Beschlussvorlage - 1030/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erneuerung der Treppe an der Iserlohner Straße, mit den Auszubildenden des Fachbereichs für Grünanlagen und Straßenbetrieb, der vorgestellten Planung entsprechend durchzuführen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

 

Ausgangs- und Beschlusslage

 

Als letzte Teilmaßnahme der am 31.01.2007 durch die BV Hohenlimburg beschlossenen Planung zur Neugestaltung des Lenneparks soll die sanierungsbedürftige Treppe von der Iserlohner Straße in den Lennepark umgestaltet werden. Lt. vorgenanntem Beschluss war beabsichtigt die alten Treppenstufen zu entfernen und die entsprechende Fläche als niedrige Pflanzung herzustellen.

 

In Abhängigkeit von den verfügbaren Mitteln war die Durchführung nach Abschluss der Arbeiten zur Neugestaltung des Innenhofes vorgesehen.

 

Sachstand und Planungsüberlegungen

 

Eine genaue Bestandsaufnahme im Vorfeld der Ausbauplanung zum Umbau der Treppenanlage hat nun zufällig ergeben, dass entgegen des bisherigen Kenntnisstandes der gesamte Treppenbereich mit Räumen unterbaut ist.

 

Außer 2 seitlichen, ca. 4,0 x 5,0 m großen Räumen auf dem Niveau des Lenneparks und mit direktem Zugang vom Park aus, existiert noch ein 2 m tiefer liegender, ca. 4,0 x 13,0 m großer „Kellerraum“.

 

Eine Begrünung, wie ursprünglich geplant, ist also insgesamt nur in Form einer Dachbegrünung möglich. Dies ist technisch aufwändig, auf Dauer relativ pflegeintensiv und im Rahmen der verfügbaren Mittel nicht möglich.

 

Aus diesen Gründen wird abweichend von der am 31.01.2007 durch die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschlossenen Begrünungslösung vorgeschlagen, die vorhandene, marode Natursteintreppe durch eine neue Treppe aus einfachen grauen Betonstufen zu ersetzen und die bestehende Anlage dadurch wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen.

 

Dabei werden die seitlichen Endungen des vorgesetzten unteren Treppenlaufs, im Gegensatz zur bestehenden Situation nicht radial sondern abgeschrägt ausgebildet, um den Herstellungs- und Kostenaufwand der Stufen zu reduzieren.

 

Schließlich soll auch der Oberflächenbelag der Podeste erneuert werden.

 

Damit eine Realisierung im Rahmen der verfügbaren Mittel sichergestellt werden kann, ist eine Ausführung durch die Auszubildenden des Fachbereichs für Grünanlagen und Straßenbetrieb vorgesehen. Die Materialkosten wurden mit ca. 18.000 € ermittelt.

 

 

Finanzierung:

 

Die Mittel zur Erneuerung der Treppe stehen unter dem PSP-Element 5.000072.705.401 bereit.

 

Folgekosten:

 

Zusätzliche jährliche Folgekosten fallen nicht an.

 

Zeitplan

 

Der Umbau der Treppe durch die Auszubildenden soll im Anschluss an die Fertigstellung des Innenhofes am Hallenbad erfolgen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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09.12.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen