Beschlussvorlage - 0991/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
"Kinderschutz in Hagen"- Maßnahmenplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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01.12.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Ausbau der präventiven Hilfen entsprechend der Verwaltungsvorlage.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt im Austausch mit den freien Trägen die Vorschläge in
der Verwaltungsvorlage auszuarbeiten und bis zum
Sachverhalt
Kurzfassung
Wie
in der Vorlage 0747/2008 vom
Durch
das Ausmaß des Veränderungsbedarfes ist zunächst eine politische Entscheidung
und Prioritätensetzung für einen Richtungswechsel hin zu einer mehr präventiv
ausgerichteten Angebotslandschaft, erforderlich. Erst danach sind Gespräche mit
einzelnen evtl. Anbietern von Maßnahmen sowie konkrete Überlegungen zur
Finanzierung für einzelne neue oder veränderte Maßnahmen zweckmäßig.
Begründung
In
der Vorlage 0664/2009 vom
Planungsverlauf
Workshops mit Praktikern
Abweichend
von der ursprünglichen Planung führte die Jugendhilfeplanung Anfang Oktober
2009 drei halbtägige Workshops mit Praktikern/innen aus unterschiedlichen
Sozialräumen durch, um konkrete fehlende Angebote für verschiedene
Alterszielgruppen von Kindern und Jugendlichen bzw. deren Eltern, in den
Sozialräumen aber auch stadtweit, zu benennen.
Ingesamt
beteiligten sich 64 Praktiker/innen aus verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe
an den Workshops.
Zunächst
erhielten die Beteiligten der Workshops Einblick in die Resultate der
Bestandserhebung und der Bedarfsermittlung, bevor die eigentliche
Gruppenarbeit, die für alle Arbeitsgruppen gleich vorgegeben war, begann.
Die
Kleingruppen erhielten den Auftrag unter Einbeziehung der Sozialraum- oder
evtl. gesamtstädtischer Bedarfe ein konkretes Angebot für die gewählte
Zielgruppe unter den Aspekten Ausstattung, Zeit, Zugang, Räume, Personal etc.,
zu erarbeiten.
Obwohl
eine Vielzahl von Angeboten durch die Beteiligten ausgearbeitet wurde,
konzentrierten sich alle Inhalte der erarbeiteten Angebotsvorschläge auf die
nachfolgende Kernaussage:
Familien benötigen in den Sozialräumen
eine zentrale Anlaufstelle, an die sie sich nicht nur mit ihren unterschiedlichen
Problemen wenden können, sondern die ihnen auch präventive Angebote
unterbreitet.
►Diese Anlaufstellen sollten für Familien mit Kindern
und Jugendlichen sowohl in Problemsituationen unterstützende Hilfe leisten als
auch präventive Angebote in den jeweiligen Sozialräumen vorhalten bzw. eine
Vermittlung dahin organisieren.
►Um viele
Familien im Sozialraum zu erreichen und evtl. Hemmungen abzubauen, ist es
sinnvoll, die Anlaufstellen an möglichst den meisten Familien bekannten und
positiv belegten Einrichtungen innerhalb des Sozialraums anzusiedeln.
►Die
Räumlichkeiten in den Anlaufstellen sind so zu gestalten, dass für die
verschiedenen Angebote, z.B. von Krabbelgruppen bis hin zu Beratungsgesprächen
eine angemessene Ausstattung und Raumzahl vorhanden ist.
►Ausreichend
fachlich versiertes Personal, dass die Angebote koordiniert sowie organisiert,
aber auch evtl. selber durchführt, ist vorzuhalten und kann je nach Angebot von
ehrenamtlichen Kräften unterstützt werden.
Der Ausbau von niederschwelligen Hilfsangeboten für Familien in Problemsituationen sowie der Aufbau präventiver Angebote und Maßnahmen ist in den Sozialräumen dringend erforderlich, kann aber aufgrund mangelnder Ressourcen in den bestehenden Systemen nur unzureichend erfolgen.
Im
nächsten Schritt erhielten die Beteiligten der Workshops den Auftrag zu
beschreiben, wie ein Netzwerk im jeweiligen Sozialraum in Hinblick auf Leitung,
Teilnehmer/innen, Inhalte und Ziele gestaltet sein sollte.
Zu
dieser Fragestellung konzentrierten sich die Ergebnisse auf diese Kernaussagen.
►Die
Einrichtungen, die sich an den Netzwerken beteiligen, können je nach Sozialraum
unterschiedlich sein.
►Um das
Netzwerk nicht zu überladen und arbeitsfähig zu halten, sind stadtweite
Institutionen nur nach Bedarf einzubeziehen.
►Im
Netzwerk erhalten die Beteiligten Informationen über die anderen im Sozialraum
arbeitenden Einrichtungen und bekommen so die Möglichkeit, ihre Angebote
aufeinander abstimmen.
►Durch
die Vernetzung sind Veränderungen im Sozialraum schneller zu erkennen und es
können gemeinsam passgenaue präventive und interventive Angebote vorgehalten
werden.
►Es ist
sinnvoll, wenn die Beteiligten die Situation im Sozialraum regelmäßig gemeinsam
reflektieren und Veränderungen absprechen.
►Eine
Koordination und Kooperation der Einrichtungen in Hinblick auf passgenaue
Hilfen für gemeinsam betreute Familien ist auf- bzw. auszubauen.
Workshop mit den Trägervertretern
Die
Jugendhilfeplanung führte ferner am
In
der Veranstaltung wurden neben den wichtigsten Resultaten der Bestandserhebung
und Bedarfsermittlung, die elementarsten Kernaussagen aus den drei
vorangegangenen Workshops dargestellt.
Die
vorgestellten Resultate wurden mit den Beteiligten im Hinblick auf
Umsetzungsmöglichkeiten für zu verändernde bzw. neu zu schaffende Maßnahmen
erörtert und abgestimmt.
Ergebnisse der Maßnahmenplanung
Um Lösungen für die aufgezeigten Bedarfe zu finden,
wurden die Ergebnisse der Maßnahmenplanung unter drei Gesichtspunkten
strukturiert.
1.
Umsetzung ermittelter Bedarfe durch den Fachbereich
Jugend & Soziales
►Wichtige Informationen zum Datenschutz werden
übersichtlich und verständlich aufgearbeitet und den Praktiker/innen zur
Verfügung gestellt.
►Momentan
erarbeitet die Jugendhilfeplanung einen „Hagener
Familienkompass“, in dem die Hagener Einrichtungen, die mit Kinder,
Jugendliche und Familien arbeiten dargestellt werden. Ab Frühjahr 2010 ist
dieser im Internet einsehbar.
►Für das
Problem der fehlenden „insoweit erfahrenen“ Fachkräfte werden im
Fachbereich Lösungen erarbeitet.
2. Umsetzung
ermittelter Bedarfe im Rahmen der bestehenden Organisationsstrukturen.
►Überlegungen für die Zielgruppe der älteren Kinder
und Jugendlichen:
§
Die
Moderatorengruppe* der offenen Kinder- und Jugendarbeit befasst sich mit den
Angebotslücken für ältere Kinder und Jugendliche und erarbeitet dazu Lösungen.
§
Die aufsuchende Arbeit sowie die
Ausweitung der präventiven Angebote für ältere Kinder und Jugendliche wird im neuen Kinder- und Jugendförderplan
berücksichtigt.
►Die Familienzentren richten im Rahmen ihres
bestehenden Leistungskontexts ihre
Angebote für Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren mehr auf die
Bedarfe im Sozialraum aus.
►Um eine
Verbesserung der Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen zwischen dem
Allgemeinen Sozialen Dienst, den Familienzentren sowie der offenen Kinder- und
Jugendarbeit im Sozialraum zu erreichen, werden für die Sozialräume Vorhalle
und Wehringhausen derzeit Pilotprojekte von sogenannten
„Sozialraumteams“ geplant. Diese Projekte finden ebenfalls im neuen
Kinder- und Jugendförderplan Berücksichtigung.
3. Ermittelte
Bedarfe, die nur mit zusätzlichen Ressourcen, zum Teil auch innerhalb
bestehender Organisationsstrukturen, umzusetzen sind.
►Ein Ausbau der aufsuchenden Angebote im Rahmen der
„Frühen Hilfen“ sollte, unter Berücksichtigung verschiedener
Aspekte, erfolgen.
§
Die
„Willkommensbesuche“ sind als erstes niederschwelliges Angebot für
Familien beizubehalten.
§
Ein Ausbau der
Besuche auf das gesamte Stadtgebiet ist anzustreben.
§
Um möglichst
viele Familien in Hagen zu erreichen, bedarf es einer teilweisen Veränderung
des Konzeptes.
* Unterarbeitskreis der AG1 nach §78 SGB VIII (offene Kinder
und Jugendarbeit).
§
Eine stärkere
Vernetzung mit den Familienzentren ist sinnvoll, um den Familien direkt
Unterstützungsangebote vor Ort aufzuzeigen.
►Um
zentrale Anlaufstellen für Familien in den Sozialräumen zu schaffen, werden die
Familienzentren ausgebaut.
§
Die
Familienzentren richten ihre Angebote zukünftig auch auf spezielle Zielgruppen
im Sozialraum aus.
§
Sie öffnen sich
für hilfesuchende Eltern mit Schulkindern und Jugendlichen.
§ Eine Kooperation mit Beratungsstellen aus
verschiedenen Bereichen ist anzustreben, damit die Möglichkeit besteht die
unterschiedlichen Problemlagen der Familien in der Beratung zu berücksichtigen.
§ Die Familienzentren halten eigene Angebote vor,
greifen aber auch auf die Ressourcen im Sozialraum zurück. Sie vermitteln in Einrichtungen, die passgenauere
Angebote für die jeweilige Familie bieten.
§
In den
Familienzentren laufen die Informationen über die Angebote im Sozialraum
zusammen.
§
Sie stehen als Informationsquelle über die
vorhandenen Angebote nicht nur den Familien, sondern auch anderen Einrichtungen
im Sozialraum zur Verfügung.
§
Sie nehmen an
den Netzwerken im Sozialraum teil und sind Teil der momentan im Aufbau
befindlichen zwei „Sozialraumteams“.
►Für
den „Kinderschutz in Hagen“ ist eine zentrale Koordinations- und
Organisationsstelle einzurichten.
§
Einer der
Aufgaben dieser Stelle ist die Koordination und Unterstützung aller
Familienzentren.
·
Den
Familienzentren steht sie als Informationsquelle z.B. über die stadtweiten
Angebote oder gesetzlichen Neuerungen zur Verfügung.
·
Sie vertritt die
Familienzentren in übergeordneten Netzwerken.
·
Eine
Unterstützung beim Aufbau von Angeboten in den Sozialräumen:
o
Unterstützung
bei der Suche nach Kooperationspartnern und Erstellung von einheitlichen
Verträgen.
o
Suche und
Koordination von Ehrenamtlichen in enger Zusammenarbeit mit der
Freiwilligenzentrale.
·
Organisation von
Fortbildungen zum Thema „Kinderschutz“.
§
Sie baut
Verbindungen zwischen den Netzwerken auf den verschiedenen Ebenen Sozialraum,
Stadtbezirk und Gesamtstadt aus und leitet innerhalb der Netzwerkstrukturen
Informationen weiter.
Die Mehrheit der Beteiligten sah die Verantwortung für den
„Kinderschutz“ beim kommunalen Träger und sprach sich dafür aus,
dass die Anbindung einer zentralen Stelle daher bei der Stadtverwaltung Hagen
zu erfolgen hat.
Eine
zentrale Stelle unter kommunaler Trägerschaft könnte des Weiteren Aufgaben
übernehmen, die bereits im Fachbereich Jugend und Soziales für den „Kinderschutz“
entwickelt und zum Teil schon umsetzt wurden. Aufgrund mangelnder
Personalressourcen ist es jedoch nicht möglich diese Aufgaben zukünftig im
Fachbereich weiter umzusetzen. Nachfolgende Bereiche im
„Kinderschutz“ sind von dieser Problematik betroffen:
►Die Fortschreibung der mit
den freien Trägern und privaten Anbietern entwickelten Verfahrensstandards gem.
§ 8 a SGB VIII.
►Eine Koordination und
Vernetzung der „insoweit erfahrenen“ Fachkräfte.
►Die Weiterentwicklung von
verbindlichen Kooperationsstrukturen zwischen den Gesundheits-, Schul- und
Jugendhilfesystemen.
►Der Ausbau und die Pflege
des Datensystems für den momentan in Hagen entstehenden Familienkompass.
►
Die Organisation von themenspezifischen Veranstaltungsreihen.
Grundsätze des Hagener
„Kinderschutzes“
Die
an der Informations- und Diskussionsveranstaltung am
Die im Planungsprozess erarbeiteten
und vorgestellten Ergebnisse sind der richtige Weg, der umgehend im
„Kinderschutz“ zu beschreiten ist.
Die Schaffung von zentralen
Anlaufstellen in den Sozialräumen, um vor Ort Familien zu unterstützen, ist der
zentrale Baustein im „Kinderschutzkonzept“.
Die
Übernahme dieser Aufgaben durch die Familienzentren kann nach Einschätzung der
Beteiligten nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Die neuen Aufgaben
gehören nicht mehr zu den Kernaufgaben und überschreiten die Grenzen der
momentanen Leistungsfähigkeit der Familienzentren.
Um
eine solche Aufgabenausweitung durchzuführen bedarf es einer gesicherten
Aufstockung der finanziellen- und personellen Ressourcen der Familienzentren.
Die Einrichtung einer zentralen
Koordinations- und Organisationsstelle ist dabei eine erforderliche
Voraussetzung.
Es
stellte sich jedoch in der Veranstaltung die Frage, ob eine einzelne
Personalstelle ausreicht, die aufgezeigten Anforderungen zu erfüllen.
Andere Bereiche im
„Kinderschutz“, wie z.B. die „Frühe Förderung“ von
Kindern und die Verbesserung der Bildungssysteme sind ebenfalls zu betrachten
und als nächste Schritte zu bearbeiten.
Der stadtweite Ausbau der präventiven
Angebote wird als unerlässlich angesehen.
Um
zu verhindern, dass die finanziellen Anforderungen für interventive
Erziehungshilfemaßnahmen weiter steigen, müssen dringend mehr Ressourcen in die
Prävention investiert werden.
Die
Teilnehmer/innen waren bereit, sich im nächsten Planungsschritt an der
Ausarbeitung von konkreten Maßnahmen zu beteiligen. Allerdings wollen sie sich
erst in den arbeitsintensiven Prozess begeben, wenn die Perspektive besteht,
dass mehr Ressourcen für präventive Hilfen bereit gestellt werden.
Alle
Beteiligten sind sich bewusst, dass präventive Maßnahmen nicht zu den
Pflichtaufgaben einer Kommune gehören, was die Bereitstellung von finanziellen
und personellen Ressourcen erschwert. Andererseits besteht Einigkeit, dass
Kinderschutz nur bedeuten kann, Kindeswohlgefährdungen erst gar nicht entstehen
zu lassen. Und das kann nur erreicht werden, wenn Hilfen und Unterstützung
frühzeitig angeboten werden. Erziehungshilfemaßnahmen hingegen setzen erst ein,
wenn das Wohl des Kindes bereits gefährdet wurde.
Deshalb wurde im Vorfeld weiterer Planungen eine
politische Grundsatz- entscheidung in Hinblick auf den Ausbau der präventiven
Hilfen in Hagen gefordert.
Weiteres Vorgehen
Nach
Beauftragung durch die Politik, sind die Träger der Jugendhilfe bereit, die
Maßnahmen aus dieser Vorlage zu konkretisieren und einen Finanzierungsplan zu
erstellen.
Dieser
abschließende Schritt soll im April 2010 dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt
werden, so dass im Anschluss eine politische Entscheidung über die Umsetzung
der konkreten Angebote und Maßnahmen erfolgen kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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01.12.2009 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Ausbau der präventiven Hilfen
entsprechend der Verwaltungsvorlage.