15.12.2009 - 13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 15.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Thieser schlägt vor, wie die
Bezirksvertretung Nord in 1. Lesung zu beraten. Jedoch sollte die Verwaltung
bis zur nächsten Sitzung die haftungsrechtlichen Fragen verbindlich klären.
Dies sei bisher nicht geschehen. Auch die Höhe der Erschließungskosten wäre von
Belang.
Herr Dr. Ramrath spricht die Verkehrssicherungspflicht der Stadt im Zusammenhang mit der Straße
„Am Erlhagen“ und damit auch für das angrenzend geplante Baugebiet an. Diese Frage könnte dann auch in der
nächsten Sitzung beantwortet werden.
Herr Schädel weist darauf hin, dass entlang des
Erlhagens bereits Baumfällungen durch das Forstamt durchgeführt worden seien.
Herr Panzer ist sehr einverstanden mit einer
heutigen 1. Lesung, insbesondere im Hinblick darauf, dass doch einige
Formulierungen in der Begründung wie Infrastruktur, Waldabstand,
widersprüchliche Aussagen zur kanalmäßigen Ver- und Entsorgung sowie
Erschließung interpretationswürdig seien. Möglicherweise sei die Vorlage bzw.
die Begründung in diesen Punkte zu überarbeiten, da eine sorgfältige Abwägung
erforderlich sei.
Herr Schädel gibt zu bedenken, dass im Rahmen der Offenlage alle Beteiligten nochmals
die Möglichkeit hätten Anregungen zu äußern. Auch solle gehört werden, was die
BürgerInnen vor Ort zu dieser Planung sagen.
Anschließend geschehe der Prozess der Abwägung und im Zweifelsfall könne
der Vorhabenträger aufgefordert werden, nachzu- arbeiten. Auch der
Durchführungsplan müsse erarbeitet werden, worin die Inhalte der Erschließung
und die Kosten durch den Erschließungsträger festgelegt würden. Die Stadt
könnte auf Grund ihrer finanziellen Situation hier keinen Beitrag leisten. Ob
der Träger der Maßnahme dies alles leisten könne, müsse abgewartet werden.
Die Frage von Herrn Dr. Ramrath nach der
Kostenträgerschaft für den Schmutzwasserkanal müsse ebenfalls noch geklärt
werden.
Herr Grothe erinnert daran, dass die Eigentümer
dieser Grundstücke am Erlahagen über den Petitionsausschuss des Landtages
erreicht hätten, diese Flächen für Wohnen im Rahmen eines entsprechenden
Verfahrens evtl. zur Verfügung zu haben. Diesem Ansinnen habe sich der Rat
angeschlossen. Jedoch lägen die Kosten bei den Antragstellern.
Herr Dr. Ramrath schließt die 1. Lesung dieses
Projektes mit dem Vorschlag, die Verwaltung
zu beauftragen, ergänzend die o. g. Dinge in der nächsten Beratung vorzulegen.
Gegen diese weitere Vorgehensweise werden keine
Bedenken erhoben.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Erweiterung des Plangebietes um die Straßenfläche der Straße Erlhagen und den
Bereich der Einleitungsstelle des Oberflächenwassers im Wald.
Das Plangebiet ist im ausgehängten Plan eindeutig
dargestellt.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 2/07 (589) – Wohnen am „Erlhagen“ – einschließlich
der Begründung vom 23.11.2009 nach
§ 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil
des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord zwischen der Straße Erlhagen und dem Baugebiet Fley-Erlhagen.
Er umfasst im Einzelnen die Flurstücke, Gemarkung Fley, Flur 4, Flst. 147, 148, 170, 184 teilw. 188 und 189 sowie Flst. 759 (teilw.) der Flur 9 in der Gemarkung Boele.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach
Durchführung der öffentlichen Auslegung im Sommer 2010 der Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplanverfahren gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
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