17.12.2009 - 6.27 VI. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Her Dr. Preuß verweist auf die 2. Seite der Vorlage. Dort entnimmt er den Hinweis, dass eine Kostensteigerung in Höhe von insgesamt 550.000 Euro abzudecken ist. Genau diese Kosten führen zu der Gebührenerhöhung. Er zieht hierzu den Wirtschaftsplan für 2010 heran, aus dem hervorgeht, dass der Ansatz des Jahresüberschusses gegenüber dem Jahr 2009 um 550.000 Euro steigt. Seinerzeit ist im SEH-Verwaltungsrat diskutiert worden, dass dieser Überschuss die Eigenkapitalsituation des SEH verbessern soll. Daher schlägt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vor, den Beschluss um einen 3. Punkt zu ergänzen – die im Wirtschaftsplan vorgesehene Steigerung des Erlöses verbleibt im SEH und wird zum Beispiel zur Tilgung von Verbindlichkeiten verwendet.

 

Herr Dr. Ramrath betrachtet den Ergänzungsantrag zum jetzigen Zeitpunkt für verfehlt, da es sich um einen Wirtschaftsplan handelt, welcher für das operative Geschäft der SEH die Grundlage bilden soll. Wie dann ein erwirtschaftetes Ergebnis zu verwenden ist, dass ist zu einem späteren Zeitpunkt in den Gremien des SEH und dann auch im Rat zu entscheiden. Hierbei seien verschiedene Gesichtspunkte von Bedeutung. Es werde eine angemessen Abwägung stattzufinden haben zwischen dem Eigenkapitalinteresse der SEH und des fiskalischen Interesses der Stadt Hagen an einer Zuführung des städtischen Haushalts. Um darüber beraten und entscheiden zu können, bedarf es einer gründlichen Vorbereitung. Dieses dürfe nicht kurzfristig und einseitig zu Gunsten der Eigenkapitalausstattung des SEH entschieden werden. Daher bittet er darum, den Zusatzantrag abzulehnen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm teilt diese Einschätzung ebenfalls. Er bittet generell darum, in Zukunft Änderungsanträge, welche in solch einer Art und Weise diskutiert wurden, einige Tage vor der Sitzung der Verwaltung und den anderen Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Es entstehe sonst die Gefahr, keine sachgerechte Entscheidung treffen zu können.

 

Herr Dr. Preuß stimmt diesem Verfahrensvorschlag grundsätzlich zu. Daher sieht er die Alternative, die Beratung der Vorlage als 1. Lesung zu betrachten. Aus seiner Sicht steht die Frage der Gebührenerhöhung auf der einen Seite in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwendung des Jahresüberschusses bei der SEH.

Daher halte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Ergänzungsantrag aufrecht.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm stellt fest, dass ein Ergänzungsantrag zur Vorlage gestellt wurde.

 

Es wird zur Abstimmung gestellt, ob der Beschlussvorschlag, wie von Herrn Dr. Preuß vorgeschlagen, erweitert werden soll.

 

Der Ergänzungsantrag wird mit Mehrheit abgelehnt.

 

Daher lässt Herr Oberbürgermeister Dehm über die ursprüngliche Vorlage abstimmen.

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Beschluss:

 

1.        Der Rat der Stadt Hagen nimmt den VI. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunterunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 19.12.2003, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, und die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis.

 

2.        Von seinem Weisungsrecht macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.12.2009.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage