Beschlussvorlage - 0944/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes - Verwaltungsvorlage war bereits angelegt unter Vorlagen-Nr. 0717/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Susanne Rambau
- Freigabe durch:
- Rolf Alexander (Fachbereichsleiter 60)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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26.09.2024
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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26.09.2024
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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02.10.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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08.10.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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29.10.2024
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.12.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Ratsbeschluss vom 15.11.2021 wurde erstmalig ein Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hagen für die Jahre 2022 bis 2025 entschieden, welches nun für weitere zwei Jahre fortgeschrieben werden soll.
Begründung
Das erstmals für die Jahre 2022 - 2025 beschlossene Straßen- und Wegekonzept wird bis 2027 weiterentwickelt. Die Fortschreibung dieses Konzeptes ist Bestandteil dieser Verwaltungsvorlage.
Das Straßen- und Wegekonzept gewährt frühzeitig Transparenz über vorhabenbezogene, technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungs- sowie Straßenausbaumaßnahmen. Für die Bürgerinnen und Bürger wird Klarheit über mögliche Belastungen durch Straßenausbaubeiträge geschaffen. Soweit möglich werden die Anlieger*innen frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen und an der Ausgestaltung der Maßnahme beteiligt.
Die einbezogenen Maßnahmen wurden mit den Versorgungsträgern sowie den Kanalbaumaßnahmen des WBH abgestimmt. Baumaßnahmen, welche durch Versorgungsträger oder Kanalbau zeitlich beeinflusst
werden, sind ebenfalls im Straßen- und Wegekonzept dargestellt.
Basis für die Entscheidung, welche Straßenbauvorhaben im angesprochenen Zeitraum notwendig sind, ist eine Zustandsklassifizierung nach einer erhobenen Schadensermittlung durch den WBH. Auf dieser Grundlage erfolgt zudem die Priorisierung der Baumaßnahmen in Abstimmung mit den Versorgern.
Die Maßnahmen wurden nach dem Erhaltungskonzept des WBH in das Straßen- und Wegekonzept aufgenommen, das die Entwicklung des Straßenzustands in den nächsten 10 Jahren einschätzt, wenn Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen mit einem vorgegebenen Budget durchgeführt werden.
Zu dem bestehenden Konzept aus dem Jahr 2021 wurden weitere Straßen hinzugefügt, die jeweils entsprechend der Zustandsklassen priorisiert sind. Die noch nicht realisierten Maßnahmen aus dem Straßen- und Wegekonzept von 2021 wurden fortgeschrieben und um weitere angedachte Straßenbaumaßnahmen ergänzt. Auch hier erfolgte die Priorisierung nach den Zustandsklassen.
Für die Beurteilung der Rangfolge der neu aufgenommenen Baumaßnahmen wird die Zustandsklassifizierung zugrunde gelegt. Mittels Befahrung wurden alle Schäden in einem Straßenabschnitt ermittelt. Dabei wurde eine Unterteilung nach den Kategorien Griffigkeit, Spurrinnentiefe, Unebenheiten sowie Risse, Oberflächenschäden (Schlaglöcher) und Flickstellen vorgenommen.
Aus der Bewertung der Griffigkeit, der Spurrinnentiefen und der Unebenheiten wurde der Gebrauchswert der jeweiligen Straßenabschnitte ermittelt. Aus der Bewertung der Risse, Oberflächenschäden und der Flickstellen wurde der Substanzwert der Straßenabschnitte ermittelt. Der Gebrauchswert und der Substanzwert ergeben einen Gesamtwert, der dann zu Eingruppierung in eine Zustandsklasse führt. Diese Eingruppierung bildet die Basis für die Priorisierung von den im Sanierungsplan aufgeführten Maßnahmen, die dann entsprechend in das Straßen- und Wegekonzept eingeflossen sind.
Der WBH betrachtet in seinem Erhaltungskonzept insgesamt 3 Szenarien:
- Strategie „Do Nothing“:
Wie entwickelt sich der Straßenzustand in den nächsten 10 Jahren, wenn gar nichts getan wird.
- Strategie „unbegrenztes Budget“:
Wie entwickelt sich der Straßenzustand in den nächsten 10 Jahren, wenn Geld keine Rolle spielt, und alles sofort erledigt werden kann.
- Strategie „begrenztes Budget“:
Wie entwickelt sich der Straßenzustand in den nächsten 10 Jahren, wenn Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen mit einem vorgegebenen Budget durchgeführt werden.
Hierbei wurde ein Budget von 4.000.000 € auf Basis der Preise im Jahr 2017 zu Grunde gelegt. Der Sanierungsplan wurde dann für die Szenarien 2 und 3 erstellt. In das Straßen- und Wegekonzept sind dann nur Maßnahmen aus dem Szenario 3 „begrenztes Budget“ eingeflossen.
Für Baumaßnahmen, durch die Straßen, Wege und Plätze erstmalig endgültig hergestellt bzw. nachmalig hergestellt, also erneuert, erweitert und/oder verbessert werden (Anlage II), werden nach bisheriger Einschätzung Beitragspflichten für die Grundstückseigentümer*innen, Erbbauberechtigten bzw. Wohn- und Teileigentümer*innen ausgelöst, sofern es sich um Maßnahmen nach dem BauGB (Erschließungsmaßnahmen) handelt. Für Maßnahmen nach dem KAG werden die Kosten entsprechend der jeweils geltenden Rechtslage vom Land angefordert. Daher ist die voraussichtliche Rechtsgrundlage der Beitragserhebung, vorbehaltlich der intensiven und konkreten Prüfung der Maßnahme, in der Liste bereits angegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die beitragsrechtlichen Abrechnungsgebiete über
die in der Tabelle genannten Straßenabschnitte hinausgehen können.
Die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen (Anlage I) unterliegen aller Voraussicht nach nicht der anteiligen Finanzierung durch Grundstückseigentümer*innen, Erbbauberechtigte bzw. Wohn- und Teileigentümer*innen, da sie keine Wertverbesserung darstellen, sondern nur der Verkehrssicherheit dienen. Die Tabelle beinhaltet lediglich größere Unterhaltungsmaßnahmen, unterjährig können hier durchaus weitere verkehrssichernde Maßnahmen notwendig sein.
Aus den beigefügten Auflistungen ergeben sich die geplanten Unterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen nach Jahren des Baubeginns aufsteigend, innerhalb des jeweiligen Jahres alphabetisch. Es sind lediglich die von der Stadt Hagen getragenen und nicht aufgrund anderweitiger Förderung ausgebauten Maßnahmen enthalten.
Sollte sich dringender Handlungsbedarf für Baumaßnahmen ergeben, die in diesem Konzept nicht aufgeführt sind, werden die erforderlichen Maßnahmen unabhängig hiervon durchgeführt.
Bei größeren Baumaßnahmen soll wie bisher eine Bürgerbeteiligung und -information in Hagen stattfinden. Darüber hinaus bietet der Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen an, die Bürger*innen auf Anfrage über Beitragspflichten einzelner Straßen zu informieren. Die Verwaltung gibt zur voraussichtlichen Höhe des auf das einzelne Grundstück entfallenden Beitrags eine Einschätzung, soweit dieses möglich ist. Auch wurden in vielen Fällen die von der Baumaßnahme Betroffenen in den Planungsprozess einbezogen, nämlich dann, wenn nicht lediglich Teileinrichtungen der Straße im Bestand erneuert wurden, sondern eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche erfolgen sollte.
Bei den geringfügigen Baumaßnahmen kann eine Beteiligung der Grundstückseigentümer*innen in alternativer Form stattfinden.
Unter den Begriff der „geringfügigen“ Straßenausbaumaßnahmen fallen Vorhaben, die für die erschlossenen Grundstücke keine wesentliche Beitragsbelastung nach sich ziehen und den Straßenquerschnitt nicht verändern, sowie kurzfristige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Die betroffenen Anlieger*innen werden dennoch angeschrieben und über die geplante Baumaßnahme vorab informiert.
Ausblick
Wie bereits oben erwähnt, wird das Straßen- und Wegekonzept bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortgeschrieben.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x |
sind nicht betroffen |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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382,6 kB
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|
2
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(wie Dokument)
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384,3 kB
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26.09.2024 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Empfehlungsbeschluss:
- Der Rat beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes unter Berücksichtigung des Punktes 2 gemäß der Anlagen.
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob aufgrund des Zustandes der Straße Jungfernbruch zwischen Louise-Märcker-Str. und Am Quambusch sowie die Büddingstraße zwischen Büddinghardt und Oedenburgstraße mit in die Fortschreibung aufgenommen werden können.
Abstimmungsergebnis:
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|
Ja |
Nein |
Enthaltung |
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SPD |
4 |
- |
- |
|||||
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CDU |
3 |
- |
- |
|||||
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Bündnis 90/ Die Grünen |
1 |
- |
- |
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Hagen Aktiv |
2 |
- |
- |
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AfD |
1 |
- |
- |
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X |
Einstimmig beschlossen
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Dafür: |
11 |
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Dagegen: |
- |
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Enthaltungen: |
- |
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29.10.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Empfehlungsbeschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß der Anlagen unter Berücksichtigung des Punktes 2.
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob aufgrund ihres schlechten Zustandes die Kinkelstraße in die Fortschreibung mit aufgenommen werden kann.
04.12.2024 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Empfehlungsbeschluss:
Der Rat beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß der Anlagen.
Die in den Bezirksvertretungen Haspe und Hagen-Mitte vorgeschlagenen Straßen Büddingstraße, Jungfernbruch sowie Kinkelstraße werden in die Fortschreibung mit aufgenommen. Weitere zu ergänzende Straßen sind die Turmstraße und die Niedernhofstraße.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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CDU |
4 |
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SPD |
4 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
3 |
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AfD |
1 |
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Hagen Aktiv |
1 |
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|
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI |
1 |
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FDP |
1 |
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Die Linke |
1 |
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HAK |
1 |
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|
||||
|
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|||||||
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Einstimmig beschlossen |
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|
|
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|
Dafür: |
17 |
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|
Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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12.12.2024 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß der Anlagen.
Die in den Bezirksvertretungen Haspe und Hagen-Mitte vorgeschlagenen Straßen Büddingstraße, Jungfernbruch sowie Kinkelstraße werden in die Fortschreibung mit aufgenommen. Weitere zu ergänzende Straßen sind die Turmstraße und die Niedernhofstraße.
Abstimmungsergebnis:
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x |
Einstimmig beschlossen |