Beschlussvorlage - 0880/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 25. November 1997, zuletzt geändert durch Art. 3 BerufsanerkennungsänderungsG vom 20. 11. 2007 (GV. NRW. S. 572, GV. NW. S. 430), gehören der Kommunalen Gesundheitskonferenz Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates an.
  2. der Rat wählt für die laufende Wahlzeit zu Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz im Sinne von Punkt 1:

 

Mitglied

Stellvertreter/in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Aus der Mitarbeit in der Hagener Gesundheitskonferenz scheiden aus:

-         Agentur für Arbeit

-         Kinder- und Jugendbüro (Fachbereich Jugend und Soziales)

  1. Neu arbeiten in der Hagener Gesundheitskonferenz mit:

-         Gleichstellungsstelle der Stadt Hagen

-         Fachbereich Jugend und Soziales

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt.

 

 

Begründung

 

 

Die Kommunale Gesundheitskonferenz berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung.

 

1.

Nach erfolgter Kommunalwahl sind nach Vorgabe des § 24 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates für die laufende Wahlzeit in die Hagener Gesundheitskonferenz zu wählen.

 

Für die abgelaufene Wahlzeit waren vier Mitglieder und vier Vertreter (alle aus dem Sozialausschuss) gewählt worden.

Es waren dies:

 

Dannert

Ulrike

CDU Frakt.

Mitglied

Link ...........EEEisermann

Dietmar

 

CDU Frakt

Stellv. Mitglied

Machatschek

Dorothee

SPD Frakt.

Mitglied

Kramps

Brigitte

SPD Frakt.

Stellv. Mitglied

Dücker

Victor

FDP Frakt.

Mitglied

Wortmann

Horst

FDP Frakt.

Stellv. Mitglied

Sauerwein

Ruth

Frakt. B90/Grüne

Mitglied

Halbeisen

Norbert

Frakt. B90/Grüne

Stellv. Mitglied

 

2.

Folgende Institutionen stehen nach eigenem Bekunden für eine weitere Mitarbeit in der Hagener Gesundheitskonferenz nicht mehr zur Verfügung:

-         Agentur für Arbeit

-         Kinder- und Jugendbüro (Fachbereich Jugend und Soziales)

 

3.

Folgende Institutionen möchten nach eigenem Bekunden neu in der Hagener Gesundheitskonferenz mitarbeiten:

-         Gleichstellungsstelle der Stadt Hagen

-         Fachbereich Jugend und Soziales

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

09.02.2010 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.02.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen