23.03.2010 - 8 Bebauungsplan Nr. 1/08 (597) - Wohnbebauung - E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 23.03.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Ramrath verweist auf die einstimmige und
mehrheitliche Beschlussfassung durch
Umweltausschuss und Landschaftsbeirat. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg habe
abgelehnt. Diese Vorlage sei in der Dezember-Sitzung dieses Ausschusses mit der
Maßgabe vertagt worden, dass eine Kompromisslösung ausgelotet werden sollte, ob
eine Einschränkung des Plangebietes möglich sei, um den Konflikt mit der
Jugendbildungsstätte abzuschwächen. Nach Rückmeldungen auch aus den Fraktionen
sei dies wohl nicht erreicht worden. Auch aus Investorenrichtung sei keine
Meldung gekommen, dass die entscheidende Parzelle aus der Planung
herausgenommen werde könnte. Dies sei die derzeitige Situation.
Herr Romberg macht den folgenden
Beschlussvorschlag, dass der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat die Einstellung
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/08 (597) Ergster Weg Nord empfehle, da eine
Herausnahme des Flurstücks 894 nicht ermöglicht wurde.
Herr Oberste-Berghaus bittet darum, diesen
Beschluss heute noch nicht zu fassen, da es niemandem schade, wenn hiermit noch
gewartet würde. Es sollte noch eine Zeitspanne von 2-3 Monate hinzu gegeben
werden.
Herr Thieser betont, dass dem Antrag der
CDU-Fraktion gefolgt werden solle und somit der Verwaltungsvorschlag abgelehnt
würde. Diese Entscheidung erfolge nach der derzeitigen Sachlage.
Herr Schädel berichtet, dass die Verwaltung
vorgeschlagen habe, das Plangebiet zu verkleinern, was bedeute, dass zwischen
Jugendbildungsstätte und möglicher Bebauung eine freie Zone geschaffen würde.
In Gesprächen sei auch vereinbart worden, weitere Flächen heraus zu nehmen.
Dies beträfe jedoch nicht das Flurstück 894, da die Investoren dann keine
Entwicklungsmöglichkeit mehr sähen.
Herr Klinkert bemerkt, dass er der Einstellung
des Verfahrens zustimmen werde.
Auf seine Frage hin, ob die Gründe für die
Niederlage im Normenkontrollverfahren zur damaligen Satzung nach § 34 BauGB
auch für das jetzige Bebauungsplanverfahren gelten und evtl. wieder zu einer
Niederlage führen würden, antwortet Herr Schädel, dass es heute große
Unterschiede zum damaligen Satzungsverfahren gebe. Es habe jetzt zwei kleinere
Bebauungsplanverfahren gegeben, wovon eines bereits rechtskräftig sei. Im
Gegensatz zum damaligen Satzungsverfahren seien weitere vertiefende Gutachten erstellt
worden. Auch die Abwägung sei jetzt wesentlich konkreter. Ordnungsgemäß abgearbeitet
seien auch insbesondere Lärmschutz, Verkehrserschließung und Ver- und
Entsorgung. Er sei überzeugt, dass dieser Bebauungsplan einer gerichtlichen
Überprüfung standhalten würde.
Die Herren Arnusch und Reinke betonen, dass die
Bezirksvertretung Hohenlimburg mit großer Mehrheit nach langen Diskussionen
auch vor Ort dieses Verfahren abgelehnt habe. Dies betreffe nicht jegliche
Wohnbebauung in diesem Bereich, da dem Bebauungsplan Ergster Weg West
zugestimmt worden sei.
Herr Dr. Ramrath lässt über den nachfolgenden
Beschlussvorschlag abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
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