Beschlussvorlage - 0147/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG): Stand des 2. Kapitels
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Dirk Rosenthal
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB40 - Schule; FB65 - Gebäudewirtschaft
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz, Oberbürgermeister, Henning Keune, Technischer Beigeordneter, Bernd Maßmann, Stadtkämmerer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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25.02.2025
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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04.03.2025
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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05.03.2025
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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06.03.2025
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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13.03.2025
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.03.2025
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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27.03.2025
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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02.04.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.04.2025
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Sachverhalt
Der Rat der Stadt Hagen hat im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) 2. Kapitel - verschiedene Baumaßnahmen beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, kontinuierlich über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten.
Berichtet wird hiermit über die Veränderungen seit der letzten Vorlage zur Berichterstattung im Rat der Stadt Hagen am 19.09.2024 (Drucksache 0673/2024).
Das aktuelle laufende Kommunalinvestitionsförderungspaket 2. Kapitel endet am 31.12.2025 (Frist für bauliche Fertigstellung und Abnahme).
1. Veränderungen KInvFG 2. Kapitel
Nach der Berichterstattung im September 2024 haben sich folgende beschlussrelevante Änderungen ergeben:
Bezirk Mitte
Grundschule E. Hegemann - Fassadensanierung
Die Maßnahme erhöht sich von 430.000 € auf 537.000 €.
Grund hierfür sind zusätzliche Instandsetzungsmaßnahmen an der Außenwand, sowie der Austausch von korrodierten Stahlträgern.
Realschule Halden – Dachsanierung
Die Maßnahme erhöht sich von geplanten 60.000 € auf bis zu auf 150.000 €.
Grund hierfür ist die Aktualisierung der Kostenschätzung aus 2022 sowie zusätzliche Statikerleistungen und die Einplanung eines Gründaches.
Berufskolleg Käthe Kollwitz- Sanierung der Trink- und Abwasserleitungen
Die Maßnahme erhöht sich im Rahmen normaler Preissteigerungen um 50.000 €auf 1.050.000 €.
Bezirk Hohenlimburg
Gymnasium Hohenlimburg – Sanierung der NW-Räume
Die Maßnahme erhöht sich aufgrund der Zusatzaufwendungen (abgehängte Decke im NW-Raum) von 200.000 € auf 230.000 €.
Bezirk Haspe
Gymnasium Christian-Rohlfs - Dachsanierung Bauteil B
Die Maßnahme erhöht sich von 510.000 € auf 680.000 €. Hier mussten zusätzliche technische Änderungen in die Bauphysik eingeplant werden.
Grundschule Geweke (Turnhalle) - Erneuerung RLT-Anlage und MSR-Technik
Die Maßnahme reduziert sich voraussichtlich um rd. 527.000 € auf 1.061.000 €. Grund hierfür ist, dass das RLT-Gerät gemäß neuer Fachplanung innerhalb des Gebäudes aufgebaut wird, wodurch sich der Großteil des Stahlbaus verringert und der Umbau des Blitzschutzes entfällt.
Gesamtschule Haspe - Sanierung 2 NW-Räume (Chemie)
Die Maßnahme erhöht sich im Rahmen normaler Preissteigerungen von 180.000 € auf 211.000 €
Gesamtschule Haspe – Treppenhaussanierung
Die Maßnahme erhöht sich im Rahmen normaler Preissteigerungen von 120.000 € auf 131.000 €
Grundschule Turnhalle Spielbrink - Sanierung Sanitärräume
Die Maßnahme erhöht sich im Rahmen normaler Preissteigerungen von 90.000 € auf 100.000 €
Bezirk Nord
Gesamtschule Fr. Steinhoff – Brandschutzmaßnahmen (3./4. BA OG)
Die Maßnahme erhöht sich auf von 590.000 € auf 710.000 €. Der Grund sind der Mehraufwand durch Rückbauarbeiten und weitere Brandschutzverkleidungen.
Hauptschule Geschwister Scholl – Toilettensanierung
Die Maßnahme erhöht sich von 250.000 € auf 460.000 € durch den Einbau zusätzlicher Sanitäranlagen sowie der Austausch der alten Fenster in den bereits vorhandenen Sanitäranlagen.
2. Neue Maßnahmen
Bezirk Mitte
Berufskolleg Kaufmannsschule I - Mängelbeseitigung Brandschutz (WKP)
Für die Maßnahme werden 60.000€ eingeplant.
Grundschule Janusz-Korczak- Fenstersanierung / Eingangstür
Für die Maßnahme werden 70.000€ eingeplant.
3. Allgemeines
Oben angegeben sind die aktuell geplanten Kosten der Maßnahmen. Nach Beendigung der Maßnahmen werden diese mit den Ist-Kosten angegeben. Eine Gesamtmaßnahmenliste des 2. Kapitels ist als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
Im Rahmen des Berichtswesens zum KInvFG wird als finanzielle Auswirkung jeweils die Veränderung zum letzten Bericht dargestellt. Für den vorliegenden Bericht stellt sich diese wie folgt dar:
Durch die Veränderungen bei den Maßnahmen stehen im Vergleich zu letzten Bericht aktuell wieder 688.207 € mehr für Maßnahmen zur Verfügung.
Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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Änderung von Maßnahmen aus dem Förderprogramm nach dem KInvFG, 2. Kapitel |
Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
1130 |
Bezeichnung: |
Gebäudewirtschaft |
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Auftrag: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
diverse |
Bezeichnung: |
Objektkostenstellen |
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Kostenart: |
414102 |
Bezeichnung: |
Zuweisung vom Land Erträge KInvFG |
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521502 |
Bezeichnung: |
Bauunterhaltung Einzelmaßnahmen KInvFG |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Ertrag (-) |
414102 |
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619.386 |
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Aufwand (+) |
521502 |
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-688.207 |
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Eigenanteil |
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-68.821 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Die Finanzierung von Verschiebungen und Kostensteigerungen wird durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Förderprogramms in der Einplanung in den Haushalt 2025 ff. sichergestellt. Wegen der starken Preisschwankungen, denen die Maßnahmen im Laufe der Realisierung weiter unterliegen werden, wird empfohlen, dies zunächst nicht im Haushalt abzubilden und den weiteren Verlauf der Maßnahmen abzuwarten.
Steuerliche Auswirkungen
|
X |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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79 kB
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