23.03.2010 - 2 Berufung von jeweils einem Vertreter der kathol...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Neuhaus/CDU stellt als Nachfolgerin von Frau Opitz, Frau Reusch, dem Schulausschuss vor.

 

Frau Neuhaus/CDU vereidigt Herrn Schäfers, Vertreter der katholischen Kirche, Frau Dr. Kress, Vertreterin der evangelischen Kirche, und Herrn Piotrowski/FDP, der als vertretendes Mitglied des Schulausschusses erstmalig an einer Sitzung teilnimmt.

 

Anschließend lässt Frau Neuhaus/CDU über die Berufung von jeweils einem Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche als ständige Mitglieder des Schulausschusses abstimmen.

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Beschluss:

Gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG) in der zurzeit gültigen Fassung werden als ständige Mitglieder mit beratender Stimme die nachfolgenden Personen berufen:

 

  1. Als Vertreterin der evangelischen Kirche Frau Dr. Christine Kress
  2. Als Vertreter der katholischen Kirche Herr Karl-Heinz Schäfers
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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen