Beschlussvorlage - 1053/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
VI. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH AöR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Stadt
Hagen nimmt den VI. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das
Kommunalunterunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 19.12.2003, der
als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, und die Gebührenbedarfsberechnung
zur Kenntnis.
2.
Von seinem
Weisungsrecht macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.
Die Umsetzung der
Vorlage erfolgt bis zum 31.12.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR):
Gebührenbedarf:
Für 2010 ergibt sich ein
Gesamtgebührenbedarf in Höhe von 37.484.270 € (Gesamtkosten Anlage A
abzgl. der Nebeneinnahmen Anlage B). Dieser liegt um 1,5 % (550 T€) über
dem Vorjahreswert.
Kosten gemäß Anlage
A):
Die Gesamtkosten beruhen,
soweit sie gebührenfähigen Aufwand darstellen und nicht kalkulatorischer Natur
sind, auf den Daten des Wirtschaftsplanes 2010.
Die für die Kalkulation
wesentlichen Positionen und die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden im
Folgenden erläutert:
Der Beitrag für den Ruhrverband
steigt gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig um 48 T€ (+ 0,3 %).
Die Kosten für die Kanalnetzunterhaltung
werden den Kosten des Jahres 2008 und dem bisherigen Verlauf des Jahres
2009 angepasst. Hier hat sich gezeigt, dass die Reduzierung des Ansatzes für
das Jahr 2009 um 300 T€ zu stark war. Der Ansatz wird daher wieder um 50
T€ (16,5 %) erhöht.
Der Personalaufwand erhöht
sich um 269 T€ (5,6 %). Diese überproportionale Steigerung wird sowohl
durch organisatorische als auch gesetzliche Änderungen veranlasst.
Die SEH wird im Jahr 2010
ein eigenständiges EDV-Netz aufbauen, das dem Bedarf eines technisch
orientierten Betriebes angepasst wird. Die sehr hohen datenschutzrechtlichen Vorgaben,
die das städtische Netzwerk zwingend erfüllen muss, behindern derzeit die
Einführung von für den Stadtentwässerungsbetrieb sinnvollen Anwendungen. Dem
wird durch das in Abstimmung mit dem HABIT aufgebaute eigene EDV-Netz Rechnung
getragen. Zunächst sind für diesen Netzaufbau zwei Stellen im Stellenplan der
SEH vorgesehen, eine hiervon befristet auf 2 Jahre. Da parallel zur
Aufgabenübernahme durch die SEH der Aufwand für den HABIT reduziert wird,
werden diese Kosten kompensiert durch die Reduzierung des Erstattungsbetrages
an den HABIT.
Das Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG),
das am 29.05.2009 in Kraft trat, wirkt sich auch auf die Rechnungslegung der
SEH aus. Der bisher als Abzinsungsfaktor für die Bildung der
Pensionsrückstellungen verwendete Zinssatz von 6 % muss zukünftig deutlich
reduziert werden. In den Planungen für den Wirtschaftsplan 2010 wurde der
Zinssatz auf 5 % reduziert. Dies führt zu einem Anstieg der
Pensionsrückstellungen um 75 T€.
Darüber hinaus wurde für
die Tarifbeschäftigten eine Erhöhung der Bezüge um 2 % unterstellt.
Die um die
Auflösungsbeträge zum Sonderposten Investitionszuschüsse geminderten Kalkulatorischen
Abschreibungen steigen gegenüber dem Ansatz 2009 um 2,0 % (161 T€)
auf insgesamt 8.097.800 €. Neben den üblichen Investitionen, vorwiegend
in Abwasseranlagen, führt der Anstieg der Baukosten zu dieser Steigerung.
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2009 wird nicht mehr mit so
einem starken Preisanstieg in 2010 wie in den beiden vergangenen Jahren
gerechnet.
Der Anstieg der kalkulatorischen
Zinsen beläuft sich auf 138 T€ (+ 1,4 %) gegenüber dem Vorjahr.
Vor dem Hintergrund des gesunkenen Zinsniveaus hat die Stadtentwässerung Hagen
den kalkulatorischen Zinssatz um 0,4 % auf nunmehr 6,5 % gesenkt. Dass der
Ansatz für die kalkulatorische Verzinsung dennoch steigt, ist in dem Abschluss
verschiedener großer Baumaßnahmen (KB Herrenstr., SK Brüninghausstr., RÜ und KB
Bachstr.) begründet, die zu einem deutlichen Anstieg des zu verzinsenden
Kanalvermögens geführt haben.
Abgrenzungen gemäß
Anlage B:
Die Abgrenzungen gemäß
Anlage B stellen Aufwandskorrekturposten zu sämtlichen anderen hoheitlichen
Leistungen der Stadtentwässerung dar. Diese nicht die Abwasserbeseitigung
betreffenden Positionen belaufen sich auf 4.941.230 €. Gegenüber 2009
bedeutet dies einen Anstieg um 209 T€ (4,4 %). Zur Entlastung der
Gebührenschuldner tragen im Wesentlichen höhere Miet- und Pachterträge durch
die Untervermietung von Räumen an das LANUV (Landesamt Für Natur, Umwelt Und
Verbraucherschutz) und der HUI GmbH, sowie die weitere Abgrenzung von Kosten
für die verstärkten Tätigkeiten für die Beteiligungen CCR und HEG bei.
Entwicklung des
Wasserverbrauchs:
Aufgrund des anhaltenden
Bevölkerungsrückganges ist tendenziell von einem weiteren Rückgang der
Wasserverbrauchsmengen auszugehen. Auch bei den Wassergroßverbrauchern führen
Betriebsstilllegungen und Produktionsumstellungen zu einem weiteren
Verbrauchsrückgang.
Die für das Jahr 2008 abgerechnete
Schmutzwassermenge belief sich auf 10.539 Tm³. Gegenüber dem in der Kalkulation
angesetzten Verbrauch bedeutet dies ein Defizit von ca. 761 Tm³. Gegenüber dem
Jahr 2007 fiel der Verbrauch um ca. 583 Tm³. Auch die Hochrechnung, die die
Mark E auf Basis der Wassereinspeisung des 1. Halbjahres für das Jahr 2009
erstellt hat, weist einen weiteren Wasserverbrauchsrückgang von ca. 200.000 m³
aus. Vor diesem Hintergrund wird in der Kalkulation für das Jahr 2010 ein
Wasserverbrauch in Höhe von 10.300.000 m³ unterstellt.
Gegenüber der Kalkulation
für das Jahr 2009 bedeutet dies eine weitere Reduktion um 500.000 m³. Die SEH
unterstellt bei ihrer Annahme, dass sich der Rückgang der verbrauchten
Frischwassermenge zukünftig etwas verlangsamen wird.
Entsprechend der
Wassermengenentwicklung wurde der Verteilungsschlüssel der Kosten der
Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung aktualisiert. Im Resultat ergeben
sich folgende Werte: Schmutzwasser von 46,56 % auf 45,22%, Niederschlagswasser
von 53,44 % auf 54,78 %.
Aufgrund dieser
gegenläufigen Entwicklungen bei der Ableitung der Schmutzwassermenge (sinkend)
und der Niederschlagswassermenge (steigend) ergibt sich der überproportionale
Anstieg des Gebührensatzes für die Niederschlagswassergebühr.
Kostenüber- bzw.
–unterdeckungen aus Vorjahren:
Durch die Nachkalkulation
festgestellte Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind gem. § 6 Abs. 2
Kommunalabgabengesetz NRW binnen 3-Jahresfrist auszugleichen.
Im Ergebnis weist die
Nachkalkulation für das Jahr 2008 für den Bereich der Niederschlagswassergebühr
eine Unterdeckung in Höhe von rd. 161 T€ aus, die zur Hälfte bei der
Kalkulation 2010 berücksichtigt wird. Für die Entwässerung der öffentlichen
Verkehrsflächen wird eine Nachforderung in Höhe von 121 T€ fällig.
Die bereits oben
dargestellte zu optimistische Verbrauchsprognose für den Frischwasserverbrauch
2008 führt im Ergebnis zu einer Unterdeckung von 1.525 T€, so dass die
Schmutzwassergebühr 2010 durch aufgelaufene Defizite aus Vorjahren mit
zusätzlich 1,3 Mio. € belastet wird.
Gebührenentwicklung:
Aufgrund der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 werden folgende Gebührensätze
ermittelt:

Betrachtet man einen
durchschnittlichen Privathaushalt mit 4 Personen (200 cbm Wasserverbrauch; 130
qm befestigte Fläche), so wie er beim Gebührenvergleich des Bundes Deutscher
Steuerzahler zu Grunde gelegt wird, dann ergibt sich für diesen Haushalt für 2010
eine Abgabenlast von 614,10 €. Im Vergleich zum Vorjahr hat dieser
Haushalt 24,50 € (+ 4,2 %) mehr aufzuwenden.
Angesichts des permanenten
Verbrauchsrückgangs sei hierzu angemerkt, dass es sich lediglich um eine
standardisierte Berechnung handelt, die die unterschiedlichen Verhältnisse in
den einzelnen Kommunen auf einfache Art und Weise vergleichbar machen soll. Die
tatsächlichen Verbräuche der Haushalte liegen deutlich unter denen, die dieser
Berechnung zugrunde liegen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die
Gebührenbedarfsberechnung keine Bedenken.
Die Verwaltung schlägt vor, von dem Weisungsrecht
keinen Gebrauch zu machen (§ 8 Abs. 1 Satzung der Stadtentwässerung Hagen SEH
AöR).
Der VI. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung
für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH AöR ist der Vorlage als
Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlagen
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(wie Dokument)
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