Beschlussvorlage - 0151/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbildungssituation bei der Stadt Hagen 2010 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Stefan Keßen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
25.02.2010
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Vorlage
spiegelt den aktuellen Sach- und Entscheidungsstand in der Verwaltung im
Hinblick auf die Ausbildungssituation, die mögliche Einstellung von
Auszubildenden im Jahre 2010 ff. sowie
die zu modifizierenden Übernahmeregelungen für die Prüfungsjahrgänge 2010, 2011
und 2012 wider.
Die
Lenkungsgruppe wurde in ihrer Sitzung am 08.02.2010, der Gesamtpersonalrat im
Rahmen des Vierteljahresgespräches am 11.02.2010 bereits gleichlautend
informiert.
Ausdrücklich ist darüber hinaus mitzuteilen, dass zeitgleich die
Gespräche zwischen Oberbürgermeister und
Bezirksregierung Arnsberg (Kommunalaufsicht) im Sinne dieser Verwaltungsvorlage
weiterlaufen. Über den Stand dieser Gespräche wird am 25.02.2010 in der Sitzung
des Rates aktuell berichtet. Abschließend äußern wird sich die Kommunalaufsicht
erst nach dieser Sitzung in Kenntnis der Positionierung des Rates.
Begründung
Ausgangs-/
Ausbildungssituation
Nach
Entscheidung des Verwaltungsvorstandes vom 12.05.2009 hat sich die Stadt Hagen
entschlossen, mit Blick auf das Konsolidierungspotential im Themenfeld
„Personal“ des Berichtes der Zukunftskommission in 2010 keine
Ausbildung durchzuführen. Die Entscheidung wurde dem Personalausschuss
in seiner Sitzung am 19.05.2009 zur Kenntnis gegeben. Ein Empfehlungsbeschluss,
im Jahr 2010 doch Auszubildende einzustellen, wurde in dieser Sitzung
mehrheitlich abgelehnt.
Der Rat der
Stadt Hagen hat daraufhin in seiner Sitzung vom 25.06.2009 den Beschluss
gefasst, die Verwaltung möge 50 Auszubildende im gewerblich-technischen Bereich
einstellen.
Oberbürgermeister
Demnitz hat diesen Beschluss seinerzeit -auch unter Hinweis auf seine originäre
Zuständigkeit- am 30.06.2009 beanstandet; der Rat daraufhin in seiner Sitzung
am 10.09.2009 einen gleichlautenden Beschluss gefasst, den wiederum die
Bezirksregierung Arnsberg mit Wirkung vom 27.11.2009 aufgehoben hat.
An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt,
dass die Verwaltung seinerzeit -und dies gilt bis heute- immer darauf
hingewiesen hat, dass es faktisch unmöglich ist, 50 Auszubildende im
gewerblich-technischen Bereich überhaupt auszubilden. Weil eben die personellen
und organisatorischen Rahmenbedingungen dies nicht hergeben
(s.o.). In einzelnen Bereichen können deshalb
auch keine parallelen Ausbildungsangebote unterbreitet werden. Gem. § 27 Abs. 1
Ziffer 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) dürfen Auszubildende auch nur dann
eingestellt und ausgebildet werden, wenn die Zahl der Auszubildenden in einem
angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der dort
beschäftigten Fachkräfte steht.
Im Jahre 2010 sind dies maximal 33
Ausbildungsplätze, die qualifiziert ausgestattet sind und für die entsprechende
AusbilderInnen zur Verfügung stehen.
Dies soweit die Ausgangssituation.
Einstellung
neuer Auszubildender in den Jahren 2010 ff.
Die Verwaltung schlägt vor, in 2010 noch
10-15 Auszubildende einzustellen. In Abstimmung mit der Agentur für Arbeit
sollen hier kurzfristig Ausbildungsangebote gemacht und Auszubildende
eingestellt werden.
In diesem Rahmen stellt die Verwaltung zum
01.06.2010 acht BrandmeisteranwärterInnen ein, die im Rahmen des gültigen
Funktionsstellenplanes der Feuerwehr zum Ausgleich der planmäßigen Fluktuation
und Wegfall Opt-out-Regelung in den Jahren 2011 bis 2013 erfolgt. Die weiteren
sieben Auszubildenden sollen im gewerblich-technischen Bereich angesiedelt
werden.
Ab 2011 sollen Auszubildende im Rahmen eines
fest zu vereinbarenden Korridors eingestellt werden.
Sofern Ausbildung „über Bedarf“
erfolgt, ist jede Übernahmeverpflichtung auszuschließen.
Grundsätzlich sollten zu Beginn der
Ausbildung keine Übernahmegarantien mehr gegeben werden. Zum Ende der
jeweiligen Ausbildung kann dann eine leistungsabhängige Übernahme nach
entsprechenden Kriterien in Aussicht gestellt werden.
Ausbildungssituation
der städtischen Beteiligungen in 2010
Die Ausbildungssituation im Jahre 2010 bei
den städtischen Töchtern und Beteiligungen macht deutlich, dass die Stadt Hagen
insgesamt ihrer arbeitsmarktpolitischen Verpflichtung nachkommt. Folgende
Rückmeldungen lagen bis zur heutigen Sitzung vor:
Hagener
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we)
·
1
Auszubildende(r) für den Beruf Immobilienkauffrau/-kaufmann
Es gibt keine Übernahmeregelung,
allerdings das Bestreben, bei festgestelltem Bedarf zum Zeitpunkt der
Abschlussprüfung auf eigene Auszubildende zurückzugreifen.
Hagener
Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG)
·
Stellt
insgesamt 12 Auszubildende ein, und zwar für die folgende Berufe:
o 5 Mechatroniker
o 3 Fachkräfte im Fahrbetrieb
o 2 Kaufleute für den Beruf Bürokommunikation
o 2 Fachangestellte für Bäderbetriebe
Es gibt keine
Übernahmeregelung, allerdings das Bestreben, bei festgestelltem Bedarf zum
Zeitpunkt der Abschlussprüfung auf eigene Auszubildende zurückzugreifen.
mark-E AG
·
Stellt
insgesamt 26 Auszubildende ein, und zwar für die folgende Berufe:
o 2 Bachelor of Arts
o 6 Industriekaufleute
o 2 IT-Systemkaufleute
o 3 Elektroniker für Automatisierungstechnik
o 1 Bachelor of Engineering
o 3 Elektroniker für Betriebstechnik
o 5 Industriemechaniker Einsatzgebiet
Instandhaltung
o 2 Anlagenmechaniker Fachrichtung
Rohrsystemtechnik
o 2 Fachangestellte für Bäderbetriebe
Den
Auszubildenden wird eine soziale Übernahme für 1 Jahr zugesichert.
HEB GmbH - Hagener Entsorgungsbetrieb
·
Stellt
insgesamt 3 Auszubildende ein, und zwar für die folgende Berufe:
o 2 KfZ-Mechatroniker
o 1 Industriekauffrau/-kaufmann mit Bachelor
Bei der HEB gibt
es eine soziale Übernahmeregelung zu 2/3 für ein Jahr. Dabei müssen die
Auszubildenden auch in Kauf nehmen, dass die Beschäftigung nicht zwingend in
ihrem erlernten Ausbildungsberuf erfolgt.
Sparkasse Hagen
Zurzeit sind bei der Sparkasse Hagen insgesamt noch 23 Auszubildende für
den Beruf Bankkauffrau/Bankkaufmann beschäftigt (10 Auszubildende werden im
Januar 2011 und 13 Auszubildende werden im Januar 2012 ihre Prüfung ablegen).
10 Auszubildende haben im Januar 2010 ihre Abschlussprüfung bestanden.
·
Zum 1.8.2010 beabsichtigt die Sparkasse Hagen
insgesamt 15 Auszubildende für den Beruf Bankkauffrau/Bankkaufmann
einzustellen.
Die Sparkasse Hagen gibt keine Übernahmegarantie ab. Allerdings bildet
sie mit dem Ziel der langfristigen Personalgewinnung für die Sparkasse Hagen
aus, so dass die Auszubildenden je nach Leistung einen Zeitvertrag bzw.
Dauerarbeitsvertrag erhalten können.
Übernahme
der Auszubildenden in den Prüfungsjahrgängen 2010, 2011 und 2012
133 Auszubildende befinden
sich z. Zt. noch wie folgt in der Ausbildung und absolvieren ihre Prüfungen in
den Jahren 2010, 2011 und 2012:
Prüfung 2010
|
Berufsbild |
Anzahl Auszubildende |
|
BauzeichnerIn |
1 |
|
FachinformatikerIn
(HABIT) |
4 |
|
Fachkraft
Veranstaltungstechnik |
3 |
|
ForstwirtIn |
1 |
|
LandschaftsgärtnerIn |
4 |
|
TischlerIn |
1 |
|
VermessungstechnikerIn |
2 |
|
Fachangestellte/r
Bürokommunikation |
4 |
|
Verwaltungsfachangestellte/r |
9 (davon 1x Soldat) |
|
Stadtinspektor-AnwärterIn |
7 (davon 1x Soldat) |
|
Brandmeister-AnwärterIn |
12 |
Prüfung 2011
|
Berufsbild |
Anzahl Auszubildende |
|
AnlagenmechanikerIn
Sanitär/Heizung/Klima (GWH) |
1 |
|
ChemielaborantIn |
2 |
|
ElektronikerIn (GWH) |
1 |
|
KFZ-MechatronikerIn (37) |
1 |
|
BauzeichnerIn |
1 |
|
Fachangestellte/r
Mediendienste |
1 |
|
FachinformatikerIn
(HABIT) |
3 |
|
Fachkraft
Veranstaltungstechnik |
2 |
|
ForstwirtIn |
1 |
|
LandschaftsgärtnerIn |
4 |
|
VermessungstechnikerIn |
2 |
|
Fachangestellte/r
Bürokommunikation |
4 |
|
Verwaltungsfachangestellte/r |
7 (davon 1x Soldat) |
|
Stadtinspektor-AnwärterIn |
12 (davon 1x Soldat) |
|
Brandmeister-AnwärterIn |
8 |
Prüfung 2012
|
Berufsbild |
Anzahl Auszubildende |
|
KFZ-MechatronikerIn (37) |
1 |
|
Bürokauffrau (GWH) |
1 |
|
FachinformatikerIn
(HABIT) |
3 |
|
Fachkraft
Veranstaltungstechnik |
2 |
|
ForstwirtIn |
1 |
|
LandschaftsgärtnerIn |
4 |
|
VermessungstechnikerIn |
2 |
|
Fachangestellte/r
Bürokommunikation |
5 |
|
Verwaltungsfachangestellte/r |
7 (davon 1x Soldat) |
|
Stadtinspektor-AnwärterIn |
8 (davon 1x Soldat) |
Im Nachgang dazu werden
2013 -aufgrund der längeren Ausbildungsdauer- aus dem Einstellungsjahrgang 2009
noch 2 ChemielaborantInnen und 1 KFZ-MechatronikerIn Prüfung haben.
In einer „sozialen
Übergangslösung“ bis Mitte 2010 befinden sich darüber hinaus weitere 13
MitarbeiterInnen (ehemalige Azubis des Prüfungsjahrganges 2009, die aufgrund
ihrer Prüfungsnote nur befristetet für 12 Monate übernommen wurden)
Die Frage des
„Vertrauensschutzes“ für die o. a. Auszubildenden im Hinblick auf
vorhandene Übernahmeregelungen (Beschluss des Personalausschusses vom
15.02.2006) für die Prüfungsjahrgänge 2010 und 2011 (der Einstellungsjahrgang
2009 = Prüfungsjahrgang 2012 hat keine „Zusagen“ mehr durch die
Verwaltung bekommen) bleibt mit einem „Prozessrisiko“ behaftet. Die
Verwaltung folgt hier einer Einschätzung des KAV, der einen solchen
„Vertrauensschutz“ nicht sieht. Der Gesamtpersonalrat hingegen
sieht eine solche Übernahmeverpflichtung und wird über die Gewerkschaften ggf.
Rechtsschutz anbieten, um diese Frage gerichtlich überprüfen zu lassen.
Die
Verwaltung schlägt in ihrer originären Zuständigkeit für den zuvor genannten
Personenkreis für die Jahre 2010, 2011 und 2012 folgende modifizierte
Übernahmeregelung vor:
o
generelle,
befristete Übernahme aller Auszubildenden für die Dauer von 12 Monaten als
Tarifbeschäftigte(r) zum Zweck einer Orientierung auf dem Arbeitsmarkt
o
Arbeitszeit in
Abhängigkeit der Prüfungsnote
§
(Vorschlag: Noten
1 und 2 = 35 Wochenstunden; Noten 3 und 4 = „2/3 Beschäftigung“ (27
Wochenstunden))
o
flankiert durch
§
eigene Coaching-
und Qualifizierungsmaßnahmen („Bewerbertrainings“) der Stadt Hagen,
§
„Vermittlungsakquise“
der agenturmark (Beteiligung der Stadt Hagen - Ausrichtung als
arbeitsmarktpolitisches Unternehmen sowie Träger der Regionalagentur im Auftrag
des Landes NRW) und
§
Unterstützung der
Bezirksregierung Arnsberg bei Vermittlung in andere Behörden, Kommunen etc.
(„Interkommunale Jobbörse“)
Ausnahmen:
§
unbefristete
Übernahme der 6 Auszubildenden (s. o. = „Soldat“) mit Rechtsanspruch / Übernahmeverpflichtung
nach Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
§
unbefristete
Übernahme der Brandmeister-AnwärterInnen - soweit dies der neue, extern
geprüfte Brandschutzbedarfsplan vorsieht
Einzelfallbedingte
Härtefallregelungen durch Entscheidung des Oberbürgermeisters sind daneben möglich.
Die bestehenden befristeten Arbeitsverträge der o. a.
13 MitarbeiterInnen in der „sozialen Überganglösung“ können aus
heutiger Sicht leider nicht verlängert werden. Hier würde es sich nach der Definition
des Innenministeriums NRW um echte Neueinstellungen handeln, die bei einer
überschuldeten Nothaushaltskommune nicht zulässig sind. Die Verwaltung wird die
Zeit bis zum Auslaufen der Verträge intensiv nutzen, um den Betroffenen andere
Perspektiven zu vermitteln.
Zusammenfassung/Fazit
Die Vorlage spiegelt den aktuellen Stand
wider, der u. a. auch Gegenstand der Gespräche von Oberbürgermeister und
Bezirksregierung ist. Damit soll ein Kompromiss gefunden werden, der einerseits
den Vorgaben des mit breiter Mehrheit vom Rat der Stadt beschlossenen Berichtes
der Zukunftskommission Rechnung trägt und ein genehmigungsfähiges
Haushaltssicherungskonzept 2011 möglich macht und andererseits dem wichtigen
Aufgabenfeld „Ausbildung“ in und bei der Stadt Hagen eine
entsprechende Wertigkeit einräumt.
Da dieser „Spagat“ mehr als schwierig ist, wirbt die Verwaltung bei allen politischen Kräften im Rat der Stadt Hagen für die gefundene Kompromisslinie und ein entsprechendes Mandat für den Oberbürgermeister in den Gesprächen mit der Bezirksregierung Arnsberg. Es ist deutlich zu machen, dass sowohl eine Übernahme von Auszubildenden als auch eine Begründung neuer Ausbildungsverhältnisse aufgrund der Rechtslage nur mit Billigung der Kommunalaufsicht möglich ist.

25.02.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt im Rahmen
seiner Stellenplankompetenz:
Die Stadt Hagen bietet 2010
·
15
Ausbildungsplätze im gewerblich-technischen Bereich und
·
8 Plätze BrandmeisteranwärterInnen
an.
Die z.Zt. geltenden Regelungen zur Übernahme sollen für die
Auszubildenden für den gewerblich-technischen Bereich keine Anwendung finden.
Mit der Entscheidung über das Personalentwicklungskonzept wird der Rat
auch Regelungen zur Übernahme der Auszubildenden empfehlen.
2.
Darüber hinaus empfiehlt der Rat
dem Oberbürgermeister:
a)
Die befristeten Arbeitsverträge der MitarbeiterInnen in der sozialen
Übergangsregelung werden verlängert. Die Verträge sind befristet bis zur
Entscheidung des Rates über das Personalentwicklungskonzept.
b)
Für den Prüfungsjahrgang 2010 ist wie unter a) zu verfahren.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
|
|
X |
Mit Mehrheit beschlossen |