      nordöstlich des Köhlerweges (Richtung Autobahn) die Flurstücke

Gemarkung Holthausen, Flur 1, Flurstücke Nr. 526, 528, 455 tlw., 1534 tlw. und

·      südwestlich des Köhlerweges die Flurstücke

Gemarkung Delstern, Flur 3, Flurstücke 154 tlw. und 241 tlw. .

 

 

b)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des  Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 1 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 01.04.2010 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach der öffentlichen Auslegung wird im 4. Quartal die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes angestrebt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

  9

Dagegen:

  3

Enthaltungen:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen