Beschlussvorlage - 0050/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 59 - Harkortstraße - zum FNP der Stadt Hagena) Beschluss über Anregungenb) Beschluss nach §§ 2, 3, und 5 BauGB (abschließender Beschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.02.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.02.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.02.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.02.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
25.02.2010
|
Beschlussvorschlag
zu a):
Der Rat weist nach eingehender
Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der
Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten
Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird
Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu b):
Der Rat beschließt die im
Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 59
– Harkortstraße – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2, 3 und 5
des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat
der Stadt die zur 59. Teiländerung des FNP gehörende Begründung und den
Umweltbericht vom 21.01.2010, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand der Niederschrift sind.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im
1. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung
Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur
Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP
rechtswirksam.
Sachverhalt
Kurzfassung
- Beschlussfassung zu
den im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Anregungen.
- Abschließender
Beschluss zur FNP-Teiländerung Nr. 59
– Harkortstraße -
Begründung
zu a) und b).
Der Rat der Stadt hat
in seiner Sitzung am 28.06.2001 den Entwurf zur Teiländerung Nr. 91 – Harkortstraße
– zum FNP der Stadt Hagen beschlossen.
Die Beteiligung der
umweltrelevanten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Scoping)
fand am 30.06.2008 statt.
Die Beteiligung der
Bürger fand im Rahmen eines Anhörungstermins am 17.12.2001 statt. Eine zweite
Bürgeranhörung zu den geänderten Planinhalten für den Teilbereich östlich der
Harkortstraße fand am 12.06.2008 für das mit dieser FNP-Teiländerung korrespondierende
verbindliche Bauleitplanverfahren 7/01 Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten
statt. Daher wurde im Rahmen dieser FNP-Teiländerung gem. § 3 (1) Satz 2 BauGB
auf eine erneute Bürgerbeteiligung verzichtet.
Die Bezirksregierung Arnsberg
hat mit Schreiben vom 05.05.2009 die Übereinstimmung der Planung mit den Zielen
der Raumordnung und Landesplanung bestätigt.
Die öffentliche
Auslegung und nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 09.04.09 – 11.05.09
einschließlich durchgeführt. Da die umweltbezogenen Informationen bei der
öffentlichen Bekanntmachung der ersten Offenlage nicht mit aufgeführt wurden, fand
im Zeitraum vom 28.09.-09.10.2009 eine erneute öffentliche Auslegung statt. Da
sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben haben, wurde auf die nochmalige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange verzichtet.
Im
Beteiligungszeitraum wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange und Fachämtern
der Verwaltung Anregungen vorgebracht:
- Landesbetrieb Wald
und Holz NRW
- Stadt Hagen - Untere
Landschaftsbehörde
- Stadt Hagen - Generelle
Umweltplanung
Privatpersonen
brachten während der Planoffenlage keine Anregungen vor.
Darstellungsänderungen
im Planverfahren aufgrund der eingegangenen Anregungen haben sich nach verwaltungsseitiger
Prüfung nicht ergeben.
Die Begründung zur
Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde neu verfasst. Im Abschnitt Umweltbericht
wurde die sich auf eine nicht mehr aktuelle Planung beziehende Umwandlung einer
Waldfläche in eine Grünfläche herausgenommen. Aufgrund dessen wurde der sich
auf diese Umwandlung beziehende Absatz auf Seite 12 entfernt.
Des Weiteren wurde
auf Seite 8 der Hinweis auf das § 62-Biotop Bremker Bach herausgenommen, da der
Schutzstatus vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) aufgehoben
wurde.
Weitere Einzelheiten
zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung vom
21.01.2010.

1.
Stellungnahme
der Stadt Hagen zu den Anregungen des Landesbetriebs Wald und Holz, die mit
Schreiben vom 03.04.2009 zur Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße –
zum FNP der Stadt Hagen vorgebracht wurden
Die Anregungen
beziehen sich auf die Teilwaldfläche im Norden des Verfahrensgebietes.
Hier war ursprünglich
geplant, einen Teil der Waldfläche in eine Wohnbaufläche, entsprechend der
vorhandenen Bebauung mit Garagen, den dahinter liegenden Bereich in eine
Grünfläche umzuwandeln. Die Umwandlung in eine Grünfläche wurde verworfen und
es bleibt bei der Darstellung als Wald. Die Begründung wurde entsprechend geändert
(siehe oben).
Den Anregungen wird
gefolgt.


2.
Stellungnahme
der Stadt Hagen zu den Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde, die mit
Schreiben vom 05.05.2009 zur Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße –
zum FNP der Stadt Hagen vorgebracht wurden
Die Anregungen
bezogen sich auf,
-
die Darstellung
der Wohnbaufläche.
Die
Wohnbauflächenabgrenzung wurde im Verfahren mit den zuständigen Behörden
erörtert. Die untere Denkmalbehörde bei der Stadt Hagen hat keine Einwände
gegen die Planung. Des Weiteren ist die Planung im Rahmen eines Ortstermins am
19.03.2009 mit dem Landesamt für Denkmalpflege
in Münster abgestimmt worden. Der Abstand zwischen der geplanten Wohnbebauung
und dem denkmalgeschützten Ensemble wurde als ausreichend erachtet.
Die Anregung wird
zurückgewiesen.
Im Umweltbericht wird
unter dem Punkt Luft und Klima festgestellt, dass sich das bestehende günstige
Siedlungsklima und die Luftqualität im Untersuchungsgebiet nicht wesentlich
verschlechtern werden, sodass die Beeinträchtigungen für Klima und Lufthygiene
insgesamt als unerheblich eingestuft werden können.
Die Anregung wird
zurückgewiesen.
-
Darstellung
einer gemischten Wohnbaufläche im Bereich des Gutes Harkorten.
Die
landwirtschaftliche Halle und ihre nähere Umgebung wurden mit in die
Darstellung einer gemischten Baufläche einbezogen, weil in diesem Bereich die
landwirtschaftliche Nutzung nur noch eine nachrangige Funktion hat. Es handelt
sich lediglich um die Anpassung des Flächennutzungsplans an den Bestand.
Die Darstellung von
privaten Grünflächen, wertvollen Grünbeständen mit altem Baumbestand geht über
die Maßstabsebene des Flächennutzungsplans hinaus. Sie sind nicht
darstellungsrelevant.
Eine Darstellung der
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
im FNP kann gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB erfolgen. Die Ausgleichs- und
Kompensationsflächen werden in diesem Bereich im Bebauungsplan Nr. 7/01 Teil 1
„Haus Harkorten“ festgesetzt.
Über die im
Bebauungsplan festgesetzten Bauflächen werden durch die FNP-Änderung keine
weiteren Baumaßnahmen vorbereitet. Der Flächennutzungsplan liefert mit der
Darstellung einer gemischten Baufläche noch kein Baurecht. Er kann lediglich
gemäß § 35 (2) BauGB nicht mehr als sonstiger Belang entgegengehalten werden.
Die Darstellung einer
Baumallee geht über die Maßstabsebene des Flächennutzungsplans hinaus. Sie ist
nicht darstellungsrelevant.
Die Anregungen werden
zurückgewiesen.
-
Kompensation /
Eingriffsbilanzierung
Eine Ausdehnung der
Bebauung über den Bebauungsplan hinaus ist nicht geplant. Die konkreten Baumaßnahmen
regelt der Bebauungsplan. Von daher ist die Eingriffsbilanzierung die im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens für die 3 Teilbereiche (Verwaltungs- und
Seminargebäude, Neubau eines Wohnhauses, Fußweg + Stellplatzerweiterung)
erfolgt ist ausreichend. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Wohnhaus inzwischen
realisiert ist.
Die Anregung wird
zurückgewiesen.
Der Hinweis auf das §
62-Biotop Bremker Bach wurde aus der Begründung gestrichen.
Der Anregung wird
gefolgt.

3.
Stellungnahme
der Stadt Hagen zu den Anregungen des Umweltamtes, die mit Schreiben vom
06.05.2009 zur Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße – zum FNP der
Stadt Hagen vorgebracht wurden
Die Anregungen
bezogen sich auf die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen.
Die Festsetzung
passiver Lärmschutzmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) wegen der bestehenden
Lärmvorbelastung durch den Verkehr auf der Grundschötteler Straße erfolgt im
Bebauungsplan. Auf der Ebene des Flächennutzungsplans ist sie nicht möglich.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
Der Hinweis auf die
Neuerungen und die Einhaltung der verschärften Belange zum Klimaschutz ist im
Zuge der Ausweisung neuer Baugebiete in Bebauungsplänen und vorhabenbezogenen
Bebauungsplänen erforderlich und findet Berücksichtigung im Bebauungsplan Nr.
7/01 Teil II „Wohnbebauung Haus Harkorten“ Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung
ist er nicht relevant.
Die Anregung wird
zurückgewiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
100,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
73,8 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
158,5 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
808,6 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
649,3 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
342,3 kB
|
