16.01.2025 - 4.4 Stellungnahme der Stadt Hagen zur 1. Änderung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 16.01.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Daniel Kirstein
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Beilein führt in das Thema ein: Im vergangenen Jahr sei der Regionalplan neu aufgestellt worden, bei dem man bewusst das Thema Windenergie ausgeklammert habe. Zwischenzeitlich gab es eine bundesgesetzliche Regelung gegeben, nach der die Bundesländer Windenergieflächen im Regionalplan ausweisen müssen, so dass es nun zu dieser Änderung käme. Die Flächenwerte wurden für das Land NRW, nicht für einzelne Kommunen, vorgegeben. Letzteres solle nun über die Regionalplanung geschehen. Herr Beilein geht auf die erste Karte (1. Änderung Regionalplan Ruhr. Windenergiebereiche im Stadtgebiet Hagen) ein. Dabei konzentriert er sich auf die straffierte Fläche im Bereich Hohenlimburg/Eilpe/Dahl, die mit knapp 90 Hektar größte Fläche im Hagener Stadtgebiet. In dem Gebiet liegen drei genehmigte, gebaute und in Betrieb genommene Anlagen. Außerhalb des Gebietes befänden sich eine genehmigte, gebaute und in Betrieb genommene Anlage sowie eine Anlage, die für den Rückbau vorgesehen sei. Diese Windenergiezone biete Potential nach Einschätzung der Verwaltung für bis zu 7 weitere Anlagen. Die Stadt Hagen hat wegen der „Zungen“ in Richtung Hohenlimburg in diesen Konzentrationszonen Bedenken, dass sich der Abstand zu den nächsten Wohngebäuden auf nur noch 440 m reduziert. Weitere Bedenken bestünden wegen der Beeinträchtigung des Stadtbildes/Denkmalschutzes Schloss Hohenlimburg. Herr Beilein führt zu Karte 2 aus, dass die teilweise in der Konzentrationszone liegende grau hinterlegte Fläche vom Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz als Vorrangzone identifiziert worden sei. Der RVR habe sich entschlossen, diese Fläche jedoch zu vergrößern. Auf der dritten Karte werde der Abstand der Windenergiebereiche des RVR zu den Wohngebieten im Wesselbachtal und im Nahmertal dargestellt, der nur noch 440 m betrage. Dies sei der absolute Mindestabstand. Der Regionalplan stuft die Siedlungsbereiche in den beiden Tälern als Einzelgebäude ein. Herr Beilein führt aus, dass die Stellungnahme der Verwaltung den Abstand von Allgemeinen Siedlungsbereiche von 660 m einfordere. Die dunkelgrauen Bereiche auf der Karte (1. Änderung Regionalplan Ruhr: WEB SR_2 Puffer zu Wohngebieten. Denkmäler in der Umgebung) seien dann die Flächen, die als Windenergiebereiche zurückgenommen werden müssten. Aus Sicht des RVR sollte dies kein Problem darstellen, weil die Gesamtsumme der ausgewiesenen landesweiten Windenergiebereiche das dem RVR vorgegebene Flächenpotential übersteigt. Des Weiteren sei der Denkmalschutz Thema in der Stellungnahme.
Herr Glod äußert sein Unverständnis darüber, dass für Hagen und den Ennepe-Ruhr-Kreis etwas über 200 Hektar als Vorranggebiete ausgewiesen werden sollen, sich davon aber 153 Hektar auf Hagener Stadtgebiet befinden. Die Entfernung zur Wohnbebauung im Wesselbachtal von nur 440 m ist für ihn nicht nachvollziehbar, da es sich um eine reines Wohngebiet und nicht um eine Bebauung mit Einzelhäusern handelt. Neben den Auswirkungen auf das Stadtbild hat Herr Glod Sorge wegen der Flächenversiegelung für die Errichtung, den Betrieb der Windenergieanlagen und die Feuerwehrzufahrten, da bei der Flut von 2021 die Schwerpunkte im Nahmertal und im Wesselbachtal lagen. Des Weiteren wurden die bestehenden Anlagen nicht berücksichtigt. Er kann nicht nachvollziehen, warum in der Stellungnahme geäußert wird, dass die Stadt Hagen mit 153 Hektar, von den fast 100 Hektar in Hohenlimburg liegen, als gering belastet anzusehen sind. Aus all diesen Gründen würde die Stellungnahme in der vorliegenden Form von seiner Fraktion abgelehnt werden und erwartet, dass die Fläche SR_Hag_02 komplett herausgenommen wird.
Herr Schmidt schließt sich den Äußerungen von Herrn Glod an, kritisiert aber, dass Windenergieanlagen nur in zwei Stadtteilen, Hohenlimburg und Eilpe/Dahl, vorgesehen seien.
Herr Heinze berichtet von der Veranstaltung des RVR vom vergangenen Montag, bei der geäußert worden war, dass nur Flächen größer als 10 Hektar berücksichtigt werden könnten. Die bestehenden Anlagen könnten nicht mit eingepreist werden, da diese Flächen kleiner seien. Dem würde aber widersprechen, dass in der RVR-Vorlage eine Fläche in Richtung Schwerte mit 2 Hektar und die Fläche SR_11 mit 4 Hektar vorgesehen sei. Er ist daher der Auffassung, dass Flächen wie Rafflenbeul auf denen bereits Anlagen stehen, bei der Berechnung miteinbezogen werden könnten. Er merkt an, dass bei Errichtung von Windenergieanlagen oberhalb des Nahmertals die industrielle Nachnutzung der Flächen von Werk II und IV aus Lärmschutzgründen schwierig werden könnte.
Herr Beilein empfiehlt dem Gremium, wenn von Stellungnahme abgewichen werden soll, den Suchraum 02 aus dem Stadtbezirksgebiete Hohenlimburg komplett herauszunehmen und für die Einhaltung eines Mindestabstandes von 660 m zur Wohnbebauung zu plädieren.
Herr Glod schlägt 1.000 m als Pufferabstand vor.
Herr Eisermann unterbricht die Sitzung von 16.35 Uhr bis 16.45 Uhr.
Im Anschluss trägt die Geschäftsführung den Vorschlag der CDU-Fraktion über die Änderungen vor.
Herr Bezirksbürgermeister Eisermann lässt danach darüber abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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CDU |
4 |
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Bürger für Hohenlimburg |
3 |
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BSW |
2 |
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SPD |
1 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
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HAGEN AKTIV |
1 |
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AfD |
1 |
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Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
12 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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217,5 kB
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2
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2,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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127,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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7
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(wie Dokument)
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108,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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205,7 kB
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