09.02.2010 - 5 Berufung von Mitgliedern des Sozialausschusses ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 09.02.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Priester-Büdenbender
bittet um Vorschläge.
Zunächst stellt sich die Frage, ob auch Fraktionsangehörige, die nicht
Mitglied des Sozialausschusses sind, benannt werden können.
Da das nicht möglich ist (siehe
Anmerkung der Schriftführerin), werden folgende Mitglieder des
Sozialausschusses als Mitglieder in die Hagener Gesundheitskonferenz benannt
und vom Ausschuss bestätigt:
Herr Söhnchen fragt, wann
die Mitglieder für die Pflegekonferenz benannt werden müssten.
Herr Dr. Schmidt geht
davon aus, dass das für die nächste Sitzung des Sozialausschusses vorgesehen
sei.
Beschluss:
- Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 25. November 1997, zuletzt geändert durch Art. 3 BerufsanerkennungsänderungsG vom 20. 11. 2007 (GV. NRW. S. 572, GV. NW. S. 430), gehören der Kommunalen Gesundheitskonferenz Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates an.
- der Rat wählt für die laufende Wahlzeit zu Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz im Sinne von Punkt 1:
Mitglied
Stellvertreter/in
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Reinhardt, Werner |
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Cramer, Marianne |
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Strüwer, Willi |
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Fischbach,
Hannelore |
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Priester-
Büdenbender , Petra |
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Kramps, Brigitte |
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Sauerwein, Ruth |
Fraktion Bündnis 90 / Die
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Beuth, Oliver |
Fraktion Bündnis 90 / Die |
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Helling, Katrin |
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Bergenthal, Anna |
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Böcker, Karl-Heinz |
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Müller, Klemens |
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- Aus der Mitarbeit in der Hagener Gesundheitskonferenz scheiden aus:
- Agentur für Arbeit
- Kinder- und Jugendbüro (Fachbereich Jugend und Soziales)
- Neu arbeiten in der Hagener Gesundheitskonferenz mit:
- Gleichstellungsstelle der Stadt Hagen
-
Fachbereich Jugend und Soziales
Anmerkung der Schriftführung:
Nach § 24 Abs. 1 ÖGDG gehören der Kommunalen Gesundheitskonferenz
Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates an.
Daraus ergibt sich, dass zu Mitgliedern der Kommunalen
Gesundheitskonferenz nur Mitglieder aus
dem Kreis des Sozialausschusses gewählt werden können.
