25.03.2010 - 5.17 Bebauungsplan Nr. 9/00 (527)1. Änderung nach § ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.17
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 25.03.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Veränderung des Plangebietes.
Geltungsbereich:
Die Plangebietsgrenze verläuft am
westlichen Ufer der Ennepe entlang bis zur Brücke Weidestraße, ab hier entlang
der Kuhlestraße bis zum Haus Nr. 10, dann die Kuhlestraße querend auf der
östlichen Seite des Vereinsgebäudes Nr. 15 entlang bis zu dem vorhandenen
Fußweg, dann die Böschung zu den Bahngleisen hinab, hier dem Böschungsfuß
folgend nach Süden und im weiteren Verlauf vor den Nordseiten der Gebäude
ehemals VARTA das Gelände querend bis zur Ennepe.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser
Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
b) Der Rat der Stadt
beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
9/00 (527) 1. Änderung nach § 13 BauGB
„Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt -Wehringhauser Straße – VARTA-“
nebst der Begründung vom 25.02.2010 nach § 3
Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil
dieses Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung im zweiten Quartal dieses Jahres durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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123,9 kB
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2
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263,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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952,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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