Beschlussvorlage - 0245/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG) in der zurzeit gültigen Fassung werden als ständige Mitglieder mit beratender Stimme die nachfolgenden Personen berufen:

 

  1. Als Vertreterin der evangelischen Kirche Frau Dr. Christine Kress

 

  1. Als Vertreter der katholischen Kirche Herr Karl-Heinz Schäfers

 

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Sachverhalt

Begründung

Gemäß § 85 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG) in der zurzeit gültigen Fassung wird der Schulausschuss nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze zusammengesetzt. Je eine oder ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen.

 

Die evangelische Kirche hat für die begonnene Wahlperiode Frau Dr. Christine Kress benannt. Von der katholischen Kirche wurde Herr Karl-Heinz Schäfers benannt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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23.03.2010 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen