Beschlussvorlage - 0353/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) – Wohnen am Erlhagen – hier: a) Änderung des Plangebietesb) Beschluss zur Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2 ) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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09.12.2009
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27.01.2010
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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09.12.2009
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.12.2009
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10.02.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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15.12.2009
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23.02.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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25.02.2010
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Erweiterung des Plangebietes um die Straßenfläche der Straße Erlhagen und den
Bereich der Einleitungsstelle des Oberflächenwassers im Wald.
Das Plangebiet ist im ausgehängten Plan eindeutig
dargestellt.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 2/07 (589) – Wohnen am „Erlhagen“ – einschließlich
der Begründung vom 23.11.2009 nach
§ 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil
des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord zwischen der Straße Erlhagen und dem Baugebiet Fley-Erlhagen.
Er umfasst im Einzelnen die Flurstücke, Gemarkung Fley, Flur 4, Flst. 147, 148, 170, 184 teilw. 188 und 189 sowie Flst. 759 (teilw.) der Flur 9 in der Gemarkung Boele.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach Durchführung der öffentlichen
Auslegung im Sommer 2010 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren
gefasst werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach § 3 (2) BauGB
wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2/07 - Wohnen am
„Erlhagen“ - sowie die dazugehörende Begründung inkl. Umweltbericht
und erstellter Gutachten für 4 Wochen öffentlich ausgelegt und damit der
Öffentlichkeit und den Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Begründung
Aufgrund des Bekanntwerdens in der Öffentlichkeit,
dass die Waldabstandsregelung für den Bereich der Bauleitplanung aufgehoben
worden ist, wurde von den Grundstückseigentümern die Frage der
Wohngebietserweiterung zwischen dem Baugebiet Erlhagen und dem Wald neu
gestellt.
Auf der Basis des bestehenden Planungsrechts (B-Plan
Nr. 1/98, Festsetzung „Grünfläche“) konnte eine Bebauung nicht
realisiert werden, so dass daraufhin im Dezember 2006 ein Antrag zur Erstellung
eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt wurde.
Zwischen der Einleitung des Verfahrens und der
weiteren inhaltlichen Bearbeitung ist einige Zeit vergangen. Es gab zahlreiche
Gespräche und Diskussionen mit Vertretern des Forstamtes, des Rechtsamtes und
der Politik bzgl. des Problems des direkt angrenzenden städtischen Waldes. Dass
der Waldabstandserlass aufgehoben wurde, hat nicht zur Folge, dass die
Auswirkungen des Waldes auf die geplante angrenzende Bebauung nicht mehr zu
beachten sind. Die Probleme mit der Verkehrssicherungspflicht und weiteren Haftungsfragen
bestehen weiterhin und müssen im Verfahren z.B. im Durchführungsvertrag geklärt
werden.
Die weiteren Inhalte
der Planung sind der beigefügten Begründung zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan zu entnehmen.
Verfahrensablauf
In
der Gremienrunde im Februar 2007 hat der Rat der Stadt den Einleitungsbeschluss
nach § 2.1 BauGB gefasst (Datum der Vorlage: 07.12.2006, Drs.-Nr. 1072/2006).
Dieser Beschluss vom 22.02.2007 wurde am 09.03.2007 öffentlich bekanntgemacht.
Scopingtermin -
05.03.2008
Der Scopingtermin wurde zusammen mit den Verfahren zu
den B-Plänen Ergster Weg – Nord und – West durchgeführt.
Im Protokoll vom 14.04.2008 sind die Ergebnisse
zusammengefasst.
Bürgeranhörung - 12.03. bis einschl. 14.03.2008
Die Bürgeranhörung nach § 3.1 BauGB hat vom
12.03.2008 bis einschl. 14.03.2008 im Fachbereich Stadtentwicklung und
Stadtplanung im Historischen Rathaus stattgefunden. Die Bekanntmachung der
Einladung zur Bürgeranhörung erfolgte am 29.02.2008. Das Protokoll vom
09.04.2008 mit Originalschreiben liegt der Vorlage als Anlage bei.
Die Bürger haben sich vor Ort persönlich informiert.
Danach sind von 6 Bürgern schriftliche Stellungnahmen eingegangen.
Die Stellungnahmen richten sich hauptsächlich
§
gegen eine grundsätzliche
Überplanung des Gebietes, weil die Anwohner durch die Festsetzung
„Private Grünfläche“ auf die „Nichtbebauung“ vertraut
haben
§
gegen die vorgesehene
Dichte der Bebauung im Verhältnis zum Bestand
§
gegen die
Anordnung der Baufenster
Als Folge der Anregungen wurden die Baufelder der
Neubebauung auf 7 beschränkt und so festgelegt, dass sich die privaten Bereiche
der Grundstücke nicht gegenseitig stören. Außerdem wird die Anzahl der möglichen
Wohneinheiten auf 2 WE pro Grundstück begrenzt.
Vorgezogenes
Beteiligungsverfahren TÖB § 4.1
Am 29.12.2008 sind die Unterlagen für die frühzeitige
Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange verschickt worden. Die Frist für
den Rücklauf der Stellungnahme war der 30.01.2009.
Die eingegangenen
Stellungnahmen wurden ausgewertet und wenn möglich bei der Planung
berücksichtigt. Sie bezogen sich hauptsächlich auf folgende Punkte:
§
Belange des
Waldes
§
Abmessungen und
Ausstattung der Erschließungsstraße
§
Berücksichtigung
der Untergrundverhältnisse
Die Abwägung aller
Stellungnahmen findet im Rahmen der Satzungsvorlage statt.
Mit der öffentlichen
Auslegung wird nun allen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange noch einmal
die Gelegenheit gegeben, sich über die Planung im Detail zu informieren und
Stellungnahmen abzugeben.
Bestandteile der Vorlage
Begründung und Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) Wohnen am „Erlhagen“, Büro Saborowski,
Hagen vom13.11.2009
Übersichtsplan
Anlagen der Vorlage
Protokoll
zum Scopingtermin vom 05.03.2008, 14.04.2008
Protokoll der
Bürgeranhörung vom 09.04.2008 mit Originalschreiben
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) Wohnen am
„Erlhagen“ inkl. Artenschutz gem. § 42 BNatSchG, Freiraumplanung
Neitzel, Dreerhöhe 1, 44498 Bochum vom 12.11.2009
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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196,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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49,7 kB
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6
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(wie Dokument)
|
53,2 kB
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