Beschlussvorlage - 1281/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Hagen zur 1. Änderung des Regionalplans Ruhr: Windenergiebereiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Daniel Kirstein
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
- Freigabe durch:
- Henning Keune (Technischer Beigeordneter), Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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21.01.2025
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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16.01.2025
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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04.02.2025
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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12.02.2025
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.02.2025
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.02.2025
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Sachverhalt
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Kurzfassung: Der RVR hat am 13. Dezember 2024 in seiner Verbandsversammlung den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr gefasst. Gegenstand der beabsichtigten Regionalplanänderung sind die zeichnerische Festlegung von Windenergiebereichen als Vorranggebiete sowie die textliche Festlegung von Zielen zu den Windenergiebereichen. Auf dem Stadtgebiet von Hagen wurden sechs Windenergiebereiche (im Folgenden „WEB“) mit einer Flächengröße von insgesamt 153 ha festgelegt, welche knapp 1% des Hagener Stadtgebiets ausmachen. Im Rahmen des sechswöchiges Beteiligungsverfahren zur 1. Änderung des Regionalplans Ruhr (Beteiligungszeitraum: 20.01. - 03.03.2025) kann die Stadt Hagen eine Stellungnahme zum Planverfahren abgeben. Die Verwaltung hat eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet. |
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Sachverhaltsdarstellung: Inhalt der 1. Änderung des Regionalplans Ruhr Der RVR hat am 13. Dezember 2024 in seiner Verbandsversammlung den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr gefasst. Gegenstand der beabsichtigten Regionalplanänderung sind die zeichnerische Festlegung von WEB als Vorranggebiete sowie die textliche Festlegung von Zielen zu den WEB. Als Gesamtvorgabe sind nach Ziel 10.2-2 LEP NRW für den RVR 2.036 ha WEB auszuweisen. Tatsächlich ausgewiesen wurden 2.691 ha bei insgesamt 113 WEB. Bei Erreichen des Flächenbeitragswerts (d.h. Abschluss des Regionalplanänderungsverfahrens mit ausreichend Flächen) sind Windenergieanlagen innerhalb der Windenergiegebiete gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert zulässig. Außerhalb dieser Gebiete sind Windenergieanlagen nur noch im Einzelfall als sonstige Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zulässig. Die WEB entfalten somit keine Ausschlusswirkung. Während des Aufstellungsverfahrens entfalten die WEB als Erfordernisse der Raumordnung lediglich eine Relevanz in der planerischen Abwägung. Die Übergangsregelungen des LPlG NRW und des LEP, welche ein Aussetzen von Genehmigungsverfahren ermöglichen sollten wurden zwischenzeitlich gerichtlich gekippt. Neben den Vorranggebieten sind nach der RED III-Richtlinie der EU zukünftig sogenannte Beschleunigungsgebiete für Windenergie auszuweisen. Voraussetzungen für die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten sind, dass diese voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen auslösen und außerhalb von Schutzgebieten wie Natura2000-Gebieten ausgewiesen werden. Für Beschleunigungsgebiete sind geeignete Regeln für wirksame Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen festzulegen, die bei der Errichtung von Windenergieanlagen umzusetzen sind. Der RVR hat den aktuellen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der RED III-Richtlinie in nationales Recht bei der ersten Änderung des Regionalplan Ruhr berücksichtigt und im Ergebnis 111 der 113 WEB als Beschleunigungsgebiete festgelegt. Die WEB auf Hagener Stadtgebiet sind zum aktuellen Zeitpunkt alle auch Beschleunigungsgebiete. Unklar ist bisher, ob auch Bereiche mit Schwerpunktvorkommen bestimmter Arten dazu führen, dass diese Gebiete keine Beschleunigungsgebiete darstellen können. Je nach Ausgestaltung der Umsetzung der RED III-Richtlinie in nationales Recht kann es sein, dass SR_15 und SR_16 auf Hagener Stadtgebiet im weiteren Verfahren keine Beschleunigungsgebiete mehr darstellen, da dort Schwerpunktvorkommen des Schwarzstorchs und des Rotmilans existieren. Gleiches gilt für Teilbereiche von SR_2 und SR_5 (Schwerpunktvorkommen Rotmilan). Die RED III-Richtlinie befindet sich aktuell in Umsetzung in nationales Recht (Umsetzung spätestens bis 21.05.2025).
Vorgehen 1.Änderung des Regionalplans Ruhr Der RVR hat zur Ermittlung der Flächenkulisse eine gesamträumliche Analyse nach einheitlichen regionsweiten Kriterien durchgeführt (s. Anlage 1). Ursprünglich wurden auf Hagener Stadtgebiet 17 Suchräume ermittelt (s. Anlage 2a)., von denen im Ergebnis schlussendlich sechs WEB auf Hagener Stadtgebiet festgelegt wurden (s. Anlage 2). Die Suchräume wurden anhand der Hinweise aus den Kommunalgesprächen (mit der Stadt Hagen am 23.04.2024) und durch Abfrage von fachrechtlichen Belangen überprüft. In einem nächsten Schritt wurde die Integration von geeigneten Windenergieplanungen und die Integration von geeigneten Windenergiestandorten (G 10.2-9 LEP-Entwurf) geprüft. Zur Ermittlung der tatsächlichen Potentialflächen wurde anschließend die strategische Umweltprüfung durchgeführt und anschließend die Umzingelung von Ortschaften und die Verteilung der Flächen im Verbandsgebiet überprüft. Darauf folgte als Ergebnis die Finalisierung der Planunterlagen (zeichnerische + textliche Festlegung, Begründung) für die WEB.
Änderungen zum Ursprungskonzept Folgende Änderungen der Suchräume zum Ursprungskonzept wurden im Ergebnis vollzogen: Die Suchräume SR_Bre_2, SR_Bre_8, SR1, SR4, SR6, SR7, SR9, SR10, SR13 wurden seitens der Stadt Hagen im Nachgang zum Kommunalgespräch abgelehnt und fielen im weiteren Planverfahren nun auch seitens des RVR raus. Die Suchräume SR5 und SR_Swe_10 haben einen kleineren Flächenzuschnitt erhalten. Insgesamt wurde den Anregungen der Stadt Hagen Großteils gefolgt. Dennoch verbleiben weiterhin folgende Kritikpunkte:
Generelle Kritikpunkte am Wind-Konzept des RVR Die vorliegende gesamträumliche Analyse basiert auf Ausschlusskriterien und Puffern um bestimmte Nutzungen (s. Anlage 1), welche grundsätzlich fachlich nachvollziehbar sind. Zudem liegen bestimmte Basisannahmen zugrunde (Referenzanlage, Rotor-Out-Prinzip, Mindestgröße für Suchräume), welche kritisch hinterfragt werden müssen. Als Grundlage für Abstände zu Wohngebäuden im Siedlungszusammenhang verwendet der RVR die im Regionalplan Ruhr festgelegten ASB mit einem Puffer von 660m bzw. 550m zu Entwicklungsortslagen (EWO) als Ausschlusskriterien. In Hagen liegen zusammenhängende Siedlungsbereiche (u.a. südlicher Bereich der Wesselbachstraße, Mühlenteichstraße/Schleipenbergstraße (Nahmertal)) vor, die weder als ASB noch als EWO im Regionalplan Ruhr enthalten sind. Dies führt dazu, dass der RVR zu diesen nur Abstände von 440m (wie zu Einzelwohngebäuden) einhält. Nimmt man für die Bereiche eine Lage im ASB an bzw. legt die gemischten Bauflächen und Wohnbauflächen aus dem FNP zugrunde müsste der SR 2 im Norden deutlich reduziert werden. Im Sinne einer Gleichbehandlung von zusammenhängender Bebauung zu Wohnzwecken wird daher vorgeschlagen ergänzend zu den ASB in begründeten Fällen die Darstellungen der Flächennutzungspläne zugrunde zu legen. Der RVR nimmt eine Referenzanlage von 220m an. Grundlage hierfür ist eine Analyse der Genehmigungsdaten im Planungsraum. Die beiden zuletzt auf Hagener Stadtgebiet genehmigten WEA (Kuhweide) haben eine Höhe von ca. 245m. Insgesamt sind fünf Anlagen auf Hagener Stadtgebiet höher als die Referenzanlage (Stube und Stoppelberg, ca. 230m). Die Höhe der Referenzanlage beeinflusst maßgeblich die anzusetzenden Abstände zu zulässigen baulichen Nutzungen zu Wohnzwecken. Die 2-fache Anlagenhöhe ist maßgeblich für den öffentlichen Belang einer optisch bedrängenden Wirkung und Grundlage für die Abstände zu Einzelgebäuden. Nimmt man eine höhere Referenzanlage an vergrößern sich somit automatisch die notwendigen Abstände zu Wohnbebauung. Es erscheint daher auch aufgrund der technischen Weiterentwicklung der Anlagen sinnvoll eine größere Referenzanlage zugrunde zu legen. Weiterhin nimmt der RVR an, dass Windenergieanlagen bis zu einer Hangneigung von 35% errichtet werden können. Technisch ist dies grundsätzlich entsprechend möglich. In Hagen wurden bisher keine Windenergieanlagen auf Standorten mit einer Hangneigung von mehr als 20 % errichtet. Dies stellte auch den Grenzwert im Rahmen der eingestellten Hagener Konzentrationszonenplanung dar. Große Hangneigungen erschweren den Transport, die Zuwegung und die Errichtung der Anlagen und beeinträchtigen damit die Wirtschaftlichkeit von Standorten und den Eingriff in die Landschaft. Der Windenergiebereich SR_Hag_05 ist diesbezüglich potentiell eingeschränkt nutzbar, hier sind 71,3% der Fläche eine Hangneigung von über 20% und 21,5% über 35% Hangneigung. Aufgrund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und zur Vorbeugung von Landschaftszerstörung (Beispiel Stoppelberg) erscheint es sinnvoll die im Konzept zugrunde gelegte Hangneigung zu reduzieren. Suchräume im Detail Der RVR weist final sechs WEB aus. Diese umfassen ca. 153 ha, was etwa 0,95% des Stadtgebiets ausmacht.
Gemäß Änderung des LEP dürfen bis zu 15 % des Gemeindegebiets als WEB festgelegt werden. Es ergibt sich somit eine flächenmäßig geringe Belastung für Hagen. Aktuell befinden sich auf Hagener Stadtgebiet 16 Windenergieanlagen in Betrieb, davon sind vier für den Rückbau vorgesehen. Weitere sieben sind bereits genehmigt. Acht Anlagen befinden sich in WEB des RVR. In vier WEB sind bereits Anlagen genehmigt oder in Betrieb (SR2, SR5, SR11, SR15). Bei drei WEB (SR2, SR11, SR15) sind ein bis drei Anlagen in näherem Umfeld des jeweiligen Suchraums genehmigt. Trotz des Grundsatz 10.2-9, bei der Ausweisung von WEB, geeignete Windenergiestandorte zu berücksichtigen und einzubeziehen sind, konnten diese Anlagen jedoch nicht in bestehende Suchräume integriert werden. Grund hierfür ist das Vorgehen zur Suche der Integration geeigneter bestehender Standorte seitens des RVR. Trotz Reduktion des Abstands zu Wohnbebauung auf 400 m bei bereits bestehenden Standorten, bewirkt die angelegte Pufferung einen Ausschluss der der Integration der Standorte. Schätzungsweise ist davon auszugehen, dass die Windenergiebereiche insgesamt Kapazitäten aufweisen um etwa 24 neue Windenergieanlagen zu errichten.
Die sechs WEB des RVR stimmen in drei Fällen (SR2, SR15 und SR16) mit dem letzten Stand der eingestellten Hagener Konzentrationszonenplanung überein. Im Rahmen der Hagener Konzentrationszonenplanung wurden zu unterschiedlichen Verfahrenszeitpunkten SR5 aus Artenschutzgründen (Uhu) und SR_Swe_10 wegen des Erholungswertes nicht weiter betrachtet. SR _11 wurde nie diskutiert, allerdings eine direkt angrenzende Fläche. Auf Grundlage der aktuell vorliegenden Kenntnisse über die WEB schlägt die Stadtentwicklung vor sich wie folgt zu den sechs WEB zu positionieren (s. Anlage 4 und 5): Grundsätzliche Zustimmung zu den WEB (mit Auflagen), die zuletzt in der Hagener Konzentrationszonenplanung enthalten waren und/oder in denen schon Anlagen genehmigt/in Betrieb sind: SR2 - Bei Reduktion Richtung Nahmer- und Wesselbachtal (Einhaltung eines Abstandes von 660m zu zusammenhängender Wohnbebauung) - Erhöhung des Abstandes zum Schloss Hohenlimburg und der Wallburg Sieben Gräben aufgrund denkmalpflegerischer Bedenken und Eingriff in den Kulturlandschaftsbereich (s. Anlage 3) SR5 SR11 SR15 - Berücksichtigung des Schwerpunktvorkommens des Schwarzstorches im Rahmen der Artenschutzprüfung und des Umweltberichtes SR16 - Berücksichtigung des Schwerpunktvorkommens des Schwarzstorches im Rahmen der Artenschutzprüfung und des Umweltberichtes Der SR_Swe10 wurde ursprünglich (d.h. im Nachgang zum Kommunalgespräch) wegen des Erholungswertes und der geringen Vorbelastung abgelehnt. Durch die massive Verringerung der Fläche des Windenergiebereichs, die das Hagener Stadtgebiet betrifft (2,38 ha) können diese Ablehnungsgründe nicht mehr hochgehalten werden. Zudem befinden sich auf Schwerter Stadtgebiet bereits zwei Anlagen in diesem WEB im Genehmigungsverfahren. Somit sollte auch hier eine Zustimmung erfolgen.
Informationen zu den stadtgebietsnahen WEB in Schwerte und Breckerfeld Die angrenzenden WEB Bre_03 und Bre_05 in der Gemeinde Breckerfeld, sowie der WEB Swe_11 (s. Anlage 6) haben voraussichtlich keine Auswirkungen auf das Hagener Stadtgebiet. Die nächste Wohnbebauung liegt jeweils in ausreichender Distanz von mindestens 440 m. Der WEB Swe10 auf Schwerter Gebiet läuft bereits ein Genehmigungsverfahren zu den WEA Standorten Weischeid 1 und 2 in nächster Nähe zum Stadtgebiet.
Kernpunkte der Stellungnahme der Verwaltung Die Stadt Hagen ist mit der Festlegung von sechs Windenergiebereichen flächenmäßig gering belastet. Die Flächen sind größtenteils für die Windenergienutzung geeignet und z.T. bereits vorbelastet. Das Zubaupotenzial innerhalb der Flächen ist aufgrund der Hangneigung und der daraus resultierenden Wirtschaftlichkeit der Standorte einschränkt. Es ist daher nicht zu erwarten, dass kurzfristig eine Vielzahl von Anlagen beantragt werden. Einzelkritikpunkte bzgl. Hangneigung und Größe der Referenzanlage sind berechtigt können aber mit Blick auf das Ergebnis für Hagen vernachlässigt werden. Das Gesamtpotential der WEB umfasst schätzungsweise etwa den die Anzahl der bereits bestehenden und genehmigten WEA in Hagen. Die Verwaltung schlägt daher vor die Stellungnahme der Stadt Hagen auf die Kritikpunkte am SR 2 zu fokussieren, um im Ergebnis eine Flächenreduktion dieses Windenergiebereichs herbeizuführen. Die Windenergiebereiche 15 und 16 sind hinsichtlich des Schwerpunktvorkommens des Schwarzstorches zu untersuchen. Den restlichen Suchräumen sollte im Sinne des Klimaschutzes ohne Auflagen zugestimmt werden. Die Stellungnahme der Stadt Hagen ist als Anlage 7 angehängt.
Anlagen: 1) Ausschlusskriterien des RVR 2) Karte der Windenergiebereiche 2a) Karte der Suchräume für Windenergiebereiche 3) Abstände zu Wohnbebauung bei unterschiedlichen Referenzanlagen 4) Tabelle – Einschätzung zu den Windenergiebereichen 5) Karte – Einschätzung zu den Windenergiebereichen 6) Windenergiebereiche außerhalb Hagens • 7) Stellungnahme der Stadt Hagen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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217,5 kB
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2
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2,9 MB
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3
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3,1 MB
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4
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3,2 MB
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5
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127,5 kB
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6
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2,5 MB
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8
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205,7 kB
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16.01.2025 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Änderungsbeschluss:
Der Vorlage wird zugestimmt, wenn die Windvorrangzone SR_Hag_02 komplett herausgenommen wird. Der Abstand zu Wohngebieten soll weiterhin bei 1.000 Metern liegen.
Abstimmungsergebnis:
|
|
Ja |
Nein |
Enthalten |
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|
CDU |
4 |
|
|
|||||
|
Bürger für Hohenlimburg |
3 |
|
|
|||||
|
BSW |
2 |
|
|
|||||
|
SPD |
1 |
|
|
|||||
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
|
|
|
|||||
|
HAGEN AKTIV |
1 |
|
|
|||||
|
AfD |
1 |
|
|
|||||
|
|
||||||||
|
Einstimmig beschlossen |
||||||||
|
|
||||||||
|
Dafür: |
12 |
|||||||
|
Dagegen: |
0 |
|||||||
|
Enthaltungen: |
0 |
|||||||
04.02.2025 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Empfehlungsbeschluss:
Der Naturschutzbeirat stimmt dem Beschlussvorschlag zu. Er teilt die Kritik der Verwaltung an der 1. Änderung des Regionalplans Ruhr in vollem Umfang.
Der Naturschutzbeirat gibt eine Stellungnahme ab, in der er weitere bedenkliche Aspekte der geplanten Windenergiebereiche, die sich zum Nachteil für Hagens Bürger*innen und der Natur ergeben können, darlegt. Der Naturschutzbeirat empfiehlt, seine Stellungnahme in die Stellungnahme der Stadt Hagen aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
|
|
Ja |
Nein |
Enthaltung |
|
LNU NRW e. V. |
3 |
|
|
|
BUND NRW e. V. |
1 |
|
|
|
NABU NRW e. V. |
1 |
|
|
|
WLV e. V. |
|
|
|
|
LFV NRW e. V. |
1 |
|
|
|
LJV NRW e. V. |
1 |
|
|
|
LSB NRW e. V. |
1 |
|
|
|
LVG NRW e. V. |
1 |
|
|
|
LV WLI e. V. |
1 |
|
|
|
SDW NRW e. V. |
|
|
|
|
WBV NRW e. V. |
1 |
|
|
|
|
|||
|
Einstimmig beschlossen |
|||
|
|
|||
|
Dafür: |
11 |
||
|
Dagegen: |
0 |
||
|
Enthaltungen: |
0 |
||
12.02.2025 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Empfehlungsbeschluss:
Die Stellungnahme zur “1. Änderung des Regionalplans Ruhr: Windenergiebereiche” wird entsprechend der Verwaltungsvorlage beschlossen. Der Abstand zu Wohngebieten soll weiterhin bei 1.000 Metern liegen, hilfsweise bei 650 Metern. Die Verwaltung soll bei ihrer Stellungnahme die Ergänzungen des Naturschutzbeirates berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
|
|
Ja |
Nein |
Enthaltung |
||||
|
CDU |
4 |
|
|
||||
|
SPD |
4 |
|
|
||||
|
Bündnis 90/ Die Grünen |
3 |
|
|
||||
|
AfD |
|
|
1 |
||||
|
Hagen Aktiv |
1 |
|
|
||||
|
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI |
|
|
1 |
||||
|
FDP |
1 |
|
|
||||
|
Die Linke |
1 |
|
|
||||
|
HAK |
1 |
|
|
||||
|
|
|||||||
|
Einstimmig beschlossen |
|||||||
|
|
|||||||
|
Dafür: |
15 |
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|
Dagegen: |
0 |
||||||
|
Enthaltungen: |
2 |
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13.02.2025 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Empfehlungsbeschluss:
Die Stellungnahme zur 1. Änderung des Regionalplans Ruhr: Windenergiebereiche wird entsprechend der Verwaltungsvorlage geändert beschlossen.
Ergänzung nach:
Absatz 3
…Dies führt dazu, dass der RVR zu diesen nur Abstände von 440m (wie zu Einzelwohngebäuden eingehalten werden. Im Sinne einer Gleichbehandlung von zusammenhängender Bebauung zu Wohnzwecken wird daher vorgeschlagen, ergänzend zu den ASB in begründeten Fällen die Darstellungen der Flächennutzungspläne zugrunde zu legen und in Einzelfällen eine besondere Vorbelastung durch Schallimmissionen zu berücksichtigen.
Konkret wird dementsprechend angeregt, den SR_Hag_02 soweit zurückzunehmen, dass möglichst ein durchgängiger Abstand von 1.000 m, mindestens jedoch von 660 m, zur zusammenhängenden Wohnbebauung im Nahmer- und Wesselbachtal gewährleistet ist.
Die Verwaltung soll bei ihrer Stellungnahme die Ergänzungen des Naturschutzbeirates berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
|
|
Ja |
Nein |
Enthaltung |
||||
|
CDU |
4 |
|
|
||||
|
SPD |
4 |
|
|
||||
|
Bündnis 90/ Die Grünen |
2 |
|
|
||||
|
AfD |
|
1 |
|
||||
|
Hagen Aktiv |
1 |
|
|
||||
|
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI |
1 |
|
|
||||
|
FDP |
1 |
|
|
||||
|
Die Linke |
1 |
|
|
||||
|
HAK |
1 |
|
|
||||
|
|
|||||||
|
Mit Mehrheit beschlossen |
|||||||
|
|
|||||||
|
Dafür: |
15 |
||||||
|
Dagegen: |
1 |
||||||
|
Enthaltungen: |
0 |
||||||