Beschlussvorlage - 0700/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7/07 (594) Wohnen - Am Schellbrink -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Verfahren nach § 13 a BauGBhier:a)Änderung des Plangebietes b)Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGBc)Umlegungsanordnung gem. § 46Abs.1 BauGB für den Bebauungsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beteiligt:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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09.12.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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15.12.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Plangebietes.
b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
7/07 (594) Wohnen „Am Schellbrink“ nebst der Begründung vom 18.11.2009
nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist
Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
c)
Der Rat der Stadt Hagen ordnet die Umlegung gem.
§ 46 (1) BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7/07 (594) Wohnen
„Am Schellbrink“ an und überträgt sie zur selbständigen
Durchführung auf den Umlegungsausschuss.
Die Umsetzung erfolgt mit der Beschlussfassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/07 (594) Wohnen „Am Schellbrink“ liegt im Ortsteil Hagen-Hohenlimburg und wird im Einzelnen begrenzt
§ im Süden durch Hochspannungsleitungstrasse und den vorhandenen Fußweg
§ im Westen durch die Grenze der Flurstücke 158, 159 und sowie
§ im Norden und Osten durch die Flurstücksgrenze des Flurstücks 152, 153 und 148.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Beschluss des Rates die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die erforderlichen Fachgutachten und Fachplanungen
als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf liegen vor, so dass mit dieser
Vorlage die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen werden
kann.
Zur Realisierung des Bebauungsplans Nr. 7/07 (594)
Wohnen „Am Schellbrink“ sind bodenordnende Maßnahmen erforderlich.
Es liegen Grundstücks- und Eigentümerstrukturen vor, die der beabsichtigten
Planung entgegenstehen.
Durch die Umlegung werden sowohl die privaten als
auch die städtischen Grundstücke in der Weise neu geordnet, dass nach Lage Form
und Größe für eine bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke
entstehen. Zudem werden die für öffentliche Zwecke erforderlichen Flächen
bereitgestellt, wodurch enteignende Maßnahmen vermieden werden.
Begründung
Zu
a)
Mit Beschluss des Rates vom 13.12.2007 wurde das
Bebauungsplanverfahren Nr. 7/07 (594) Wohnen „Am Schellbrink“
eingeleitet.
Im Rahmen der einzelnen Fachplanungen, speziell der
Verkehrsplanung, hat sich herauskristallisiert, dass sich bedingt durch die
Topographie bei der Errichtung der Straße umlaufend Böschungen ergeben. Diese größeren
Böschungsflächen vor allem im Bereich der Wendefläche müssen mit im Plangebiet
liegen und sollen auch in städtischem Besitz bleiben.
Das Plangebiet des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/07
wird deshalb erweitert und erstreckt sich jetzt bis zur Hochspannungsleitung
und dem vorhandenen Fußweg.
Zu
b)
Verfahrensablauf
Nach der Einleitung wurde zur Sammlung der fachlichen
Rahmenbedingungen eine Beteiligung der Fachämter durchgeführt. Als Ergebnis sind
folgende Randbedingungen zu beachten bzw. folgende Untersuchungen durchzuführen:
§
Besondere
Beachtung der Topographie
§
Hinweise zur
Ausführung der Erschließungsstraße inkl. Wendemöglichkeit
§
Erstellung eines
Artenschutzgutachtens
§
Besondere
Rahmenbedingungen für die Entwässerung
Diese Inhalte wurden in den Plan eingearbeitet und in
der Begründung zusammengefasst.
Mit diesem Beschluss
wird der Bebauungsplan inkl. Begründung als Entwurf beschlossen und für die
Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.
Zu c)
Nach § 46 (1) BauGB ist die Umlegung von der Gemeinde
in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur
Verwirklichung eines Bebauungsplans erforderlich ist. Die Umlegung ist wie die
Planung bei gegebener Sachlage eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Im vorliegenden Plangebiet sind zur Realisierung der
städtebaulichen Planung weitgehende bodenordnende Maßnahmen erforderlich. Im
Wesentlichen gilt es hierbei
·
die Bauflächen
den Umlegungsbeteiligten und der Gemeinde entsprechend ihres Einwurfanteils
zuzuteilen,
·
die
Gemeinbedarfs- und Gemeingebrauchsflächen der Gemeinde bzw. dem Erschließungsträger zur Verfügung
zu stellen,
um für die bauliche und sonstige Nutzung gem. § 45
(1) BauGB zweckmäßig gestaltete Grundstücke zu schaffen.
Die bei der Realisierung des Bebauungsplans
unweigerlich auftretenden konkurrierenden Interessen können durch die
Umlegungsprinzipien weitestgehend ausgeglichen werden. Die Erschließungslast
(Bereitstellung der Erschließungsflächen durch die Grundstückseigentümer) wird
auf alle Beteiligten gleichmäßig verteilt, wodurch enteignende Maßnahmen
vermieden werden.
Aufgrund des Solidarprinzips der Umlegung haben ggf.
noch erforderliche Änderungen der städtebaulichen Planung keinen Einfluss auf
die Vermögungssituation der Beteiligten; hierdurch werden die Verhandlungen
wesentlich vereinfacht.
Gem. § 47 (2) BauGB kann das Umlegungsverfahren auch
dann eingeleitet werden, wenn der Bebauungsplan noch nicht aufgestellt ist. Die
Einleitung und Abgrenzung des Umlegungsgebiets erfolgt nach Anhörung der
Eigentümer durch Beschluss des Umlegungsausschusses, der auch das gesamte
Verfahren durchzuführen hat.
Die Notwendigkeit der Bodenordnung ist bereits in der
Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.
Bestandteile der Vorlage
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 7/07 (594) – Wohnen „Am Schellbrink“
Übersichtsplan
Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung der
Begründung ausgewertet und können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS und
als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:
Artenschutzgutachten zum Bebauungsplan Nr. 7/07 (594)
- Wohnen „Am Schellbrink“ weluga umweltplanung Weber Ludwig Galhoff
& Partner · Ewaldstraße
14 · 44789 Bochum,
30. Juni 2008
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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152,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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454,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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633,1 kB
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