Beschlussvorlage - 0151/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und erklärt sein Einvernehmen im Hinblick auf die Einstellung neuer Auszubildender in den Jahren 2010 ff. sowie die neuen Übernahmeregelungen.

 

Die Vorlage wird insofern zum 25.02.2010 realisiert.

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Sachverhalt

 Kurzfassung

 

Die Vorlage spiegelt den aktuellen Sach- und Entscheidungsstand in der Verwaltung im Hinblick auf die Ausbildungssituation, die mögliche Einstellung von Auszubildenden im Jahre 2010 ff.  sowie die zu modifizierenden Übernahmeregelungen für die Prüfungsjahrgänge 2010, 2011 und 2012 wider.

 

Die Lenkungsgruppe wurde in ihrer Sitzung am 08.02.2010, der Gesamtpersonalrat im Rahmen des Vierteljahresgespräches am 11.02.2010 bereits gleichlautend informiert.

 

Ausdrücklich ist darüber hinaus mitzuteilen, dass zeitgleich die Gespräche  zwischen Oberbürgermeister und Bezirksregierung Arnsberg (Kommunalaufsicht) im Sinne dieser Verwaltungsvorlage weiterlaufen. Über den Stand dieser Gespräche wird am 25.02.2010 in der Sitzung des Rates aktuell berichtet. Abschließend äußern wird sich die Kommunalaufsicht erst nach dieser Sitzung in Kenntnis der Positionierung des Rates.

 

 

 

 

 

Begründung

 

 

 

Ausgangs-/ Ausbildungssituation

 

Nach Entscheidung des Verwaltungsvorstandes vom 12.05.2009 hat sich die Stadt Hagen entschlossen, mit Blick auf das Konsolidierungspotential im Themenfeld „Personal“ des Berichtes der Zukunftskommission in 2010 keine Ausbildung durchzuführen. Die Entscheidung wurde dem Personalausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2009 zur Kenntnis gegeben. Ein Empfehlungsbeschluss, im Jahr 2010 doch Auszubildende einzustellen, wurde in dieser Sitzung mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat daraufhin in seiner Sitzung vom 25.06.2009 den Beschluss gefasst, die Verwaltung möge 50 Auszubildende im gewerblich-technischen Bereich einstellen.

 

Oberbürgermeister Demnitz hat diesen Beschluss seinerzeit -auch unter Hinweis auf seine originäre Zuständigkeit- am 30.06.2009 beanstandet; der Rat daraufhin in seiner Sitzung am 10.09.2009 einen gleichlautenden Beschluss gefasst, den wiederum die Bezirksregierung Arnsberg mit Wirkung vom 27.11.2009 aufgehoben hat.

 

An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt, dass die Verwaltung seinerzeit -und dies gilt bis heute- immer darauf hingewiesen hat, dass es faktisch unmöglich ist, 50 Auszubildende im gewerblich-technischen Bereich überhaupt auszubilden. Weil eben die personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen dies nicht hergeben

 

(s.o.). In einzelnen Bereichen können deshalb auch keine parallelen Ausbildungsangebote unterbreitet werden. Gem. § 27 Abs. 1 Ziffer 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) dürfen Auszubildende auch nur dann eingestellt und ausgebildet werden, wenn die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der dort beschäftigten Fachkräfte steht.

 

Im Jahre 2010 sind dies maximal 33 Ausbildungsplätze, die qualifiziert ausgestattet sind und für die entsprechende AusbilderInnen zur Verfügung stehen.

 

Dies soweit die Ausgangssituation.

 

 

 

Einstellung neuer Auszubildender in den Jahren 2010 ff.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in 2010 noch 10-15 Auszubildende einzustellen. In Abstimmung mit der Agentur für Arbeit sollen hier kurzfristig Ausbildungsangebote gemacht und Auszubildende eingestellt  werden.

 

In diesem Rahmen stellt die Verwaltung zum 01.06.2010 acht BrandmeisteranwärterInnen ein, die im Rahmen des gültigen Funktionsstellenplanes der Feuerwehr zum Ausgleich der planmäßigen Fluktuation und Wegfall Opt-out-Regelung in den Jahren 2011 bis 2013 erfolgt. Die weiteren sieben Auszubildenden sollen im gewerblich-technischen Bereich angesiedelt werden.

 

Ab 2011 sollen Auszubildende im Rahmen eines fest zu vereinbarenden Korridors eingestellt werden.

 

Sofern Ausbildung „über Bedarf“ erfolgt, ist jede Übernahmeverpflichtung auszuschließen.

 

Grundsätzlich sollten zu Beginn der Ausbildung keine Übernahmegarantien mehr gegeben werden. Zum Ende der jeweiligen Ausbildung kann dann eine leistungsabhängige Übernahme nach entsprechenden Kriterien in Aussicht gestellt werden.

 

 


 

Ausbildungssituation der städtischen Beteiligungen in 2010

 

Die Ausbildungssituation im Jahre 2010 bei den städtischen Töchtern und Beteiligungen macht deutlich, dass die Stadt Hagen insgesamt ihrer arbeitsmarktpolitischen Verpflichtung nachkommt. Folgende Rückmeldungen lagen bis zur heutigen Sitzung vor:

 

 

Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we)

 

·           1 Auszubildende(r) für den Beruf Immobilienkauffrau/-kaufmann

 

Es gibt keine Übernahmeregelung, allerdings das Bestreben, bei festgestelltem Bedarf zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung auf eigene Auszubildende zurückzugreifen.

 

 

Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG)

 

·           Stellt insgesamt 12 Auszubildende ein, und zwar für die folgende Berufe:

o       5 Mechatroniker

o       3 Fachkräfte im Fahrbetrieb

o       2 Kaufleute für den Beruf Bürokommunikation

o       2 Fachangestellte für Bäderbetriebe

 

Es gibt keine Übernahmeregelung, allerdings das Bestreben, bei festgestelltem Bedarf zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung auf eigene Auszubildende zurückzugreifen.

 

 

mark-E AG

 

·           Stellt insgesamt 26 Auszubildende ein, und zwar für die folgende Berufe:

o       2 Bachelor of Arts

o       6 Industriekaufleute 

o       2 IT-Systemkaufleute

o       3 Elektroniker für Automatisierungstechnik

o       1 Bachelor of Engineering

o       3 Elektroniker für Betriebstechnik

o       5 Industriemechaniker Einsatzgebiet Instandhaltung

o       2 Anlagenmechaniker Fachrichtung Rohrsystemtechnik

o       2 Fachangestellte für Bäderbetriebe

 

Den Auszubildenden wird eine soziale Übernahme für 1 Jahr zugesichert.

 

 


HEB GmbH  - Hagener Entsorgungsbetrieb

 

·           Stellt insgesamt 3 Auszubildende ein, und zwar für die folgende Berufe:

o       2 KfZ-Mechatroniker

o       1 Industriekauffrau/-kaufmann mit Bachelor

 

Bei der HEB gibt es eine soziale Übernahmeregelung zu 2/3 für ein Jahr. Dabei müssen die Auszubildenden auch in Kauf nehmen, dass die Beschäftigung nicht zwingend in ihrem erlernten Ausbildungsberuf erfolgt.

 

 

Sparkasse Hagen

 

Zurzeit sind bei der Sparkasse Hagen insgesamt noch 23 Auszubildende für den Beruf Bankkauffrau/Bankkaufmann beschäftigt (10 Auszubildende werden im Januar 2011 und 13 Auszubildende werden im Januar 2012 ihre Prüfung ablegen). 10 Auszubildende haben im Januar 2010 ihre Abschlussprüfung bestanden.

 

·           Zum 1.8.2010 beabsichtigt die Sparkasse Hagen insgesamt 15 Auszubildende für den Beruf Bankkauffrau/Bankkaufmann einzustellen.

 

Die Sparkasse Hagen gibt keine Übernahmegarantie ab. Allerdings bildet sie mit dem Ziel der langfristigen Personalgewinnung für die Sparkasse Hagen aus, so dass die Auszubildenden je nach Leistung einen Zeitvertrag bzw. Dauerarbeitsvertrag erhalten können.

 

 

Übernahme der Auszubildenden in den Prüfungsjahrgängen 2010, 2011 und 2012

 

133 Auszubildende befinden sich z. Zt. noch wie folgt in der Ausbildung und absolvieren ihre Prüfungen in den Jahren 2010, 2011 und 2012:

 

Prüfung 2010

Berufsbild

Anzahl Auszubildende

BauzeichnerIn

1

FachinformatikerIn (HABIT)

4

Fachkraft Veranstaltungstechnik

3

ForstwirtIn

1

LandschaftsgärtnerIn

4

TischlerIn

1

VermessungstechnikerIn

2

Fachangestellte/r Bürokommunikation

4

Verwaltungsfachangestellte/r

9 (davon 1x Soldat)

Stadtinspektor-AnwärterIn

7 (davon 1x Soldat)

Brandmeister-AnwärterIn

12

 

 

Prüfung 2011

 

Berufsbild

Anzahl Auszubildende

AnlagenmechanikerIn Sanitär/Heizung/Klima (GWH)

1

ChemielaborantIn

2

ElektronikerIn (GWH)

1

KFZ-MechatronikerIn (37)

1

BauzeichnerIn

1

Fachangestellte/r Mediendienste

1

FachinformatikerIn (HABIT)

3

Fachkraft Veranstaltungstechnik

2

ForstwirtIn

1

LandschaftsgärtnerIn

4

VermessungstechnikerIn

2

Fachangestellte/r Bürokommunikation

4

Verwaltungsfachangestellte/r

7 (davon 1x Soldat)

Stadtinspektor-AnwärterIn

12 (davon 1x Soldat)

Brandmeister-AnwärterIn

8

 

 

Prüfung 2012

 

Berufsbild

Anzahl Auszubildende

KFZ-MechatronikerIn (37)

1

Bürokauffrau (GWH)

1

FachinformatikerIn (HABIT)

3

Fachkraft Veranstaltungstechnik

2

ForstwirtIn

1

LandschaftsgärtnerIn

4

VermessungstechnikerIn

2

Fachangestellte/r Bürokommunikation

5

Verwaltungsfachangestellte/r

7 (davon 1x Soldat)

Stadtinspektor-AnwärterIn

8 (davon 1x Soldat)

 

Im Nachgang dazu werden 2013 -aufgrund der längeren Ausbildungsdauer- aus dem Einstellungsjahrgang 2009 noch 2 ChemielaborantInnen und 1 KFZ-MechatronikerIn Prüfung haben. 

 

In einer „sozialen Übergangslösung“ bis Mitte 2010 befinden sich darüber hinaus weitere 13 MitarbeiterInnen (ehemalige Azubis des Prüfungsjahrganges 2009, die aufgrund ihrer Prüfungsnote nur befristetet für 12 Monate übernommen wurden)

 

Die Frage des „Vertrauensschutzes“ für die o. a. Auszubildenden im Hinblick auf vorhandene Übernahmeregelungen (Beschluss des Personalausschusses vom 15.02.2006) für die Prüfungsjahrgänge 2010 und 2011 (der Einstellungsjahrgang 2009 = Prüfungsjahrgang 2012 hat keine „Zusagen“ mehr durch die Verwaltung bekommen) bleibt mit einem „Prozessrisiko“ behaftet. Die Verwaltung folgt hier einer Einschätzung des KAV, der einen solchen „Vertrauensschutz“ nicht sieht. Der Gesamtpersonalrat hingegen sieht eine solche Übernahmeverpflichtung und wird über die Gewerkschaften ggf. Rechtsschutz anbieten, um diese Frage gerichtlich überprüfen zu lassen.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt in ihrer originären Zuständigkeit für den zuvor genannten Personenkreis für die Jahre 2010, 2011 und 2012 folgende modifizierte Übernahmeregelung vor:

 

o       generelle, befristete Übernahme aller Auszubildenden für die Dauer von 12 Monaten als Tarifbeschäftigte(r) zum Zweck einer Orientierung auf dem Arbeitsmarkt

 

o       Arbeitszeit in Abhängigkeit der Prüfungsnote

§         (Vorschlag: Noten 1 und 2 = 35 Wochenstunden; Noten 3 und 4 = „2/3 Beschäftigung“ (27 Wochenstunden))

 

o       flankiert durch

§         eigene Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen („Bewerbertrainings“) der Stadt Hagen,

§         „Vermittlungsakquise“ der agenturmark (Beteiligung der Stadt Hagen - Ausrichtung als arbeitsmarktpolitisches Unternehmen sowie Träger der Regionalagentur im Auftrag des Landes NRW) und

§         Unterstützung der Bezirksregierung Arnsberg bei Vermittlung in andere Behörden, Kommunen etc. („Interkommunale Jobbörse“)

 

Ausnahmen:

§         unbefristete Übernahme der 6 Auszubildenden (s. o. = „Soldat“)  mit Rechtsanspruch / Übernahmeverpflichtung nach Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

§         unbefristete Übernahme der Brandmeister-AnwärterInnen - soweit dies der neue, extern geprüfte Brandschutzbedarfsplan vorsieht

 

Einzelfallbedingte Härtefallregelungen durch Entscheidung des Oberbürgermeisters sind daneben möglich.

 

Die bestehenden befristeten Arbeitsverträge der o. a. 13 MitarbeiterInnen in der „sozialen Überganglösung“ können aus heutiger Sicht leider nicht verlängert werden. Hier würde es sich nach der Definition des Innenministeriums NRW um echte Neueinstellungen handeln, die bei einer überschuldeten Nothaushaltskommune nicht zulässig sind. Die Verwaltung wird die Zeit bis zum Auslaufen der Verträge intensiv nutzen, um den Betroffenen andere Perspektiven zu vermitteln.

 

 

Zusammenfassung/Fazit

 

Die Vorlage spiegelt den aktuellen Stand wider, der u. a. auch Gegenstand der Gespräche von Oberbürgermeister und Bezirksregierung ist. Damit soll ein Kompromiss gefunden werden, der einerseits den Vorgaben des mit breiter Mehrheit vom Rat der Stadt beschlossenen Berichtes der Zukunftskommission Rechnung trägt und ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept 2011 möglich macht und andererseits dem wichtigen Aufgabenfeld „Ausbildung“ in und bei der Stadt Hagen eine entsprechende Wertigkeit einräumt.   

 

Da dieser „Spagat“ mehr als schwierig ist, wirbt die Verwaltung bei allen politischen Kräften im Rat der Stadt Hagen für die gefundene Kompromisslinie und ein entsprechendes Mandat für den Oberbürgermeister in den Gesprächen mit der Bezirksregierung Arnsberg. Es ist deutlich zu machen, dass sowohl eine Übernahme von Auszubildenden als auch eine Begründung neuer Ausbildungsverhältnisse aufgrund der Rechtslage nur mit Billigung der Kommunalaufsicht möglich ist.

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Beschlüsse

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25.02.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.

Der Rat beschließt im Rahmen seiner Stellenplankompetenz:

 

Die Stadt Hagen bietet 2010

 

·        15 Ausbildungsplätze im gewerblich-technischen Bereich und

·          8 Plätze BrandmeisteranwärterInnen

an.

Die z.Zt. geltenden Regelungen zur Übernahme sollen für die Auszubildenden für den gewerblich-technischen Bereich keine Anwendung finden.

 

Mit der Entscheidung über das Personalentwicklungskonzept wird der Rat auch Regelungen zur Übernahme der Auszubildenden empfehlen.

 

2.

Darüber hinaus empfiehlt der Rat dem Oberbürgermeister:

 

a)

Die befristeten Arbeitsverträge der MitarbeiterInnen in der sozialen Übergangsregelung werden verlängert. Die Verträge sind befristet bis zur Entscheidung des Rates über das Personalentwicklungskonzept.

 

b)

Für den Prüfungsjahrgang 2010 ist wie unter a) zu verfahren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen