Beschlussvorlage - 0050/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

zu a):

Der Rat weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.

Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b):

Der Rat beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2, 3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur 59. Teiländerung des FNP gehörende Begründung und den Umweltbericht vom 21.01.2010, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 1. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

  1. Beschlussfassung zu den im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Anregungen.
  2. Abschließender Beschluss zur FNP-Teiländerung Nr. 59  – Harkortstraße -

 

 

Begründung

 

zu a) und b).

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.06.2001 den Entwurf zur Teiländerung Nr. 91 – Harkortstraße – zum FNP der Stadt Hagen beschlossen.

 

Die Beteiligung der umweltrelevanten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Scoping) fand am 30.06.2008 statt.

 

Die Beteiligung der Bürger fand im Rahmen eines Anhörungstermins am 17.12.2001 statt. Eine zweite Bürgeranhörung zu den geänderten Planinhalten für den Teilbereich östlich der Harkortstraße fand am 12.06.2008 für das mit dieser FNP-Teiländerung korrespondierende verbindliche Bauleitplanverfahren 7/01 Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten statt. Daher wurde im Rahmen dieser FNP-Teiländerung gem. § 3 (1) Satz 2 BauGB auf eine erneute Bürgerbeteiligung verzichtet.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Schreiben vom 05.05.2009 die Übereinstimmung der Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bestätigt.

 

Die öffentliche Auslegung und nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 09.04.09 – 11.05.09 einschließlich durchgeführt. Da die umweltbezogenen Informationen bei der öffentlichen Bekanntmachung der ersten Offenlage nicht mit aufgeführt wurden, fand im Zeitraum vom 28.09.-09.10.2009 eine erneute öffentliche Auslegung statt. Da sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben haben, wurde auf die nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange verzichtet.  

 

Im Beteiligungszeitraum wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange und Fachämtern der Verwaltung Anregungen vorgebracht:

 

  1. Landesbetrieb Wald und Holz NRW
  2. Stadt Hagen - Untere Landschaftsbehörde
  3. Stadt Hagen - Generelle Umweltplanung

 

Privatpersonen brachten während der Planoffenlage keine Anregungen vor.

 

Darstellungsänderungen im Planverfahren aufgrund der eingegangenen Anregungen haben sich nach verwaltungsseitiger Prüfung nicht ergeben.

 

Die Begründung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde neu verfasst. Im Abschnitt Umweltbericht wurde die sich auf eine nicht mehr aktuelle Planung beziehende Umwandlung einer Waldfläche in eine Grünfläche herausgenommen. Aufgrund dessen wurde der sich auf diese Umwandlung beziehende Absatz auf Seite 12 entfernt.

Des Weiteren wurde auf Seite 8 der Hinweis auf das § 62-Biotop Bremker Bach herausgenommen, da der Schutzstatus vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) aufgehoben wurde.

 

Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung vom 21.01.2010.


 


 


1.

Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen des Landesbetriebs Wald und Holz, die mit Schreiben vom 03.04.2009 zur Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße – zum FNP der Stadt Hagen vorgebracht wurden

 

Die Anregungen beziehen sich auf die Teilwaldfläche im Norden des Verfahrensgebietes.

 

Hier war ursprünglich geplant, einen Teil der Waldfläche in eine Wohnbaufläche, entsprechend der vorhandenen Bebauung mit Garagen, den dahinter liegenden Bereich in eine Grünfläche umzuwandeln. Die Umwandlung in eine Grünfläche wurde verworfen und es bleibt bei der Darstellung als Wald. Die Begründung wurde entsprechend geändert (siehe oben).

 

Den Anregungen wird gefolgt.

 



 


 


2.

Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde, die mit Schreiben vom 05.05.2009 zur Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße – zum FNP der Stadt Hagen vorgebracht wurden

 

Die Anregungen bezogen sich auf,

 

-          die Darstellung der Wohnbaufläche.

 

Die Wohnbauflächenabgrenzung wurde im Verfahren mit den zuständigen Behörden erörtert. Die untere Denkmalbehörde bei der Stadt Hagen hat keine Einwände gegen die Planung. Des Weiteren ist die Planung im Rahmen eines Ortstermins am 19.03.2009  mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Münster abgestimmt worden. Der Abstand zwischen der geplanten Wohnbebauung und dem denkmalgeschützten Ensemble wurde als ausreichend erachtet.

 

Die Anregung wird zurückgewiesen.

 

Im Umweltbericht wird unter dem Punkt Luft und Klima festgestellt, dass sich das bestehende günstige Siedlungsklima und die Luftqualität im Untersuchungsgebiet nicht wesentlich verschlechtern werden, sodass die Beeinträchtigungen für Klima und Lufthygiene insgesamt als unerheblich eingestuft werden können.

 

Die Anregung wird zurückgewiesen.

 

 

-          Darstellung einer gemischten Wohnbaufläche im Bereich des Gutes Harkorten.

 

Die landwirtschaftliche Halle und ihre nähere Umgebung wurden mit in die Darstellung einer gemischten Baufläche einbezogen, weil in diesem Bereich die landwirtschaftliche Nutzung nur noch eine nachrangige Funktion hat. Es handelt sich lediglich um die Anpassung des Flächennutzungsplans an den Bestand.

 

Die Darstellung von privaten Grünflächen, wertvollen Grünbeständen mit altem Baumbestand geht über die Maßstabsebene des Flächennutzungsplans hinaus. Sie sind nicht darstellungsrelevant.

 

Eine Darstellung der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im FNP kann gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB erfolgen. Die Ausgleichs- und Kompensationsflächen werden in diesem Bereich im Bebauungsplan Nr. 7/01 Teil 1 „Haus Harkorten“ festgesetzt.

 

Über die im Bebauungsplan festgesetzten Bauflächen werden durch die FNP-Änderung keine weiteren Baumaßnahmen vorbereitet. Der Flächennutzungsplan liefert mit der Darstellung einer gemischten Baufläche noch kein Baurecht. Er kann lediglich gemäß § 35 (2) BauGB nicht mehr als sonstiger Belang entgegengehalten werden.

 

Die Darstellung einer Baumallee geht über die Maßstabsebene des Flächennutzungsplans hinaus. Sie ist nicht darstellungsrelevant.

 

Die Anregungen werden zurückgewiesen.

 

-          Kompensation / Eingriffsbilanzierung

 

Eine Ausdehnung der Bebauung über den Bebauungsplan hinaus ist nicht geplant. Die konkreten Baumaßnahmen regelt der Bebauungsplan. Von daher ist die Eingriffsbilanzierung die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die 3 Teilbereiche (Verwaltungs- und Seminargebäude, Neubau eines Wohnhauses, Fußweg + Stellplatzerweiterung) erfolgt ist ausreichend. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Wohnhaus inzwischen realisiert ist.

 

Die Anregung wird zurückgewiesen.

 

Der Hinweis auf das § 62-Biotop Bremker Bach wurde aus der Begründung gestrichen.

 

Der Anregung wird gefolgt.


 


 


3.

Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen des Umweltamtes, die mit Schreiben vom 06.05.2009 zur Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße – zum FNP der Stadt Hagen vorgebracht wurden

 

Die Anregungen bezogen sich auf die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen.

 

Die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) wegen der bestehenden Lärmvorbelastung durch den Verkehr auf der Grundschötteler Straße erfolgt im Bebauungsplan. Auf der Ebene des Flächennutzungsplans ist sie nicht möglich.

 

Die Anregung wird zurückgewiesen.

 

Der Hinweis auf die Neuerungen und die Einhaltung der verschärften Belange zum Klimaschutz ist im Zuge der Ausweisung neuer Baugebiete in Bebauungsplänen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen erforderlich und findet Berücksichtigung im Bebauungsplan Nr. 7/01 Teil II „Wohnbebauung Haus Harkorten“ Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung ist er nicht relevant.

 

Die Anregung wird zurückgewiesen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.02.2010 - Bezirksvertretung Haspe

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09.02.2010 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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10.02.2010 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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23.02.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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25.02.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen