23.02.2010 - 14 Teiländerung Nr. 59 - Harkortstraße - zum FNP d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Zum aktuellen Stand und dem Projekt an sich berichtet Herr Grothe, dass in Kürze nochmals ein Gespräch mit den Investoren stattfinden solle.

 

Herr Bögemann verweist auf die in diesem Fall positive Beschlussfassung durch den Landschaftsbeirat.

 

Herr Dücker hat im bisherigen Verlauf der Verfahren immer Wert darauf gelegt, dass das Problem Haus Harkorten gelöst würde. Er bezweifele, dass dies jetzt der Fall sei, da er gegenteilige Informationen habe. Daher werde er sich der Stimme enthalten.

 

Herr Grothe weist darauf hin, dass mit Eigentümer und Investor Einigung über die Finanzierung des Denkmals erzielt und sogar grundbuchlich gesichert worden sei. Auf Wunsch des Investors gebe es wie bereits gesagt in Kürze ein Gespräch über das Projekt, die Erschließung und die Kosten.

 

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan müsse lt. Herrn Romberg darauf geachtet werden, dass das Ziel, der Erhalt des Hauses Harkorten, nicht verloren gehe.

 

Für Herrn Dr. Ramrath stellt sich die Frage, ob der Investor auch auf Grund der derzeitigen Entwicklung in der Lage sei, seine Absichten dort zu verwirklichen. Dies müsse abgewartet werden.

 

Die Herren Thormählen und Klinkert erklären, dass sie der Beschlussfassung nicht folgen werden.  

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

zu a):

Der Rat weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.

Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b):

Der Rat beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2, 3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur 59. Teiländerung des FNP gehörende Begründung und den Umweltbericht vom 21.01.2010, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 1. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage