Beschlussvorlage - 1000/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1)                 Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie dargestellt zur Kenntnis.

2)                 Die Planung wird zum Kindergartenjahr 2010/2011 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die vorliegende Kindergarten-Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2010/2011  beinhaltet die mit den Trägern von Hagener Kindertageseinrichtungen verbindlich abgestimmten Veränderungen und die sich daraus ergebenden Gruppenstrukturen für das Anmeldeverfahren ab 04. Januar 2010.

 

Begründung

Aufbauend auf die Belegungssituation im aktuellen Kindergartenjahr 2009/2010 wurden mit den Trägern der Hagener Kindertageseinrichtungen bereits im April/ Mai diesen Jahres erste Abstimmungsgespräche geführt. Anlass dieser frühzeitigen Gespräche war zunächst die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung für das kommende Kindergartenjahr. Aufgrund der Rahmenbedingungen des KiBiz und der Verpflichtung zum U- 3 Ausbau, verbunden mit dem Investitionsprogramm der Bundesregierung, wurden aber auch bereits darüber hinaus gehende Planungen und Veränderungswünsche im Hinblick auf die Entwicklung der Kindergartenlandschaft in Hagen bis zum Jahr 2013/2014 entwickelt. Diese weitergehenden Überlegungen werden zu Beginn des neuen Jahres in einer gesonderten Vorlage ausführlich dargestellt.

Grundlage für die Planungen zum Kindergartenjahr 2010/ 2011 ist der gesetzlich vorgegebene Rahmen von 32 % Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren, wobei 70 % dieser Plätze in Kindertageseinrichtungen sicher zustellen sind. Im interkommunalen Vergleich wird dies allgemein als zu niedrig angesehen. Eine Befragung  des Landesjugendamtes bei den Kommunen im Bezirk  Westfalen- Lippe hat ergeben, dass von einem Anteil Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen von mindestens 75 %  auszugehen ist. Dieser  Wert  wurde auch im letzten Jahr in Hagen bei der Investitionsplanung zum Ausbau der U-3 Betreuungsplätze zugrunde gelegt (Vorlage 1164/2008).

 

Auf dieser Basis wurde in den Beratungen mit den Trägern bezogen auf die Stadtbezirke für das Kindergartenjahr 2010/2011 folgendes Platzangebot abgestimmt:

 

Tabelle 1

Gruppentyp  I

Gruppentyp  II

Gruppentyp III

Summe  Plätze   u 3

Summe  Plätze 3-6

 

2 – 6 Jahre

davon

2

u - 3 Kinder

über 3 Jahre

 

25

35

45

25

35

45

25

35

45

 

 

 

Haspe

5

175

80

81

2

0

28

48

415

170

111

845

 

Mitte

18

389

313

189

0

15

80

119

994

325

284

1964

 

Nord

15

245

60

84

0

0

35

98

548

125

119

1016

 

Hohenlimburg

29

181

90

82

0

0

35

25

276

162

117

680

 

Eilpe

15

105

70

53

0

0

30

37

180

105

83

451

 

Gesamt

82

1095

613

489

2

15

208

327

2413

887

714

4956

 

 

Darüber hinaus werden im nächsten Kindergartenjahr im Betriebskindergarten der Douglas AG 16 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 10 Plätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren angeboten. Aufgrund der Voranmeldung der Betriebsangehörigen ist davon auszugehen, dass 50 % dieser Kinder in Hagen wohnhaft sind. In Bezug auf die beiden privaten Kindertageseinrichtungen ist derzeit noch nicht absehbar wie viele der zum nächsten Kindergartenjahr geplanten Aufnahmen (insgesamt 18 Kinder unter 3 Jahren und 34 Kinder über 3 Jahren) Hagener Kinder sein werden.

Ohne Einberechnung dieser Kinder ergeben sich in Bezug auf die in den Stadtbezirken lebenden Kinder in den relevanten Altersgruppen für die Stadtbezirke nachfolgende Betreuungsquoten:

 

Tabelle 2

 

Anzahl

Kinder                      

 3 -u.6 

                 

Plätze 

für Kinder 

3 - 6            in %

Anzahl

Kinder              unter 3               

Plätze

für  Kinder unter 3            in %

 

Haspe

844

100,1%

652

17,0%

Mitte

2055

95,5%

1800

15,8%

Nord

963

105,5%

793

15,0%

Hohenlimburg

715

95,1%

536

21,8%

Eilpe

392

115,1%

296

28,0%

Gesamt

4969

99,7%

4077

17,5%

 

Zu ergänzen ist, dass sich die dargestellten Betreuungsquoten ausschließlich auf die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen beziehen. Da es sich bei der Kindertagespflege um ein flexibles, tagesaktuelles Betreuungsangebot handelt, werden die Betreuungsfälle des laufenden Kindergartenjahres in diesem Bereich erst rückwirkend zum Stichtag 31.07.2010 erhoben. Daher können die endgültigen Betreuungsquoten für das laufende Kindergartenjahr derzeit noch nicht verbindlich dargestellt werden. Aus demselben Grund ist eine abschließende Kalkulation der Betreuungsquote für das Kindergartenjahr 2010/2011 aktuell nicht möglich. Die im Ratsbeschluss vom 18.12.2008 beschlossene Ausbauquote im Bereich der U- 3 Betreuung für das Kindergartenjahr 2010/2011 in Höhe von 22 % kann noch erreicht werden. Allerdings lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung die Landeszuweisung zum Ausbau der Betreuungsplätze in Kindertagespflege, ebenso wie die Ausbauquoten zur U- 3 Betreuung in Kindertageseinrichtungen noch nicht vor. Von daher erfolgte die Planung zunächst anhand der vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Ausbauquoten und der Bedarfe in den Stadtbezirken.

 

Obwohl die Versorgungsquoten für unter 3 jährige Kinder in den Stadtbezirken Haspe, Nord und Mitte gegenüber dem laufenden Kindergartenjahr erheblich gesteigert werden, ist es dennoch so, dass sich die Stadtbezirke bei den Betreuungsquoten für Kinder unter 3 Jahren und der Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder über 3 Jahren sehr unterschiedlich darstellen. Zur Verbesserung der Gesamtsituation bei der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und zum Ausgleich der Angebotsstruktur in den einzelnen Stadtbezirken, wurde in den o.g. Trägerkonferenzen mit allen Trägern von Hagener Kindertageseinrichtungen durch Umwandlung von Betreuungsgruppen, der Einrichtung zusätzlicher Betreuungsgruppen, aber auch dem Abbau von Gruppen in Einrichtungen eine weitere Annäherung an die Bedarfssituation entwickelt und abgestimmt. 

 

Neben einer Vielzahl von Gruppenumwandlungen zur Schaffung von  weiteren Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren und damit einhergehender Platzreduzierung bei den Betreuungsgruppen für Kinder über 3 Jahren (bei der Umwandlung einer Gruppe Typ 3 in eine Gruppe Typ 1 werden automatisch 11 Plätze für 3 bis 6 Jährige abgebaut), werden zum Kindergartenjahr 2010/2011 in den nachfolgenden Einrichtungen darüber hinaus zusätzliche Gruppen geschaffen.

 

  • Louise- Märker Straße (Haspe): 1 Gruppe Typ 2
  • Minervastraße (Mitte): 0,5 Gruppe Typ 2
  • Grünstraße 36 (Mitte): 0,5 Gruppe Typ 2
  • Grabenstraße (Mitte): 0,5 Gruppe Typ 2 und 0,5 Gruppe Typ 1
  • Altenhagener Straße (Mitte): 1 Gruppe Typ 1

 

Neben der erfolgten Platzreduzierung im Bereich der Betreuung von Kindern über 3 Jahren durch Umwandlung von Betreuungsgruppen, zeigt Tabelle 2 aber auch deutlich, dass darüber hinaus gehende Überhänge bestehen, die abzubauen sind. Dies gilt insbesondere für Betreuungsgruppen in Sozialräumen, die bereits über eine ausreichende Versorgungsquote im Bereich der U- 3 Betreuung verfügen und daher für weitere Umwandlungen von Gruppen nicht mehr erforderlich sind. 

Da die freien Träger die erforderlichen Platzreduzierungen für das kommende Kindergartenjahr noch durch Gruppenumwandlungen realisieren können, wurde für nachfolgende Einrichtungen ein Gruppenabbau abgestimmt:

 

  • Cunostraße (Mitte): 0,5 Gruppe Typ 1
  • Haßleyer Straße (Mitte): 1 Gruppe Typ 1
  • Boeler Straße (Mitte): schrittweiser Abbau der Einrichtung (Zur langfristigen Aufrechterhaltung der Kindertageseinrichtung sind hohe Investitionskosten erforderlich, die für eine eingruppige Einrichtung nicht vertretbar sind.)
  • Droste- Hülshoff- Straße (Nord): 0,5 Gruppe Typ 3
  • Jahnstraße (Hohenlimburg): schrittweiser Abbau der Einrichtung (Der schrittweise Abbau erfolgt aufgrund der rückläufigen Belegungszahlen in der Einrichtung.)
  • Wilhelmstraße (Hohenlimburg): 0,5 Gruppe Typ 2
  • Selbecker Straße (Eilpe/ Dahl): schrittweiser Abbau der Einrichtung (Die räumlichen Gegebenheiten der Einrichtung sind nach den Richtlinien des Landesjugendamtes zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren nicht mehr genehmigungsfähig. Eine Verlängerung der Betriebserlaubnis setzt umfangreiche Umbauten voraus, die aufgrund der mehr als ausreichenden Betreuungskapazitäten im Stadtbezirk nicht zu vertreten sind.)
  • Ölmühler Straße (Eilpe/ Dahl): 0,5 Gruppe Typ 1

 

Eine Gesamtübersicht der Gruppenangebote aller Hagener Kindertageseinrichtung für das Kindergartenjahr 2010/2011 ist als Anlage beigefügt.

 

Die mit den Trägern durchgeführte weitergehende Betrachtung der Veränderungsnotwendigkeiten beim Abbau von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren und den Erfordernisse zum U- 3 Ausbau bis zum Kindergartenjahr 2013/2014  wird in einer gesonderten Vorlage zu Beginn des neuen Jahres vorgestellt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Finanzielle und personelle Auswirkungen können erst nach erfolgter Meldung an den LWL ab dem 15.03.2010 berechnet werden.

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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01.12.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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09.12.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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09.12.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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10.12.2009 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

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03.02.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen