Beschlussvorlage - 0770/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Pocket Park Elbers
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.03.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.04.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.04.2010
|
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt,
- die Ausbauplanung für die Freizeitanlage „Pocket-Park Elbers“, nach Schaffung der baurechtlichen und sonstigen Voraussetzungen in der vorgestellten Form zu realisieren.
- ein Umbewilligungsantrag bei der Bezirksregierung in Arnsberg zu stellen, um die Zuwendung den höheren Ausbaukosten anzupassen.
- die Maßnahme in der Dringlichkeitsliste für das Haushaltsjahr 2010 aufzunehmen und die Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg einzuholen
Die ermittelten Folgekosten sind in den Haushalt einzustellen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Auf Beschluss des Rates vom 30.08.2007 soll auf dem
Grundstück Frankfurter Straße / Ecke Elbershallen im Rahmen der Fördermaßnahme
Stadtumbau West eine Grünfläche mit Freizeiteinrichtungen für Jugendliche ab 12
Jahre entstehen.
Nachdem die Bezirksregierung mit Datum v. 12.01.2009
endgültig die Zustimmung erteilte, werden z. Z. noch die planungsrechtlichen
und sonstigen Voraussetzungen geschaffen, um das Vorhaben realisieren zu
können.
Die Anlage besteht aus einem Aufenthaltsbereich mit
Sitzmöglichkeiten, einem 18x38 m großen Bolzplatz sowie einer Streetballanlage.
Der Bolzplatz und die Streetballanlage werden eingefasst durch 1 – 1,5 m
hohe Gabionenwände die zusammen mit Geländeanfüllungen und einer Begrünung mit
Bäumen und Sträuchern eine Abschirmung gegenüber der umgebenden Wohnbebauung
bewirken. Ein 3,0 m hoher Ballfangzaun in der Pflanzfläche oberhalb der
Gabionenwand am Bolzplatz, der mit Kletterpflanzen berankt werden soll,
verstärkt die Eingrünung. Die Sportflächen und die Wegeflächen werden mit einer
farbigen Asphaltdecke befestigt, die im Eingangsbereich durch Rasenflächen
unterbrochen wird. Außer dem Lärmschutz ist bei der Realisierung des Vorhabens
auch der Altlastenaspekt von besonderer Bedeutung.
Begründung
Ausgangs- und Beschlusslage
Die Anlegung einer
Grünfläche mit Freizeiteinrichtungen ist unter dem Titel „A 2 Pocket -
Park Elbers “ Teil des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
Hagen-Oberhagen / Eilpe im Rahmen der Fördermaßnahme Stadtumbau West.
Nach Beschluss durch den Rat
der Stadt vom 30.08.2007 soll das Vorhaben als Maßnahme 1. Priorität realisiert
werden, sobald die planungsrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen geschaffen
sind.
Eine Bewilligung von
Stadterneuerungsmitteln des Landes erfolgt mit dem Änderungsbescheid der
Bezirksregierung vom 20. 11.2007 zum Zuwendungsbescheid vom 23.11.2006.
Mit Datum v. 12.01.2009 wird
durch die Bezirksregierung mitgeteilt, dass unter Zurückstellung von Bedenken
die Grünanlage an der Frankfurter Straße in der geplanten und bewilligten Weise
umgesetzt werden kann.
Aktueller Sachstand
Das geplante Vorhaben wird
durch mehrere Randbedingungen erschwert. Außer dem Umstand, dass es sich bei
dem Grundstück, aufgrund einer früheren Nutzung als Brennstoffhandel und
Tanklager, um eine Altlastenverdachtsfläche handelt, ist die zu erwartende
Lärmimmission der geplanten Freizeitanlage in unmittelbarer Nähe von Häusern
mit Wohnnutzung evtl. problematisch.
Folgende
vorbereitende Maßnahmen wurden bisher durchgeführt:
-
Erstellung eines
Lärmimmissionsgutachtens,
-
Durchführung
einer Baugrunduntersuchung aufgrund des Altlastenverdachts,
-
Abriss eines auf
dem Grundstück stehenden Gebäudes,
-
Schaffung von
Planungsrecht durch Änderung des Bebauungsplanes „6/99 (512) Elbersdrucke“.
Vor
der Realisierung der geplanten Freizeitanlage müssen außerdem noch folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
-
Verlegung des
verrohrten Buntebachs zwischen der Frankfurter Straße und dem Elbers Parkhaus
in den Bereich der geplanten Grünfläche,
-
Erteilung einer
Baugenehmigung
Im Einzelnen:
Lärmschutz
Nach den vorliegenden
Lärmschutzuntersuchungen des Ing.-Büros Buchholz mit Datum v. 14.06.2007 bzw.
15.05.2009 ist davon auszugehen, dass die Lärmrichtwerte für die Tagesstunden
sicher eingehalten werden. Für die Nachstunden nach 22.00 Uhr kann dies nicht
gewährleistet werden. Deshalb wird lt. Gutachten eine Beschilderung zur
Begrenzung der Nutzungszeiten als erforderlich angesehen. Evtl. Konflikte
aufgrund einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung der Einrichtung können dadurch
allerdings nicht ausgeschlossen werden, zumal diesbezüglich bereits ein
Einspruch zum Bebauungsplan einging.
Nach den Erfahrungen mit
Rechtstreitigkeiten zu bestehenden Bolzplätzen ist davon auszugehen, dass in
einem evtl. Streitfall eine Beschilderung durch ein Gericht nicht als
ausreichend angesehen wird, und dass die Stadt Hagen aufgefordert werden
könnte, eine missbräuchliche Nutzung des Bolzplatzes effektiv zu unterbinden.
Dieses hätte zur Folge, dass
sowohl der Bolzplatz als auch die Streetballanlage komplett eingezäunt und die
Zugänge durch Tore in den Ruhezeiten geschlossen werden müssten. Aus bautechnischen Gründen müsste dann der
Zaun allerdings schon bei der Erstellung der Gesamtanlage eingebaut werden. Der
Schließdienst würde später bei Bedarf kostenfrei für die Stadtverwaltung Hagen durch
ein benachbartes Tochterunternehmen erfolgen.
Altlastenuntersuchung
Ein Baugrundgutachten der
Ingenieurgesellschaft Mull und Partner liegt seit dem 08.06.2009 vor. Außerdem
wurde eine ergänzende Untersuchung zu einigen im Untergrund vorhandenen Tanks
erforderlich, die mit Datum v. 14.07.2009 übersandt wurde.
Ergebnis:
-
Ein akutes
Sanierungserfordernis wurde nicht festgestellt.
-
Eine evtl.
Gefährdung für das Grundwasser wird aufgrund der festgestellten Wasserunlöslichkeit
der vorgefundenen Substanzen ausgeschlossen.
-
Die geplante
Nutzung der Fläche als Freizeitanlage ist aus bodenschutzrechtlicher Sicht
unter einigen Auflagen möglich.
-
Die vorhandenen
Tanks können nach Durchführung von Sanierungsarbeiten im Gelände verbleiben.
-
Auf dem
Grundstück lagernder Boden kann im Bereich der geplanten Pflanzflächen unter
einer mind. 35 cm starke Abdeckung aus unbelastetem Boden wahrscheinlich wieder
eingebaut werden. Eine abschließende Beurteilung dazu steht noch aus.
-
Die Erdarbeiten
im Zusammenhang mit der Ausführung der Maßnahme sind insgesamt unter
gutachterlicher Begleitung durchzuführen.
Gebäudeabriss und
Bachverlegung
Nachdem das auf dem
Grundstück stehende Gebäude bereits abgerissen wurde, steht als letzte eigenständige
Baumaßnahme vor Herstellung der Freizeitanlage eine Verlegung des verrohrten
Buntebachs in den Bereich der geplanten Grünfläche an. Die Bachverlegung
befindet sich in der Vorbereitung. Der Auftrag ist bereits vergeben. Sobald die
Witterungsverhältnisse es zulassen wird mit der Baumaßnahme begonnen.
Planungs- und Baurecht
Im Verfahren zur Änderung
des o. g. Bebauungsplanes ist im Juni / Juli 2009 die öffentliche Auslegung
durchgeführt worden. Seit dem 18.09.2009 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.
Gestaltung der Anlage
Allgemeines
Durch die geplante
Grünanlage soll insbesondere der Bedarf der Altersgruppe der über 12 – jährigen
an Aufenthalts- und Freizeitangeboten abgedeckt werden. Ein besonderer Bedarf
an entsprechenden Einrichtungen für diese Altersgruppe und in dieser Gegend war
bekannt bzw. wurde im Rahmen von Untersuchungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes
bestätigt.
Ein erstes Plankonzept wurde
im Mai 2007 erstellt und als Teilmaßnahme des städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes Oberhagen / Eilpe zur Förderung angemeldet. Die Planung
sieht eine dreiteilige Anlage mit einem Sitz- und Aufenthaltsbereich in der
Nähe der Frankfurter Straße, einem Bolzplatz im zentralen Bereich sowie eine
Streetballanlage am nördlichen Ende in der Nähe der Zufahrt zum Elbersparkhaus
vor. Den Übergang zur Straße bildet eine Reihe mittelgroßer Bäume.
Der Aufenthaltsbereich in
der Nähe der Frankfurterstraße wird in seiner Form und Struktur durch den
Verlauf der wichtigsten Wege bestimmt, die den Platz queren bzw. die Anlage
erschließen, sowie durch die gabionengefassten, baumüberstandenen
Pflanzflächen, die dem zentralen Sitzplatz eine Anlehnung geben und den Eingang
zum Bolzplatz bilden.
Die Wege- und Platzflächen
werden mit einer farblich gestalteten Asphaltdecke befestigt, um eine
wetterunabhängig gut nutzbare Fläche zu erhalten. Den Spielfeldrand des Bolzplatzes
sowie der Streetballanlage bilden 3-reihige Pflasterbahnen. Die Begrenzung der
Spielfelder sowie der Wurfbereich unter dem Streetballkorb soll farbig markiert
werden.
Im Übergangsbereich zum
Gehweg an der Frankfurter Straße wird die befestigte Fläche durch Rasen
unterbrochen. Insgesamt 6 Bänke laden vor dem Hintergrund raumbildender Bäume zum Verweilen ein.
Lärmschutz
Aufgrund der Lage innerhalb
eines Mischgebietes, bei relativ geringem Abstand zu Gebäuden mit Wohnnutzung,
wurde einer Abschirmung der Anlage zur Minimierung der Lärmimmission besondere
Bedeutung beigemessen. Dazu sind bauliche Maßnahmen vorgesehen, die durch eine
geeignete Bepflanzung in ihrer Wirkung optisch unterstützt werden.
Nach der vorliegende
Ausbauplanung sollen die Längsseiten des Bolzplatzes, der etwa 50 cm tiefer als
das umgebende Gelände liegt, durch 1,50 m hohe Gabionenwände gebildet werden,
während die ca. 1,0 m tiefer liegende Streetballanlage, durch eine 1 m hohe
Gabionenwand halbkreisförmig begrenzt wird.
Begrünung
Das Geländeniveau der
Pflanzflächen, die als grünes Band die Spiel- und Sportflächen umgeben,
schließt ca. 20 cm unter der Gabionenoberkante an und fällt zum Gehweg hin
leicht ab.
Die Pflanzung entlang des
Bolzplatzes ist ca. 2,50 bzw. 3,75 m breit, während die Streetballanlage in
einer Breite von bis zu 6,50 m mit Bäumen und halbhohen Sträuchern eingegrünt
wird.
Ausstattung
Die Gabionenwände entlang
des Bolzplatzes werden durch einen ca. 3 m hohen Ballfangzaun in der oberhalb
liegenden Pflanzfläche ergänzt, wodurch sich eine Ballfangeinrichtung mit ca.
4,50 m Gesamthöhe ergibt. Im Hinblick auf die angestrebte gute Eingrünung der
Freizeitanlage soll dieser Zaun berankt werden.
Auf den Stirnseiten des
Bolzplatzes sind zusätzlich Ballfangzäune in 6 m Höhe vorgesehen. Die
Ballfangzäune werden im Hinblick auf den Lärmschutz in einer körperschallisolierten
Ausführung hergestellt.
Im Hinblick auf eine evtl. Rechtsauseinandersetzung
wird die Gesamtanlage so konzipiert, dass später verschließbare Eingangstore
eingebaut werden und dass auch die Streetballanlage mit einem 2 m hohen Zaun auf
der Gabionenwand verschlossen wird.
Altlastabhängige
Vorgehensweise
Im
Bereich der Vegetationsflächen wird der anstehende belastete Boden mit einer
mindestens 35 cm starken Schicht aus unbelastetem Boden abgedeckt.
Die
im Untergrund vorhandenen Tanks verbleiben im Gelände. Dazu wird bei einem Tank
die mineralölbelastete Granulatverfüllung abgesaugt und beseitigt. Der Tank
wird neu verfüllt während ein anderer, unvollständig verfüllter Tank aus
statischen Gründen nachverfüllt wird.
Die
Erdarbeiten im werden insgesamt unter gutachterlicher Begleitung durchgeführt.
Finanzierung:
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten
wurden mit 255.000 € ermittelt und liegen etwas über den im Zusammenhang
mit dem Konzept vom Mai 2007 ermittelten Kosten von 225.000 €, die dem
Zuwendungsantrag zugrunde lagen. Durch die zusätzliche Einfriedung einschl. der
dazugehörigen Tore erhöhen sich die Ausbaukosten um weitere 15.000,-- € auf gesamt 270.000,--
€.
Es liegt für diese Maßnahme
eine Zuwendungsbewilligung über 180.000,-- € vor, die aufgrund der im
Zuwendungsantrag genannten ersten Kostenschätzung von 225.000,-- €
erteilt wurde. Durch die fortgeschriebene Ausbauplanung erhöhen sich die
Gesamtkosten auf 270.000,-- €. Auf Grund der Kostenerhöhung muss ein
Umbewilligungsantrag mit entsprechender Begründung gestellt werden, damit die
Zuwendung auf 216.000,-- € angepasst wird.
Für den Umbewilligungsantrag
ist es erforderlich, dass zuvor der Ausbaubeschluss der Stadt Hagen vorliegt.
Ferner sind die Regelungen
des § 82 GO NRW hinsichtlich der vorläufigen Haushaltsführung zu beachten. Mit
der Realisierung der Maßnahme kann daher erst nach der Genehmigung der der
Bezirksregierung vorzulegenden Dringlichkeitsliste für das Haushaltsjahr 2010
begonnen werden.
Die Finanzierung erfolgt
vorbehaltlich der endgültigen Grundsatzentscheidung der Bezirksregierung
Arnsberg über die Maßnahme „Stadtumbau West“.
Zeitplan
Sobald die zuvor benannten
Genehmigungen vorliegen kann die Baumaßnahme ausgeschrieben werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
270.000,00 € |
|||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter: Aufgrund der gestiegenen Gesamtkosten soll ein
Antrag auf Umbewilligung von Zuwendungen
erfolgen, um möglichst eine Erhöhung der
Zuschüsse auf 216.000,--
€ zu erreichen. |
180.000,00 € |
|||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil Entsprechend
würde sich der Eigenanteil auf
54.000 € verringern, wodurch sich folglich auch die
Kreditfinanzierungskosten und Nettofolgekosten reduzieren. |
90.000,00 € |
|||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||
|
Teilfinanzplans |
5112 |
,
Teilfinanzstelle |
5000096 |
|
||||||||
|
|
||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||
|
Betrag |
270.000,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
270.000,00 € |
||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
|||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
||||||||
|
4) Folgekosten |
|
||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
4.500,00€ |
||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) 5 % |
|
||||||||||||||
|
b) Unterhaltsaufwand je Jahr |
9.470,00€ |
||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
|
||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
|
||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
|||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
13.500,00€ |
||||||||||||||
|
Zwischensumme |
27.470,00€ |
||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
9.000,00€ |
||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
18.470,00€ |
||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
|||||||||||||||
|
Die
Gesamtausgaben in Höhe von 270.000 € für den Ausbau der Freizeitanlage
„ Pocket Park Elbers“ führen zu einer Aktivierung in der
Anlagenbuchhaltung (Aktivseite der Bilanz). Unter der
Voraussetzung der Genehmigung des Umbewilligungsantrages ist ein Sonderposten
zu passivieren. Dieser wird entsprechend der Abschreibungen der aktivierten
Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. |
|||||||||||||||
