Beschlussvorlage - 0113/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hagen-Haspe vom 29.03.1975 wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage vom 2.11.2009 (Drucksachennummer: 0113/2009) ist. 

                                     

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Erhebung der Ausgleichsbeträge einzuleiten.      

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Mit  der Satzung vom 29.03.1975 wurde das Sanierungsgebiet Hagen-Haspe  förmlich festgelegt. Die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen sind beendet. Gemäß § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)ist die  Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Gem. § 162 Abs. 2 BauGB ergeht der Beschluss der Gemeinde zur Aufhebung der Festlegung des Sanierungsgebietes als Satzung. Der formelle Abschluß der  Sanierung bildet die Grundlage für die Erhebung von Ausgleichsbeträgen. Nach  § 154  Abs. 1 BauGB hat der Eigentümer eines im förmlich  festgelegten Sanierungsgebiet  liegenden Grundstücks zur Finanzierung  der Sanierung  an die  Gemeinde einen  Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes  seines Grundstücks  entspricht. Gemäß  § 154 Abs. 2 BauGB besteht die  durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Bodenwertes des Grundstücks  aus dem  Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück  ergeben würde,  wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt  worden wäre  (Anfangswert), und  dem Bodenwert, der sich für  das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes ergibt (Endwert).      

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.12.2009 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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15.12.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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28.01.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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25.02.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen