Beschlussvorlage - 0038/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Umnutzung des Theater-Karrees
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.02.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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23.02.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Geplante Nutzungen
In
einem Gespräch zwischen Investor und der Verwaltung wurde für das
Theater-Karree ein neues Nutzungskonzept vorgestellt.
Bisher
bestanden sowohl im Erdgeschoss als auch im 1. Obergeschoss
Einzelhandelsnutzungen. Im 2. Obergeschoss existiert ein Fitnessstudio, im
Untergeschoss eine Diskothek. Zusätzliche Nutzungen sind angedacht, so auch die
Einrichtung einer größeren Spielhalle mit Bistro und Kleinkunstbühne, die unter
der Bezeichnung „Casino“ firmieren soll. Dazu sollen die teilweise
untergenutzten Obergeschosse aktiviert und auch die Dachterrasse genutzt
werden. Für das Erdgeschoss wünscht sich der Bauherr eine Passage, die die
Elberfelder Straße mit der Bahnhofstraße verbinden soll. Es ist daran gedacht,
die Nutzungen im Erdgeschoss durch eine Markthalle zu ergänzen. Außerdem sind
im energetischen Bereich in größerem Umfang Sanierungsmaßnahmen am Gebäude
geplant.
Konkrete
Baugesuche zu den genannten Maßnahmen sind bei der Verwaltung noch nicht
eingegangen. Dafür gab es aber diverse Gespräche zwischen dem Bauherrn und der
Verwaltung bzw. der Politik.
Planungsrecht
Der
Flächennutzungsplan stellt für den Bereich der Elberfelder Straße eine
Gemischte Baufläche dar. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 12/87
Bahnhofstraße setzt als zulässige Nutzung Kerngebiet fest. Die Einrichtung von
Spielhallen ist insgesamt ausgeschlossen (siehe Spielhallenkonzept). Das Maß
der baulichen Nutzung richtet sich nach der näheren Umgebung.
Spielhallenkonzept
Als
Reaktion auf die große Anzahl von Anträgen auf Genehmigung von Spielhallen im Stadtgebiet
seit Beginn der 80er Jahre wurde 1989 ein Konzept zur Steuerung von
Vergnügungsstätten in der Innenstadt entwickelt und vom Rat beschlossen.
Da
die Innenstadt als Kerngebiet typischerweise auch Vergnügungsstätten
aufzunehmen hat, war und ist nach wie vor ein genereller Ausschluss rechtlich
nicht möglich. Das Konzept gliedert daher die Innenstadt in drei Zonen; in
denen Spielhallen
-
ausgeschlossen
-
ausnahmsweise
-
uneingeschränkt
zulässig
sind.
Für andere Vergnügungsstätten wie Sex-Kinos, Bordelle und Peepshows wurden
ergänzende Festsetzungen getroffen.
Die
Bereiche, in denen Spielhallen gänzlich ausgeschlossen sind, orientieren sich
an folgenden Schutzzielen:
-
Schutz der
Geschäftszonen
-
Schutz der Wohnbereiche
-
Schutz wichtiger
Wegebeziehungen
Der
Rat beauftragte damals die Verwaltung damit, die Bebauungspläne für den Bereich
der Innenstadt auf dieser Grundlage weiter zu bearbeiten. Dies ist weitgehend
umgesetzt worden.
Der
Standort Theater Karree gehört als Bestandteil der Geschäftszone „Elberfelder
Straße“ zu den Bereichen, in denen Spielhallen gänzlich ausgeschlossen
sind.
Städtebauliche Bewertung
Zu
den Umgestaltungsmaßnahmen der letzten Jahre in der Hagener Innenstadt zählen
auch die Erneuerung der „Unteren Elbe“ und die aufwendige Neugestaltung
des Theaterplatzes.
Als
markantes Eckgebäude an diesem Platz fällt dem Theater Karree eine wichtige
Schlüsselfunktion im Eingangsbereich der eigentlichen Fußgängerzone zu. Dieser
Standort hätte höherwertigere Nutzungen als die bestehenden verdient. Auch die
Verwaltung wünscht, dass das Potenzial dieses Standortes besser genutzt wird.
Insofern sind vom Grundsatz her Bestrebungen zur Verbesserung der
Mieterstruktur im Gebäude zu begrüßen. Besonders positiv ist auch eine
zusätzliche Querverbindung von der Bahnhofstraße zur Elberfelder Straße zu
werten. Die Seite, die der Bahnhofstraße zugewandt ist, könnte dabei durch
Verkleinerung des Andienungsbereiches ein ansprechenderes Gesicht bekommen.
Die
Einrichtung eines Kasinos wird von der Verwaltung allerdings nicht unterstützt.
Basierend
auf dem oben beschriebenen Spielhallenkonzept wurde im rechtskräftigen
Bebauungsplan der Ausschluss von Spielhallen festgesetzt. Eine Lockerung dieser
Festsetzung ist vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach Spielhallen
und der städtebaulichen Auswirkungen (Verdrängung des Einzelhandels,
Unterbrechung der Schaufensterfronten) nicht anzuraten. Trading-Down-Effekte
sind insbesondere in den Bereichen zu vermeiden, in denen der öffentliche Raum
mit hohem finanziellen Aufwand neu gestaltet wurde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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727 kB
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|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
803,6 kB
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23.02.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung zur Umnutzung des
Theater-Karrees wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor
Gespräche über mögliche alternative Nutzungen zu führen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |