Beschlussvorlage - 0189/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 9/00 (527)1. Änderung nach § 13 BauGBBahnhhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße - VARTAa) Beschluss über die Veränderung des Plangebietesb) Offenlegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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16.03.2010
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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17.03.2010
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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18.03.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.03.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.03.2010
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Beschlussvorschlag
a) Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Veränderung des Plangebietes.
Geltungsbereich:
Die Plangebietsgrenze verläuft am
westlichen Ufer der Ennepe entlang bis zur Brücke Weidestraße, ab hier entlang
der Kuhlestraße bis zum Haus Nr. 10, dann die Kuhlestraße querend auf der
östlichen Seite des Vereinsgebäudes Nr. 15 entlang bis zu dem vorhandenen
Fußweg, dann die Böschung zu den Bahngleisen hinab, hier dem Böschungsfuß
folgend nach Süden und im weiteren Verlauf vor den Nordseiten der Gebäude
ehemals VARTA das Gelände querend bis zur Ennepe.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser
Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
b) Der Rat der Stadt
beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
9/00 (527) 1. Änderung nach § 13 BauGB
„Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt -Wehringhauser Straße – VARTA-“
nebst der Begründung vom 25.02.2010 nach § 3
Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil
dieses Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung im zweiten Quartal dieses Jahres durchgeführt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Neuanbindung des Kuhlerkamps rückt jetzt weiter von der Ennepe ab und
wird in einem bogenförmigen Verlauf an die Kuhlestraße angebunden. Hierfür ist
die Bebauungsplanänderung notwendig.
Begründung
1.
Vorlauf
Weil die Gleistrasse
zwischenzeitlich von der Stadt erworben wurde, kann für die neue Anbindung des
Kuhlerkamps ein günstigerer Verlauf gewählt werden. Die Vor- und Nachteile
dieser geänderten Planung wurden in der Sitzungsvorlage vom 11.09.2009
(Drucksachennummer 0784/2009) dargestellt und die Einleitung des Änderungsverfahrens
vom Rat der Stadt am 08.10.2009 beschlossen.
Weil die Planänderung
in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden kann,
erübrigte sich
-
eine vorgezogene
Beteiligung der Bürger (Bürgeranhörung) und
-
eine frühzeitige
Behördenbeteiligung (TöB).
2. Beschreibung der Planänderung
Die
geänderte Linienführung der Straße schließt an dem in Lage und Höhe unveränderten
Kreisverkehr an und verläuft in einem leichten Bogen zu der Gütergleistrasse.
Die neue Trassenlage wahrt die bestehende Böschung in Richtung der Kleingartenanlagen
Kuhlerkamp und Sonnenberg. In einem Bogen wird auf der Höhe der Wohnhäuser Kuhlestraße
8 und 10 die neue Straße an die Kuhlestraße angebunden.
Durch das Abrücken
der Trasse vom Ennepeufer entsteht eine größere Grünanlage. Eine aufwendige
Sanierung der Ufermauer im Bereich der neuen Straße ist nicht mehr
erforderlich. Sie wird entfernt und eine Böschung angelegt. Für die Änderungen
der wasserbaulichen Maßnahmen wird ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt.
Die bisher geplanten Rad- und Fußwege in der flussbegleitenden Grünfläche
bleiben erhalten.
Im
Bereich der Kuhlestraße entsteht eine höhere Böschung zu der Kleingartenanlage
Kuhlerkamp. Der hierdurch bedingte Flächenverlust der betroffenen Kleingärten
wurde möglichst gering gehalten. Mit der geplanten Straßentrasse wird die
Anbindung der bestehenden Erschließung der Kleingartenanlage Sonnenberg, die im
Bestand von der Kuhlestraße mit bis zu 14% parallel zur Bahn nach Süden
verläuft, abgeschnitten. Die Erreichbarkeit für Kraftfahrzeuge soll über eine
Wegeverbindung in Verlängerung der Leopoldstraße erfolgen. Der heutige
öffentliche Weg zwischen den Kleingartenlagen wird zu Lasten der
Kleingartenanlage Sonnenberg aufgeweitet. Die bestehende bahnparallele
Erschließung dient weiterhin als Sackgasse zur Erschließung und zur Aufnahme
von ruhendem Verkehr für die Kleingartensiedlungen.
Als Ersatz für die
abgebundene Fußwegebeziehung zur Kuhlestraße sieht die Planung eine Treppenanlage
vor. Untersuchungen haben gezeigt, dass ein behindertengerechter Ausbau mit
Rampen aufgrund des großen Höhenunterschiedes
nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu realisieren wäre. Es
wird deshalb auf Rampen verzichtet.
3. Überarbeitung
der Gutachten
3.1 Landschaftspflegerischer
Begleitplan
Aufgrund der
Planänderung war eine Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich.
Durch das Abrücken der Straße erfolgt ein geringerer Eingriff in das Ennepeufer.
Die Maßnahmen im und außerhalb des
Plangebietes erzielen einen Überschuss von insgesamt 15.135 Wertpunkten. Der
geänderte Landschaftspflegerische Begleitplan bezieht sich nicht nur auf das
Gebiet der 1. Änderung sondern auf das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes
Nr. Bebauungsplan Nr. 9/00 Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser
Straße - VARTA. Einzelheiten sind dem Erläuterungsbericht zum
Landschaftspflegerischen Begleitplan / Grünordnungsplan zu entnehmen (siehe
Anlage 1).
3.2 Lärmschutz
Das
Verkehrslärmgutachten wurde ergänzt (siehe Anlage 2), weil die Verschwenkung
der Straße eine neue Betrachtung des Verkehrslärms erforderte. Bei der
bisherigen Planung endete der Straßenausbau aus Richtung der Ennepe gesehen vor
der Unterführung. Die aktuelle Planung sieht einen Straßenausbau bis auf Höhe
des Hauses Kuhlestraße 10 vor. Weil der Verkehrslärm, der von Straßenneubauten
ausgeht, entsprechend der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) bis zum
Ausbauende zu berücksichtigen ist, ergeben sich für die angrenzenden Wohnhäuser
Kuhlestraße 4 bis 10 umfangreichere und höhere Überschreitungen der
Immissionsgrenzwerte. Der Schallschutz soll durch Lärmschutzfenster
gewährleistet werden.
An den Emissionspegeln (Lm,E) der Kuhlestraße ergeben sich durch die Baumaßnahme jedoch keine
Änderungen. Rückt eine Straße mit gleichen Emissionspegeln von der zu
betrachtenden Wohnbebauung ab, kann folglich eine Pegelerhöhung durch die
geänderte Straße (hier der Kuhlestraße) ausgeschlossen werden.
4.
Beschlüsse
Zum Beschluss a)
Aufgrund der
konkretisierten Planung sind geringfügige Änderungen der bisherigen
Plangebietsgrenze notwendig. Im Bereich der Kleingartenanlage Kuhlerkamp
verläuft die Grenze des Plangebiets am oberen Rand der sich ergebenden
Straßenböschung. Nachdem der Verlauf der geplanten Treppenanlage feststeht,
kann hier das Plangebiet verkleinert werden.
Zum Beschluss b)
Mit diesem Beschluss
wird der Bebauungsplan inkl. Begründung als Entwurf beschlossen und für die
Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel zur Offenlage erfolgt die
Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der
städtischen Ämter.
5. Bestandteile
der Vorlage
·
Begründung zur
1. Änderung des Bebauungsplanes vom 25.02.2010
·
Übersichtsplan
zum Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
6. Anlagen
zur Begründung
Diese
Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung ausgewertet und können im
Verwaltungsinformationssystem ALLRIS und als Original in der jeweiligen Sitzung
eingesehen werden.
Anlage 1 Erläuterungsbericht
zum Landschaftspflegerischen Begleitplan / Grünordnungsplan
Aufgestellt
durch die Stadt Hagen / Fachbereich für Stadtentwicklung und Stadtplanung /
18.02.2010
Anlage 2 Verkehrslärmgutachten
Berechnung der Situation durch die im Rahmen der
1. Änderung geplante geänderte Verkehrsführung im Bereich Kuhlestraße vom 26.02.2010
Ergänzung des Gutachtens zum 1. Abschnitt der
Bahnhofshinterfahrung vom 06.09.2007
Ingenieurbüro
für Schall- und Schwingungstechnik ACCON
Köln GmbH, Rolshover Straße 45, 51105
Köln Prüfung des Endzustands mit Fortführung über den Knoten K2
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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123,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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263,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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952,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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