13.02.2025 - 6.2 Stellungnahme der Stadt Hagen zur 1. Änderung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 13.02.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Daniel Kirstein
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klepper teilt mit, dass der UKM am Vortag einen abweichenden Beschluss gefasst hat und verliest diesen.
Eine ergänzende Formulierungshilfe der Verwaltung, basierend darauf, trägt Herr Klepper ebenfalls vor: „Im Sinne einer Gleichbehandlung von zusammenhängender Bebauung zu Wohnzwecken wird daher vorgeschlagen, ergänzend zu den ASB in begründeten Fällen die Darstellungen der Flächennutzungspläne zugrunde zu legen und in Einzelfällen eine besondere Vorbelastung durch Schallimmissionen zu berücksichtigen.
Konkret wird dementsprechend angeregt, den SR_Hag_02 soweit zurückzunehmen, dass möglichst ein durchgängiger Abstand von 1.000 m, mindestens jedoch von 660 m, zur zusammenhängenden Wohnbebauung im Nahmer- und Wesselbachtal gewährleistet ist.“
Herr Keune klärt auf, dass nicht die Stadt den Abstand von 1.000 Metern vorschlägt, sondern lediglich für den erklärten politischen Willen einen konkreten Beschlussvorschlag geliefert hat. Die Stadt spricht sich, dem Regionalverband Ruhr (RVR) folgend, für einen Abstand von 660 Metern aus, weil das dem regulären Abstand in vergleichbaren Lagen darstellt.
Herr Römer geht es um den Bürgerwillen. Er erinnert daran, dass sich die CDU damals massiv, gegen den Willen der Verwaltung, für einen Abstand von 1.200 Meter eingesetzt hat. Dies sei seinerzeit auch einstimmig so angenommen worden.
Er fragt nach der Hektarfläche (ha) und möchte wissen, warum die Stadt 600 ha hinzugenommen hat. Er erinnert an das Jahr 2022, die Zerstörung der Wälder, die Beschädigung der Wege durch Schwerlastfahrzeuge, wodurch große Wassermengen durch die festgefahrenen Fahrrinnen ungebremst ins Tal geflossen sind und erhebliche Schäden angerichtet haben. Herr Römer spricht sich mit Nachdruck gegen eine Freigabe von zusätzlichen 600 ha aus und möchte, dass die Grenze von 1.000 Metern Abstand möglichst eingehalten werden soll.
Herr Klepper verweist auf landes- und bundesgesetzliche Änderungen, die den kommunalen Willen nicht berücksichtigen. Herr Klepper fordert die Verwaltung für die nächste Sitzung auf die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung darzustellen.
Frau Stiller-Ludwig äußert Schwierigkeiten nachzuvollziehen, was sich geändert hat und was letztendlich beraten werden soll.
Herr Klepper fasst erklärend zusammen. Der geänderte Vorschlag aus dem UKM liegt seit dem Vortag vor, ist allerdings unpräzise formuliert. Die Verwaltung hat, auf Wunsch der Politik, eine genauere Formulierung vorgeschlagen. Herr Klepper zitiert aus dem geänderten Beschluss des UKM: „Die Verwaltung soll bei ihrer Stellungnahme die Ergänzungen des Naturschutzbeirates berücksichtigen.“
Die Verwaltung arbeitet bis zur Ratssitzung dies in ihre Stellungnahme ein.
Herr Keune nimmt Bezug auf die Stellungnahme des Naturschutzbeirates. Inhaltlich hat diese mit dem Wesen der Regionalplanung wenig zu tun, dennoch werde man sich mit der Stellungnahme auseinandersetzen. Mit dem Thema Beschleunigungsbereich wird man sich noch fachlich, differenziert beschäftigen.
Frau Masuch kann sich der Verwaltungsvorlage anschließen, sofern in den einzelnen Bauverfahren Umwelt-, Artenschutz, Hochwasser etc. geprüft werden.
Herr Römer wiederholt seine Frage.
Herr Keune erläutert, dass die 660 Meter vom RVR festgelegt wurden, als zuständiger Planungsverband, nicht durch die Stadt, und dies kann auch nicht ohne Weiteres geändert werden. Es kann seitens der Stadt eine Stellungnahme abgegeben werden. Ist der Regionalplan beschlossen, dann hat er eine faktische Ausschlusswirkung für Maßnahmen außerhalb dieser Bereiche.
Im Rahmen der kommunalen Planungshoheit kann die Stadt weitere Windenergiebereiche ausweisen, damit zusätzliche Windräder gebaut werden können. Einschränkungen in den Bereichen des Regionalplanes sind dagegen nicht möglich.
Herr Erhardt erklärt, dass die BfHo sich der Stellungnahme des Naturschutzbeirates anschließen. Der Windkraft stehen die BfHo aber grundsätzlich positiv gegenüber.
Frau Heuer ist es wichtig, bezugnehmend auf die Stellungnahme des Naturschutzbeirates, dass für die Bereiche, in denen Beschleunigungsverfahren vorgesehen sind, geprüft wird, dass keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Dies bittet sie die Stadt in die Stellungnahme aufzunehmen.
Herr Beilein stellt ergänzend klar, dass der Regionalplan die Windenergiebereiche festlegt. Der Regionalplanungsträger muss sich entscheiden, ob er gleichzeitig den Windenergiebereich auch als Beschleunigungsgebiet sieht. Das ist nur zulässig, wenn erwiesen ist, dass sich das nicht negativ auf die Umwelt auswirkt. Die Stadt möchte mit seiner Stellungnahme den RVR darauf hinweisen, dass es zumindest in zwei Windenergiebereichen geschützte Arten gibt, und möchte eine Aussage zu der Frage, warum das nicht ausreicht dort von einem Beschleunigungsgebiet abzusehen.
Herr Keune ergänzt, dass in der Stellungnahme des Naturschutzbeirates auch geschützte Arten in anderen Bereichen aufgeführt werden.
Herr Beilein erklärt, dass dies natürlich in die Stellungnahme mitaufgenommen wird.
Herr Meier fragt, ob die durchgeführten Artenschutzprüfungen dem RVR zur Kenntnis gegeben werden können.
Herr Beilein erklärt, dass dies bereits schon jetzt nachgewiesen werden muss.
In der Vorlage wird der Regionalplanungsträger auf das Artenvorkommen hingewiesen. Dem Regionalplanungsträger muss zugestanden werden, dass er selber über seine Sachbehörden die Arten ermittelt. Es wird eine klare Antwort erwartet, warum dies nicht ausreicht, um von einem Beschleunigungsgebiet abzusehen. Herrn Beilein ist wichtig, Transparenz hinsichtlich der Einschätzung, was die wesentlichen negativen Umweltauswirkungen sind, zu erhalten.
Herr Römer fragt erneut nach den zusätzliche 600 ha.
Herr Beilein stellt klar, dass sich dieser Wert auf den gesamten RVR- Raum, von Wesel bis Hamm, bezieht. Die Vorgabe kommt vom Bund und der Regionalplanungsträger hat sich entschieden im Entwurf für die Windenergiebereiche 600 ha mehr auszuweisen, um einen Puffer zu haben.
Herr Thieser erinnert daran, dass der RVR im Rathaus zu einer Informationsveranstaltung eingeladen hatte, bei der alle offenen Fragen hätten geklärt werden können. Mit Nachdruck weist Herr Thieser darauf hin, dass klar sein muss, was die Stellungnahme an den RVR enthält. Diese wird in den verschiedenen Ausschüssen im Bereich des RVR diskutiert werden, bis hin zur Entscheidung in der Verbandsversammlung.
Herr Klepper verliest noch einmal den Beschlussvorschlag und stellt diesen zur Abstimmung.
Empfehlungsbeschluss:
Die Stellungnahme zur 1. Änderung des Regionalplans Ruhr: Windenergiebereiche wird entsprechend der Verwaltungsvorlage geändert beschlossen.
Ergänzung nach:
Absatz 3
…Dies führt dazu, dass der RVR zu diesen nur Abstände von 440m (wie zu Einzelwohngebäuden eingehalten werden. Im Sinne einer Gleichbehandlung von zusammenhängender Bebauung zu Wohnzwecken wird daher vorgeschlagen, ergänzend zu den ASB in begründeten Fällen die Darstellungen der Flächennutzungspläne zugrunde zu legen und in Einzelfällen eine besondere Vorbelastung durch Schallimmissionen zu berücksichtigen.
Konkret wird dementsprechend angeregt, den SR_Hag_02 soweit zurückzunehmen, dass möglichst ein durchgängiger Abstand von 1.000 m, mindestens jedoch von 660 m, zur zusammenhängenden Wohnbebauung im Nahmer- und Wesselbachtal gewährleistet ist.
Die Verwaltung soll bei ihrer Stellungnahme die Ergänzungen des Naturschutzbeirates berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
|
|
Ja |
Nein |
Enthaltung |
||||
|
CDU |
4 |
|
|
||||
|
SPD |
4 |
|
|
||||
|
Bündnis 90/ Die Grünen |
2 |
|
|
||||
|
AfD |
|
1 |
|
||||
|
Hagen Aktiv |
1 |
|
|
||||
|
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI |
1 |
|
|
||||
|
FDP |
1 |
|
|
||||
|
Die Linke |
1 |
|
|
||||
|
HAK |
1 |
|
|
||||
|
|
|||||||
|
Mit Mehrheit beschlossen |
|||||||
|
|
|||||||
|
Dafür: |
15 |
||||||
|
Dagegen: |
1 |
||||||
|
Enthaltungen: |
0 |
||||||
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
217,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
127,5 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
108,9 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
205,7 kB
|
