17.12.2009 - 6.27 VI. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.27
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Her Dr. Preuß verweist auf die 2. Seite der Vorlage. Dort entnimmt er den Hinweis,
dass eine Kostensteigerung in Höhe von insgesamt 550.000 Euro abzudecken ist. Genau
diese Kosten führen zu der Gebührenerhöhung. Er zieht hierzu den Wirtschaftsplan
für 2010 heran, aus dem hervorgeht, dass der Ansatz des Jahresüberschusses
gegenüber dem Jahr 2009 um 550.000 Euro steigt. Seinerzeit ist im
SEH-Verwaltungsrat diskutiert worden, dass dieser Überschuss die
Eigenkapitalsituation des SEH verbessern soll. Daher schlägt die Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen vor, den Beschluss um einen 3. Punkt zu ergänzen
– die im Wirtschaftsplan vorgesehene Steigerung des Erlöses verbleibt im
SEH und wird zum Beispiel zur Tilgung von Verbindlichkeiten verwendet.
Herr Dr. Ramrath betrachtet den Ergänzungsantrag zum jetzigen Zeitpunkt für verfehlt, da
es sich um einen Wirtschaftsplan handelt, welcher für das operative Geschäft der
SEH die Grundlage bilden soll. Wie dann ein erwirtschaftetes Ergebnis zu
verwenden ist, dass ist zu einem späteren Zeitpunkt in den Gremien des SEH und
dann auch im Rat zu entscheiden. Hierbei seien verschiedene Gesichtspunkte von
Bedeutung. Es werde eine angemessen Abwägung stattzufinden haben zwischen dem
Eigenkapitalinteresse der SEH und des fiskalischen Interesses der Stadt Hagen
an einer Zuführung des städtischen Haushalts. Um darüber beraten und
entscheiden zu können, bedarf es einer gründlichen Vorbereitung. Dieses dürfe
nicht kurzfristig und einseitig zu Gunsten der Eigenkapitalausstattung des SEH
entschieden werden. Daher bittet er darum, den Zusatzantrag abzulehnen.
Herr Oberbürgermeister Dehm teilt diese Einschätzung ebenfalls. Er bittet
generell darum, in Zukunft Änderungsanträge, welche in solch einer Art und
Weise diskutiert wurden, einige Tage vor der Sitzung der Verwaltung und den
anderen Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Es entstehe sonst die Gefahr,
keine sachgerechte Entscheidung treffen zu können.
Herr Dr. Preuß stimmt diesem Verfahrensvorschlag grundsätzlich zu. Daher sieht er die
Alternative, die Beratung der Vorlage als 1. Lesung zu betrachten. Aus seiner
Sicht steht die Frage der Gebührenerhöhung auf der einen Seite in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Verwendung des Jahresüberschusses bei der SEH.
Daher halte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Ergänzungsantrag aufrecht.
Herr Oberbürgermeister Dehm stellt fest, dass ein Ergänzungsantrag zur Vorlage
gestellt wurde.
Es wird zur Abstimmung gestellt, ob der Beschlussvorschlag, wie von Herrn
Dr. Preuß vorgeschlagen, erweitert werden soll.
Der Ergänzungsantrag wird mit Mehrheit abgelehnt.
Daher lässt Herr Oberbürgermeister Dehm über die ursprüngliche Vorlage
abstimmen.
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt
Hagen nimmt den VI. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das
Kommunalunterunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 19.12.2003, der
als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, und die Gebührenbedarfsberechnung
zur Kenntnis.
2.
Von seinem
Weisungsrecht macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.
Die Umsetzung der
Vorlage erfolgt bis zum 31.12.2009.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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64,2 kB
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