26.09.2024 - 8.1 Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 26.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Susanne Rambau
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Reichl erläutert die Vorlage.
Frau Bremser bezieht sich auf die Büddingstraße zwischen der Oedenburgstraße und der Büddinghardt. Diese Straße werde auch durch den Umleitungsverkehr immer weiter abgenutzt und müsse dringend erneuert werden.
Frau Schneidmüller-Gaiser bezieht sich auf die lfd. Nummer 7 und merkt an, dass bei der Straßensanierung zuerst das Stück am Birkenwäldchen (Wanderweg o. Wirtschaftsweg) saniert werden müsse. Bei stärkerem Regen entstünde hier ein Gebirgsbach.
Herr Thieser möchte wissen, wieso der Roderberg nicht mehr in dem Konzept enthalten sei.
Herr Gronwald bittet um Erklärung zwischen Maßnahmen nach dem BauGB und KAG.
Frau Reichl erklärt, dass Erschließungsbeiträge nach dem BauGB erhoben werden, die der erstmaligen endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage dienen. Hierzu müssten die Straßen technisch nach einem Bebauungsplan ausgebaut sein. Ein weiteres Merkmal sei, dass die Straße im Eigentum der Stadt Hagen und darüber hinaus dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt ist. Eine solche erstmalige Erschließung könne über Jahre andauern. Wenn eine erschlossene Straße abgenutzt sei und erneuert werde, falle ein Straßenbaubeitrag an. Eine bereits erschlossene Straße, die erweitert werde (z.B. um einen Radweg) sei eine Maßnahme nach dem KAG. Eine weitere Möglichkeit für eine Maßnahme nach dem KAG sei es, die bereits erschlossene Straße weiter zu verbessern (z.B. schnellerer Ablauf Regenwasser).
Herr Gronwald fasst zusammen, dass bei einer Maßnahme nach dem BauGB die Anwohner noch die Erschließungsbeiträge zahlen müssten und bei KAG nicht.
Frau Reichl antwortet, dass bei erstmaliger Erschließung für die Anlieger*innen ein Erschließungsbeitrag anfalle, der 90 % der beitragsfähigen Kosten ausmache und auf alle Anlieger*innen der Straße verteilt werde. Für Maßnahmen, die vor dem 01.01.2018 beschlossen worden sind, müssten die Anlieger*innen auch weiterhin Straßenbaubeiträge zahlen. Bei allen Maßnahmen, die ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2023 beschlossen worden sind, werde ein Beitrag berechnet, der jedoch vom Land übernommen werde. Bei Maßnahmen, die nach dem 01.01.2024 beschlossen werden, bekommen die Anlieger*innen keinen Bescheid. Hier rechne die Stadt Hagen direkt mit dem Land ab. Aus diesem Grund sei das Straßen- und Wegekonzept auch so lange herausgezögert worden, um im Sinne der Anlieger*innen das Geld vom Land einzufordern. Jede einzelne Straße erhalte eine Einzelvorlage und werde separat überprüft und anschließend in die politischen Gremien eingebracht. Die Reihenfolge im Straßen- und Wegekonzept wurde durch den Wirtschafsbetrieb Hagen festgelegt.
Herr Müller schlägt vor, die Maßnahme An der Kohlenbahn (Nr. 28) im Zuge des Neubaus des Ev. Alten- und Pflegeheim Am Karweg vorzuziehen, damit in diesem Bereich schneller mehr Parkplätze entstünden.
Herr Gronwald macht deutlich, dass im Straßen- und Wegekonzept ergänzt werden sollte, dass An der Kohlenbahn Parkstreifen entstehen.
Herr Wisotzki erklärt, dass die Büddinghardt „in der Kurve“ vor der Einfahrt zum Ev. Krankenhaus erneuert werde.
Herr Romberg bittet darum, dass in der Verlängerung dieser Maßnahme, auch die Büddingstraße mit erneuert werde.
Herr Wisotzki bezieht sich auf die lfd. Nr. 7 und möchte wissen, ob die Straße Am Quambusch östlich oder westlich ausgebaut werden soll.
Frau Reichl sagt Klärung zu.
Empfehlungsbeschluss:
- Der Rat beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes unter Berücksichtigung des Punktes 2 gemäß der Anlagen.
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob aufgrund des Zustandes der Straße Jungfernbruch zwischen Louise-Märcker-Str. und Am Quambusch sowie die Büddingstraße zwischen Büddinghardt und Oedenburgstraße mit in die Fortschreibung aufgenommen werden können.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
382,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
384,3 kB
|
