Beschlussvorlage - 0669/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1/08 (597) - Wohnbebauung - Ergster Weg Nord - hier:a) Beschluss zur Verkleinerung des Plangebietesb) Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.09.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.09.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
01.10.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.10.2009
| |||
|
|
15.12.2009
| |||
|
|
23.03.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.10.2009
| |||
|
|
17.12.2009
| |||
|
|
25.03.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/08 (597) „Wohnbebauung Ergster Weg – Nord“ nebst Begründung vom 26.08.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Ergster Weges und nördlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Berchum, Flur 2, und umfasst die Flurstücke 152, 236 teilweise, 799 teilw., 800, 894 teilw., 895, 897, 898 und 899.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll
die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Verfahren des
Bebauungsplanes Nr. 1/08 (597) „Wohnbebauung Ergster Weg –
Nord“ wurde mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen am 06.03.2008
eingeleitet.
Als nächster
Verfahrensschritt wurden die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange beteiligt.
Die Bürgeranhörung
hat am 10.04.2008 in Berchum stattgefunden.
Der nun anstehende
Verfahrensschritt, die öffentliche Auslegung, soll mittels dieser
Verwaltungsvorlage beschlossen werden. Damit wird zugleich die Verkleinerung
des Geltungsbereiches beschlossen.
Nach Beschluss dieser
Vorlage wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes durchgeführt.
Begründung
Zu Beschluss Punkt a): Verkleinerung des Plangebietes
Der ursprüngliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzte an das Grundstück der
Jugendbildungsstätte „esw“ an. Bereits die frühere Satzung gemäß §
34 BauGB sah hier eine Bebaubarkeit nur unter der Voraussetzung gegeben, dass
die esw eine Nutzungsänderung vornähme, die eine Einhaltung der
schalltechnischen Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete im geplanten
Baugebiet zur Folge hätte. Eine entsprechende Nutzungsänderung ist in
absehbarer Zeit jedoch nicht zu erwarten und aktive Schallschutzmaßnahmen an
der Lärmquelle, dem Kreativzentrum der Jugendbildungsstätte, werden vom
Betreiber abgelehnt. Eine „heranrückende“ Wohnbebauung, die näher
an der esw als das vorhandene Wohnhaus Ergster Weg 57 errichtet würde, wäre
durch Baumaßnahmen auf dem Baugrundstück selbst vor den Schallimmissionen zu schützen,
die durch Feierlichkeiten im Kreativzentrum ausgelöst werden. Da solche
baulichen Maßnahmen aufwendig sind und für sich selbst (Abstand-) Flächen in
Anspruch nehmen, wie z.B. bei einer Lärmschutzwand, würden Bauvorhaben an
dieser Stelle unwirtschaftlich. Der Immissionsschutz wird hier aus
wirtschaftlicher und planerischer Sicht günstiger durch eine Vergrößerung der
Distanz zur Lärmquelle erzielt. Die
Verkleinerung des Plangebietes im nördlichen Bereich ist somit die Konsequenz
aus dem „Abrücken“ der Wohnbebauung von der Jugendbildungsstätte.
Für den Süden des
Plangebietes, die Grundstücke Lichtenböcken 55 bis Ergster Weg 53 betreffend,
wird kein Planungserfordernis gesehen. Die Grundstücke sind bereits bebaut und
weitere Bauvorhaben sind gemäß § 34 BauGB im Zusammenhang mit der bestehenden
Bebauung zulässig, unter der Maßgabe, dass sie sich nach Art und Maß in die
nähere Umgebung einfügen. Die Verkleinerung des Plangebietes im südlichen
Bereich entspricht dem Wunsch der Eigentümer, die eine
„Überplanung“ ihrer Grundstücke ablehnen, die somit aus dem
Geltungsbereich fallen.
Zu Beschluss Punkt b): Auslegungsbeschluss
Nach Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch den Ratsbeschluss vom
06.03.2008 hat eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange stattgefunden. Dazu wurde ihnen der Bebauungsplanvorentwurf am
18.03.2008 zugeleitet. Die Abfrage des Umfanges und Detaillierungsgrades der
umweltrelevanten Inhalte und der Umweltprüfung hat bereits in einem
Scopingtermin am 05.03.2008 stattgefunden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde als Bürgeranhörung
am 10.04.2008 im Gemeindehaus der ev. reformierten Kirchengemeinde Berchum, Auf
dem Blumenkampe 8, durchgeführt.
Die Bedenken der Gegner einer Ausweisung von Wohngebieten am Ergster Weg
richten sich vorwiegend gegen eine Zunahme der Verkehrsbelastung im Ortsteil Berchum.
Der Straßenausbau ist unbefriedigend und
die Verkehrssituation kann tatsächlich nicht als optimal bezeichnet werden. In
Anbetracht der Größenordnung jedoch, Berchum hat ca. 1.500 Einwohner, sind ca.
20 zusätzliche Wohneinheiten, bedingt durch die Bebauungspläne Ergster Weg -
West und - Nord zusammen, in Hinblick auf die Verkehrsentwicklung
vernachlässigbar.
Vom 3. bis 8. April 2008 fanden in den Straßen Am Linnufer und Ergster
Weg Verkehrszählungen statt. Am Linnufer wurde eine tägliche Verkehrsbelastung
in beide Richtungen von 4.146 Kfz. gezählt. An der Zählstelle im Ergster Weg
unterhalb der Jugendbildungsstätte wurden am Samstag 524 Fahrzeuge, ansonsten
zwischen 300 und 375 Fahrzeuge pro Tag gezählt.
Zu beachten ist die Verhältnismäßigkeit. Verfügen die Haushalte im
Schnitt über 1,5 PKW, entstehen durch die ca. 20 geplanten Wohneinheiten in der
morgendlichen Spitzenstunde eine Mehrbelastung von voraussichtlich 10 PKW, also
alle 6 Minuten ein zusätzliches Fahrzeug. Diese geringe Zunahme des Erschließungsverkehrs
bewegt sich noch in einem überschaubaren Rahmen und begründet allein keinen größeren
Ausbau der übergeordneten Infrastruktur.
Das Protokoll der Bürgeranhörung vom 10.04.2008 ist Anlage dieser
Verwaltungsvorlage.
Den in der Bürgeranhörung geäußerten Befürchtungen, dass mit Ausweisung
allgemeiner Wohngebiete (WA) ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und
Sicherheitsrisiko verursacht würde, wird mit einschränkenden Festsetzungen
Rechnung getragen. Die Zahl der
Wohnungen pro Wohngebäude wird auf maximal 2 begrenzt, um große
Mehrfamilienhäuser auszuschließen. Die nach Baunutzungsverordnung ausnahmsweise
zulässigen Nutzungen für WA wie Beherbergungsgewerbe, Tankstellen usw. werden
gänzlich ausgeschlossen.
Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. Andere zulässige Nutzungen
wie Läden, Wirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe dürfen lediglich der
Versorgung des Wohngebietes dienen, was aufgrund der geringen Größe eine sehr
starke Einschränkung darstellt. Darüber hinaus bedingt die Lage und Größe der
Baugebiete einen engen Rahmen für weitere zulässige Nutzungen: Anlagen für
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Diese
Anlagen wären nur in geringer Größe möglich und müssten sich der Wohnnutzung
unterordnen.
Auf Anregung der Bauordnung wurden hinsichtlich passiver
Schallschutzmaßnahmen Festsetzungen getroffen und Hinweise eingebracht.
Aufgrund der vorgebrachten Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde wurden
textliche Hinweise zum Bodenschutz in den Bebauungsplanentwurf
aufgenommen.
Nachdem mit den Beteiligten und Fachämtern die offenen Fragen geklärt
und die erforderlichen Fachbeiträge erarbeitet wurden, liegt jetzt der
Bebauungsplanentwurf vor. Mit diesem Beschluss kann die öffentliche Auslegung
durchgeführt werden.
Bestandteile der
Vorlage :
·
Protokoll der
Bürgeranhörung vom 10.04.2008
·
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 1/08 (597) „Wohnbebauung Ergster Weg – Nord“
vom 26.08.2009.
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
zum Bebauungsplan Nr. 01/08 (597) „Wohnbebauung Ergster Weg – Nord“,
Ökoplan - Bredemann,
Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen, im November 2008
- Artenschutzrechtliche
Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 01/08 (597) „Wohnbebauung Ergster Weg
– Nord“, Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen,
im Oktober 2008
Folgende Gutachten,
das als Anlage der Begründung zugleich Bestandteil des Bebauungsplanes ist,
wird in den Sitzungen der politischen Gremien bereitgehalten und ist zudem im
Internet über das „Allris“- Informationssystem abrufbar:
Ing.-Büro für Akustik
und Lärmimmissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:
- GERÄUSCH-IMMISSIONSGUTACHTEN
bezogen auf eine nach § 34 (4) BauGB geplante Wohnbebauung am Ergster Weg
/ Lichtenböcken in Hagen-Berchum,
Hagen, den 06.11.2006 - ERGÄNZUNG zum GERÄUSCH-IMMISSIONSGUTACHTEN
bezogen auf eine nach § 34 (4) BauGB geplante Wohnbebauung am Ergster Weg
/ Lichtenböcken in Hagen-Berchum (Planänderung),
Hagen, den 16.01.2007 - 2. ERGÄNZUNG zum GERÄUSCH-IMMISSIONSGUTACHTEN
bezogen auf eine nach § 34 (4) BauGB geplante Wohnbebauung am Ergster Weg
/ Lichtenböcken in Hagen-Berchum, (Bolzplatzgeräusche)
Hagen, den 30.05.2007
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
|||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
|||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
|||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||
|
Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
|
|
||||||||
|
|
||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||
|
Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
|||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
||||||||
|
4) Folgekosten |
|
||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
|||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
|||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
55,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
396,3 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
562,6 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
148,5 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
145,7 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
183,5 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
389,2 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
204,1 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
172,6 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
|||
|
12
|
(wie Dokument)
|
597,9 kB
|

23.03.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/08 (597) –
Ergster Weg Nord -, da eine Herausnahme des Flurstücks 894 nicht ermöglicht
wurde.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |