Beschlussvorlage - 1107/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Hagener Straßenbahn AG und dem Unternehmen LimeBike Germany GmbH zweiundzwanzig (22) der im Stadtbezirk Hagen-Mitte bereits bestehenden, stationsbasierten Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge in der Nähe von Bushaltestellen zu aktivieren.

 

  1. Das Unternehmen LimeBike Germany GmbH hat sich bereit erklärt, diese 22 stationsbasierten Abstellflächen in der unternehmenseigenen Applikation als Parkflächen obligatorisch für das Abstellen der (Leih-) E-Tretroller auszuweisen.
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Sachverhalt

Kurzfassung

Mit dieser Vorlage informiert die Verwaltung die Mitglieder der Bezirksvertretung Mitte darüber, dass von den im Stadtbezirk Hagen-Mitte vorbereiteten, stationsgebundenen 73 Abstellflächen für (Leih-) E-Tretroller (Flächen aktuell inaktiv) insgesamt 22 dieser Abstellflächen im Bereich von Bushaltestellen für das Abstellen von E-Tretrollern und anderen Mikromobilitätsfahrzeugen für die obligatorische Nutzung aktiviert werden sollen.

Begründung

Einleitung und Hintergrund:

E-Tretroller sind in Deutschland seit Juni 2019 zugelassen. Diese sollen als ein Baustein der multimodalen Mobilität einen Beitrag zur gewünschten Mobilitätswende leisten. Es wird insbesondere dann ein Beitrag geleistet, wenn E-Tretroller Fahrten des motorisierten Individualverkehres ersetzen. Infolgedessen rollen Anbieter ihre Angebote schrittweise in Deutschland aus. Auch in Hagen.

Ein Blick zurück: Einführung eines stationsgebundenen E-Tretroller Verleihsystems:

In der jüngeren Vergangenheit waren in Hagen die Anbieter ZEUS Scooters GmbH und Hoppy nacheinander wirtschaftlich tätig. In Abstimmung mit der Verwaltung und den Gremien haben diese hier ein rein stationsgebundenes E-Tretroller-Verleihsystem betrieben. Mit beiden Anbietern hatte die Stadt Hagen dafür eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.

Der Betrieb eines stationsgebundenen Systems bedeutet, dass Nutzer die E-Tretroller nur auf bestimmten Abstellflächen in einem Stadtbezirk ausleihen und abstellen können. Stadtweit wurden für das von der Verwaltung und den Gremien präferierte stationsgebundene System über 130 Abstellplätze für das Abstellen und Ausleihen von E-Tretrollern eingerichtet.

Aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen, Vandalismus und Diebstahl haben beide bereits in Hagen tätige Anbieter hier ihren Betrieb wiedereingestellt. In der Zusammenarbeit mit den Anbietern hat die Verwaltung zahlreiche Erfahrungen gesammelt, u.a. auch wie E-Tretroller-Verleihsysteme gesteuert und reguliert werden können. Auch war es wichtig herauszufinden, wie Unternehmen auch in Hagen in diesem Marktsegment erfolgreich wirtschaftlich tätig sein können und wie die Stadtverwaltung die Einführung von E-Tretroller-Verleihsystemen verbessern kann.

Umstellung des stationsgebundenen Verleihsystems auf ein hybrides Verleihsystem:

Auf der Basis der gemachten Erfahrungen hat der Rat der Stadt im 2024 die Einführung eines hybriden Verleihsystems für Mikromobilitätsangebote in Hagen beschlossen, auch weil sich das bisher präferierte feste stationsgebundene System für das Ausleihen von E-Tretrollern nicht dauerhaft wirtschaftlich etablieren konnte. Zudem haben verschieden Nutzer immer wieder gefordert, die (Leih-) E-Tretroller vor ihrer Haustür abstellen zu können, andernfalls sei das Leihangebot unattraktiv für diese Personengruppe (siehe Vorlage/ DS-Nr. 0335/2024).

Die Einführung dieses Systems bedeutet, dass es an ausgewiesenen Stellen im Stadtgebiet weiterhin ein stationsgebundenes System gibt und an allen anderen Orten interessierte Nutzer verschiedene Fahrzeuge aus Mikromobilitätsangeboten (E-Tretroller, Leih-Fahrräder und Leih-Lastenräder) frei im öffentlichen Straßenraum und im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung ausleihen und wieder abstellen können. Für Hagen bedeutet die Umstellung auf das hybridbezogene System, dass in Wohngebieten in der Regel keine Abstellplätze für E-Tretroller mehr vorgehalten werden, sondern nur noch in Gebieten mit erhöhtem Nutzungsdruck durch E-Tretroller, wie z. B. am Rande der Fußgängerzonen oder an anderen hoch frequentierten Stellen wie öffentlichen Einrichtungen oder ÖPNV-Umsteigepunkten.

Über die Vorhaltung von bestimmten Flächen für das Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeugen entscheiden die für den jeweiligen Stadtbezirk zuständigen Bezirksvertretungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Die Bezirksvertretung Mitte hatte sich zu diesem Thema bereits einmal beraten (siehe Vorlagen 0406/2022 und 0334/2024). Bezugnehmend auf die letztmalige Sitzung zu diesem Thema, legt die Verwaltung die für den Stadtbezirk Mitte erarbeiteten Standortlisten für die Einrichtung von E-Tretroller-Abstellflächen den Mitgliedern der Bezirksvertretung Hagen-Mitte vor.

Aktivierung von bereits eingerichteten, stationsgebundenen Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge in unmittelbarer Nähe von Bushaltestellen:

Ungeordnet, wild und ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge gefährden nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, der Konflikt kann auch die Akzeptanz für E-Tretroller-Verleihsysteme einschränken.

So stellte die Hagener Straßenbahn AG (nachfolgende HST genannt) in den letzten Wochen einen Anstieg an Situationen fest, an denen E-Tretroller des Unternehmen Lime im direkten Bereich von Bushaltestellen abgestellt worden sind. Teilweise standen die Tretroller im Fahrprofil der Busse in den Haltebuchten, teilweise aber auch in den Wartehäuschen und im Ein- und Ausstiegsbereich, den die Busse anfahren. Gerade hier stellen ordnungswidrig abgestellte Tretroller eine Gefahr für ein- und aussteigende Fahrgäste dar.

Die HST würde es daher begrüßen, wenn einige ausgewählte derzeit "deaktivierte" Abstellflächen für E-Tretroller, welche sich in unmittelbarer Nähe von stark frequentierten Bushaltestellen befinden, wieder für das Abstellen und Ausleihen von E-Tretroller freigegeben werden, um so den geordneten Betrieb des Busverkehrs zu gewährleisten.

Vorschlag der Verwaltung und der HST:

Die Verwaltung schlägt daher den Mitgliedern der Bezirksvertretung Hagen Mitte vor, die in den beigefügten Listen aufgeführten Standorte in folgenden Stadtteilen:

Altenhagen:

Nr. 10:  Alleestraße 13 (Bushaltstelle Friedenstr.)

Nr. 12: Boeler Straße 106 (neben Bushaltestelle Siedlerstr. HVG)

Nr. 13: Boeler Straße 124 (Bushaltestraße Ginsterheide)

Nr. 16: Fleyer Straße 200 (Bushaltestelle Hoheleye)

Nr. 17: Fleyer Straße 189 (Bushaltestelle Steubenstr.)

Nr. 18: Fleyer Straße 135 (Bushaltestelle Goebenstr., Wohnungsverein)

 

Emst:

Nr. 1:  Wasserloses Tal (Bushaltstelle Stadthalle)

Nr. 2:  Wasserloses Tal (neben Bushaltestelle Wasserloses Tal)

Nr. 3:  Am Waldesrand (neben Bushaltestelle Am Waldesrand)

Nr. 5:  Cunostraße (neben Bushaltestelle Emst Kirche)

Nr. 7:  Cunostraße (neben Bushaltestelle Köhlerweg)

Nr. 8:  Köhlerweg 10 (Bushaltestelle Bissingheim)

Nr. 9:  Karl-Ernst-Osthaus-Str. (neben Bushaltestelle Emsterfeld, Parkplatz)

Nr. 15: Eppenhauser Straße 78 (Bushaltestelle Emster Straße)

Nr. 16: Eppenhauser Straße 38-40 (Bushaltestelle Eppenhauser Brunnen)

Nr. 17: Eppenhauser Straße 3 (neben Bushaltestelle Brunnenstraße)

 

Hochschulviertel:

Nr. 15: Bolohstraße 58 (neben Bushaltstelle Bolohstr.)

Nr. 17: Bushaltestelle Tondernstraße

 

 

Mitte/ Gebiet Kuhlerkamp:

Nr. 15:  ckingschulstraße (Bushaltestelle Kuhlerkamp)

  mit Vorbehalt, da im Wendebereich der Busse liegend

Nr. 17: Heinrichstraße (ggü. Bushaltestelle Albrechtstraße)

 

Wehringhausen:

Nr. 3:  Buscheystraße 64

Nr. 4:  Eugen-Richter-Straße 47 (neben Bushaltestelle Eugen-Richter-Str.)

 

als weitere verbindliche, stationsgebundene Abstellflächen auszuweisen.

Ergänzender Hinweis zu denen in der Liste aufgeführten Standorten der Innenstadt:

Die Standorte Nr. 1 (Emilienplatz 2), Nr. 2 (Mühlenstraße 2), Nr. 5 (Potthofstraße 8), Nr. 8 (ggü. Viktoriastraße 1a), Nr. 10 (Elberfelderstraße/ Einmündung Grabenstr.), Nr. 13 (Bahnhofstraße 5), Nr. 14 (Hauptbahnhof) aus der Liste für Hagen-Mitte sind bereits als feste, stationsgebundene Abstellflächen in der Innenstadt eingerichtet worden.

Siehe hierzu auch Vorlage bzw. Drucksache 0334/2024, über die am 25. April 2024 in der Sitzung der Bezirksvertretung Hagen-Mitte beraten worden ist.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

Insbesondere Menschen mit Behinderung sind durch verkehrswidrig abgestellte E-Tretroller in Haltestellenbereichen gefährdet und in der notwendigen Bewegungsfreiheit eingeschränkt, sodass sie von der hier vorgeschlagenen Stationsbindung profitieren werden.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

Mikromobilitätsangebote haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die nachhaltige Mobilität.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.    Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

X

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Beschlüsse

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26.11.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

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30.01.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen