Beschlussvorlage - 0624/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11/02 - Rissestraße -hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB69 - Umweltamt; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.02.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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23.02.2010
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11/02 - Rissestraße - mit der Hagener Erschließungsgesellschaft- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.
Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt zunächst
die Erschließungsträgerin. Die Stadt erstattet der Erschließungsträgerin die
anteiligen Kosten für die städt. Grundstücke.
Realisierungszeitpunkt: März 2010.
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt
Hagen hat in seiner Sitzung am 14.05.2009 den Bebauungsplan Nr. 11/02 (552) -
Rissestraße - beschlossen. Der Bebauungsplan ermöglicht im Rahmen des Programms
„100 Einfamilienhausgrundstücke“ die Errichtung von ca. 50 Einfamilienhäusern
an einer neu zu erstellenden Erschließungsstraße und die Anlage einer
Grünanlage mit Kinderspielplatz.
Die HEG hat sämtliche
Grundstücke im Bebauungsplangebiet, die nicht der Stadt gehören, erworben, um
eine Bebauung zu realisieren. Die Vermarktung der Grundstücke der HEG und der
Stadt erfolgt durch die Stadt. Zur kurzfristigen Realisierung der Bebauung und
der erforderlichen Durchführung der Erschließungsmaßnahmen hat die HEG den
Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt, der im Wesentlichen folgende Maßnahmen umfasst:
a)
die
erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen (Straße einschließlich Straßenentwässerung,
Beleuchtung, Fußwege, Treppenanlagen, und alle weiteren Maßnahmen, die für die
Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind),
b)
die
Herstellung der Grünanlage mit Kinderspielplatz und
c)
die
Herstellung der Lärmschutzwand sowie der Entwässerungsmulde.
Die
Erschließungsträgerin ist bereit, die vorstehend genannten Maßnahmen zunächst
auf ihre Kosten durchzuführen. Die Übernahme der Straße in die Baulast der
Stadt soll zwei Jahre nach Gebrauchsabnahme erfolgen.
Die erforderlichen
Kompensationsmaßnahmen werden auf Kosten der Erschließungsträgerin durch das
städtische Forstamt durchgeführt.
Die Herstellungskosten
betragen:
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600.000 € |
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54.100
€ |
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131.700
€ |
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13.400
€ |
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33.400
€ |
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50.000
€ |
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190.000
€ |
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43.000
€ |
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1.115.600,00
€ |
Die
Bruttobaulandfläche beträgt insgesamt 20.962 m². Davon entfallen auf die städtischen
Flächen ca. 4.550 m². Die Stadt erstattet der HEG die anteiligen Erschließungskosten
in Höhe von ca. 242.150 €. Als Verkaufserlös für die städtischen Flächen
sind Einnahmen in Höhe von ca. 865.000 € zu erwarten. Darin enthalten
sind Erschließungsbeiträge in Höhe von ca. 234.900 €.
Die entwässerungstechnische Erschließung
wird durch einen Kanalbauvertrag zwischen der Erschließungsträgerin und der SEH
sichergestellt.
Um die Erschließung
der Baugrundstücke und die Realisierung der Verkaufserlöse zu sichern, wird der
Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der HEG entsprechend dem
Ratsbeschluss vom 11.05.2006 (Vorlagen 353 und 380/2006) vorgeschlagen.
Der Entwurf des
Erschließungsvertrages und ein Lageplan sind als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/
Aufwand |
242.150,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter (Ertrag Kostenart 454100) |
234.900,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
7.250,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
2011 |
2012 |
2013 |
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Betrag |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
242150 € |
Produktgrp. |
11.23 |
Aufwandsart |
542950 |
Produkt: |
1.11.23.05 |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
15.500,00 € |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) – linear 55 Jahre |
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Zwischensumme |
15.500,00 € |
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Ergibt Nettofolgekosten
im Jahr von insgesamt |
15.500,00 € |
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5) Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei
auszufüllen) |
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Im
Rahmen der Erschließungsmaßnahme übernimmt die Erschließungsträgerin zunächst
die Kosten der genannten Maßnahmen. Den Anteil der auf städtische Grundstücke
entfallenden Erschließungskosten (ca. 242.150,00 €) erstattet die Stadt
Hagen der HEG. Dieser Aufwand wird als Rückstellung gegengebucht. Mit
Übernahme der Erschließungsanlagen von der Erschließungsträgerin erfolgt eine
Aktivierung in der städtischen Bilanz (zu einem späteren Zeitpunkt). Da es
sich hierbei um eine Sachschenkung handelt, wird parallel zur Aktivierung ein
Sonderposten in gleicher Höhe auf der Passivseite gebildet. Die
von Seiten der Stadt Hagen zu verkaufenden Grundstücke sind ins
Umlaufvermögen umzubuchen. Hier hat eine Bewertung zum Verkehrswert zu
erfolgen. Da im Verkaufserlös von ca. 865.000,00 € die anteiligen
Erschließungskosten (nur ca. 234.900,00 €) enthalten sind, müsste
grundsätzlich ein Verkauf über Buchwert erfolgen, da diese Kosten in den
Verkaufsverträgen berücksichtigt werden. |
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