Beschlussvorlage - 1053/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1.        Der Rat der Stadt Hagen nimmt den VI. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunterunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 19.12.2003, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, und die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis.

 

2.        Von seinem Weisungsrecht macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.12.2009.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR):

 

Gebührenbedarf:

 

Für 2010 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf in Höhe von 37.484.270 € (Gesamtkosten Anlage A abzgl. der Nebeneinnahmen Anlage B). Dieser liegt um 1,5 % (550 T€) über dem Vorjahreswert.

 

 

Kosten gemäß Anlage A):

 

Die Gesamtkosten beruhen, soweit sie gebührenfähigen Aufwand darstellen und nicht kalkulatorischer Natur sind, auf den Daten des Wirtschaftsplanes 2010.

 

Die für die Kalkulation wesentlichen Positionen und die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden im Folgenden erläutert:

 

Der Beitrag für den Ruhrverband steigt gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig um 48 T€ (+ 0,3 %).

 

Die Kosten für die Kanalnetzunterhaltung werden den Kosten des Jahres 2008 und dem bisherigen Verlauf des Jahres 2009 angepasst. Hier hat sich gezeigt, dass die Reduzierung des Ansatzes für das Jahr 2009 um 300 T€ zu stark war. Der Ansatz wird daher wieder um 50 T€ (16,5 %) erhöht.

 

Der Personalaufwand erhöht sich um 269 T€ (5,6 %). Diese überproportionale Steigerung wird sowohl durch organisatorische als auch gesetzliche Änderungen veranlasst.

 

Die SEH wird im Jahr 2010 ein eigenständiges EDV-Netz aufbauen, das dem Bedarf eines technisch orientierten Betriebes angepasst wird. Die sehr hohen datenschutzrechtlichen Vorgaben, die das städtische Netzwerk zwingend erfüllen muss, behindern derzeit die Einführung von für den Stadtentwässerungsbetrieb sinnvollen Anwendungen. Dem wird durch das in Abstimmung mit dem HABIT aufgebaute eigene EDV-Netz Rechnung getragen. Zunächst sind für diesen Netzaufbau zwei Stellen im Stellenplan der SEH vorgesehen, eine hiervon befristet auf 2 Jahre. Da parallel zur Aufgabenübernahme durch die SEH der Aufwand für den HABIT reduziert wird, werden diese Kosten kompensiert durch die Reduzierung des Erstattungsbetrages an den HABIT.

 

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG), das am 29.05.2009 in Kraft trat, wirkt sich auch auf die Rechnungslegung der SEH aus. Der bisher als Abzinsungsfaktor für die Bildung der Pensionsrückstellungen verwendete Zinssatz von 6 % muss zukünftig deutlich reduziert werden. In den Planungen für den Wirtschaftsplan 2010 wurde der Zinssatz auf 5 % reduziert. Dies führt zu einem Anstieg der Pensionsrückstellungen um 75 T€.

 

Darüber hinaus wurde für die Tarifbeschäftigten eine Erhöhung der Bezüge um 2 % unterstellt.

 

Die um die Auflösungsbeträge zum Sonderposten Investitionszuschüsse geminderten Kalkulatorischen Abschreibungen steigen gegenüber dem Ansatz 2009 um 2,0 % (161 T€) auf insgesamt 8.097.800 €. Neben den üblichen Investitionen, vorwiegend in Abwasseranlagen, führt der Anstieg der Baukosten zu dieser Steigerung. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2009 wird nicht mehr mit so einem starken Preisanstieg in 2010 wie in den beiden vergangenen Jahren gerechnet.

 

Der Anstieg der kalkulatorischen Zinsen beläuft sich auf 138 T€ (+ 1,4 %) gegenüber dem Vorjahr. Vor dem Hintergrund des gesunkenen Zinsniveaus hat die Stadtentwässerung Hagen den kalkulatorischen Zinssatz um 0,4 % auf nunmehr 6,5 % gesenkt. Dass der Ansatz für die kalkulatorische Verzinsung dennoch steigt, ist in dem Abschluss verschiedener großer Baumaßnahmen (KB Herrenstr., SK Brüninghausstr., RÜ und KB Bachstr.) begründet, die zu einem deutlichen Anstieg des zu verzinsenden Kanalvermögens geführt haben.

 

 

Abgrenzungen gemäß Anlage B:

 

Die Abgrenzungen gemäß Anlage B stellen Aufwandskorrekturposten zu sämtlichen anderen hoheitlichen Leistungen der Stadtentwässerung dar. Diese nicht die Abwasserbeseitigung betreffenden Positionen belaufen sich auf 4.941.230 €. Gegenüber 2009 bedeutet dies einen Anstieg um 209 T€ (4,4 %). Zur Entlastung der Gebührenschuldner tragen im Wesentlichen höhere Miet- und Pachterträge durch die Untervermietung von Räumen an das LANUV (Landesamt Für Natur, Umwelt Und Verbraucherschutz) und der HUI GmbH, sowie die weitere Abgrenzung von Kosten für die verstärkten Tätigkeiten für die Beteiligungen CCR und HEG bei.

 

Entwicklung des Wasserverbrauchs:

 

Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungsrückganges ist tendenziell von einem weiteren Rückgang der Wasserverbrauchsmengen auszugehen. Auch bei den Wassergroßverbrauchern führen Betriebsstilllegungen und Produktionsumstellungen zu einem weiteren Verbrauchsrückgang.

 

Die für das Jahr 2008 abgerechnete Schmutzwassermenge belief sich auf 10.539 Tm³. Gegenüber dem in der Kalkulation angesetzten Verbrauch bedeutet dies ein Defizit von ca. 761 Tm³. Gegenüber dem Jahr 2007 fiel der Verbrauch um ca. 583 Tm³. Auch die Hochrechnung, die die Mark E auf Basis der Wassereinspeisung des 1. Halbjahres für das Jahr 2009 erstellt hat, weist einen weiteren Wasserverbrauchsrückgang von ca. 200.000 m³ aus. Vor diesem Hintergrund wird in der Kalkulation für das Jahr 2010 ein Wasserverbrauch in Höhe von 10.300.000 m³ unterstellt.

 

Gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2009 bedeutet dies eine weitere Reduktion um 500.000 m³. Die SEH unterstellt bei ihrer Annahme, dass sich der Rückgang der verbrauchten Frischwassermenge zukünftig etwas verlangsamen wird.

 

Entsprechend der Wassermengenentwicklung wurde der Verteilungsschlüssel der Kosten der Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung aktualisiert. Im Resultat ergeben sich folgende Werte: Schmutzwasser von 46,56 % auf 45,22%, Niederschlagswasser von 53,44 % auf 54,78 %.

 

Aufgrund dieser gegenläufigen Entwicklungen bei der Ableitung der Schmutzwassermenge (sinkend) und der Niederschlagswassermenge (steigend) ergibt sich der überproportionale Anstieg des Gebührensatzes für die Niederschlagswassergebühr.

 

 

Kostenüber- bzw. –unterdeckungen aus Vorjahren:

 

Durch die Nachkalkulation festgestellte Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW binnen 3-Jahresfrist auszugleichen.

 

Im Ergebnis weist die Nachkalkulation für das Jahr 2008 für den Bereich der Niederschlagswassergebühr eine Unterdeckung in Höhe von rd. 161 T€ aus, die zur Hälfte bei der Kalkulation 2010 berücksichtigt wird. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wird eine Nachforderung in Höhe von 121 T€ fällig.

 

Die bereits oben dargestellte zu optimistische Verbrauchsprognose für den Frischwasserverbrauch 2008 führt im Ergebnis zu einer Unterdeckung von 1.525 T€, so dass die Schmutzwassergebühr 2010 durch aufgelaufene Defizite aus Vorjahren mit zusätzlich 1,3 Mio. € belastet wird.

 

Gebührenentwicklung:

 

Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 werden folgende Gebührensätze ermittelt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Betrachtet man einen durchschnittlichen Privathaushalt mit 4 Personen (200 cbm Wasserverbrauch; 130 qm befestigte Fläche), so wie er beim Gebührenvergleich des Bundes Deutscher Steuerzahler zu Grunde gelegt wird, dann ergibt sich für diesen Haushalt für 2010 eine Abgabenlast von 614,10 €. Im Vergleich zum Vorjahr hat dieser Haushalt 24,50 € (+ 4,2 %) mehr aufzuwenden.

 

Angesichts des permanenten Verbrauchsrückgangs sei hierzu angemerkt, dass es sich lediglich um eine standardisierte Berechnung handelt, die die unterschiedlichen Verhältnisse in den einzelnen Kommunen auf einfache Art und Weise vergleichbar machen soll. Die tatsächlichen Verbräuche der Haushalte liegen deutlich unter denen, die dieser Berechnung zugrunde liegen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Gebührenbedarfsberechnung keine Bedenken.

Die Verwaltung schlägt vor, von dem Weisungsrecht keinen Gebrauch zu machen (§ 8 Abs. 1 Satzung der Stadtentwässerung Hagen SEH AöR).

 

Der VI. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH AöR ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

s. Angaben im VI. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH AöR.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen